WFA Elverlingsen GmbH
Auf der Mark 1, 58791 Werdohl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luzian Alexander Wieczorek seit 18.12.2023 | Prokura |
Johannes Kuhlmann seit 14.7.2020 | Prokura |
Dierk von Felde seit 17.7.2019 | Geschäftsführer |
Norbert Stenns seit 14.11.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ruhrviband Körperschaft der öffentlichen Rechts | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WFA Elverlingsen GmbHWerdohlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Die WFA Elverlingsen GmbH (WFA E) ist ein Gemeinschaftsunternehmen an dem der Ruhrverband Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ruhrverband) und die Mark-E Aktiengesellschaft (Mark-E) je zur Hälfte beteiligt sind. Die Gesellschaft ist Eigentümer einer Wirbelschichtfeuerungsanlage zur thermischen Behandlung von kommunalen und industriellen Klärschlämmen am Standort Werdohl-Elverlingsen, die im Jahre 2002 in Betrieb genommen wurde. Die WFA Elverlingsen GmbH war im Geschäftsjahr 2023 weiterhin als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb tätig. Die TÜV NORD CERT GmbH führte hierzu eine Anschlussprüfung durch. Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. B. Wirtschaftsbericht 1. Rechtliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Ab 2017 hat der Klärschlammmarkt in Deutschland signifikante Veränderungen aufgrund rechtlicher und struktureller Anpassungen durchlaufen. Dies führte zu einer Verknappung der Entsorgungskapazitäten und einem Preisanstieg. Mittlerweile hat sich der Markt weitgehend stabilisiert, und es wird erwartet, dass die Entsorgungspreise auf dem aktuellen Niveau bleiben, maßgeblich abhängig von der Verfügbarkeit von Mitverbrennungskapazitäten. Zukünftig wird die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen einen bedeutenden Einfluss auf den Markt haben. Die novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27. September 2017 verpflichtet Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen ab dem 01. Januar 2029 bzw. 01. Januar 2032 zur Phosphorrückgewinnung. Daher wird intensiv an der Optimierung technischer Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus verschiedenen Stoffströmen gearbeitet. Verfahren zur Rückgewinnung aus Monoverbrennungsaschen erscheinen vorteilhafter, da sie höhere Rückgewinnungsraten versprechen. Bisher hat sich jedoch noch kein Verfahren sowohl technisch als auch wirtschaftlich als das Beste etabliert. In Deutschland gibt es bislang nur eine großtechnische Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen. Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen können Aschen für einen begrenzten Zeitraum zwischenlagern, sofern keine Vermischung mit anderen Aschen oder Abfällen erfolgt und die Rückgewinnung später durchgeführt wird. Verschiedene Forschungs- und Versuchsprojekte zur Phosphorrückgewinnung werden maßgeblich durch die Gesellschafter vorangetrieben. Angesichts dieser Entwicklungen ist zu erwarten, dass die landwirtschaftliche Verwertung und Mitverbrennung von Klärschlamm weiter abnehmen werden, während die Monoverbrennung zum dominierenden Entsorgungsweg wird. Die künftige Erweiterung der thermischen Kapazitäten für die Monoverbrennung hängt von der tatsächlichen Umsetzung der derzeit geplanten Neubau- und Erweiterungsprojekte ab. 2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Der finanzielle Leistungsindikator des Unternehmens ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß HGB ausgewiesene Ergebnis nach Steuern. Der nicht finanzielle Leistungsindikator ist die im Geschäftsjahr verbrannte Menge an Klärschlämmen. 3. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 15.273 (Vorjahr T€ 14.516) erzielt. Die Erlöse aus der Klärschlammverbrennung mit T€ 13.503 liegen leicht unter dem Vorjahresniveau (T€ 11.005). Die Erlöse aus Energieverkäufen belaufen sich auf T€ 1.151. Weiterhin konnten sonstige Erlöse in Höhe von T€ 619 erzielt werden. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde ein Jahresverlust in Höhe von T€ 865 verzeichnet (Vorjahr Jahresüberschuss T€ 915). Aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge fielen in der Vergleichsperiode 2022 keine Ertragsteuern an. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 165.000 to Klärschlämme verbrannt. 4. Lage Ertragslage Den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen stehen operative Gesamtaufwendungen gegenüber, die sich aus dem Materialaufwand, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und den Abschreibungen auf das Anlagevermögen zusammensetzen. Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die Umsatzerlöse insgesamt auf T€ 15.273 (Vorjahr T€ 14.516). Der größte Teil der Umsatzerlöse aus der Entsorgung von Klärschlämmen in Höhe von T€ 10.351 (Vorjahr T€ 7.917) entfiel auf den Ruhrverband, der als wichtigster Kunde der Gesellschaft gilt. Die Umsatzerlöse aus der Entsorgung von Klärschlämmen anderer Lieferanten betrugen im vergangenen Geschäftsjahr T€ 3.152 (Vorjahr T€ 3.088). Die sonstigen betrieblichen Erträge ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen und beliefen sich auf T€ 20. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr auf T€ 9.558 (Vorjahr T€ 7.970) an. Diese Zunahme ist größtenteils auf gestiegene Brennstoffkosten zurückzuführen. Die Abschreibungen beliefen sich auf T€ 1.589 und blieben im Vergleich zum Vorjahr (T€ 1.649) nahezu unverändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen T€ 4.982 (Vorjahr T€ 4.815) und stiegen leicht im Vergleich zum Vorjahr an. Finanzlage, Investitionen und Liquidität Im vergangenen Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.379. Die Investitionstätigkeiten resultierten in einem negativen Cashflow von T€ 1.371. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten, insbesondere die planmäßigen Rückzahlungen von Darlehen, betrug T€ 846. Diese Aktivitäten führten insgesamt zu einer Erhöhung der liquiden Mittel um T€ 162. Per 31.12.2023 betrugen die liquiden Mittel T€ 5.926. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im vergangenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Vermögenslage und Kapitalstruktur Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt T€ 2.600. Das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft - einschließlich der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 21.500, des Verlustvortrages aus Vorjahren und des aktuellen Jahresfehlbetrages - beläuft sich auf T€ 14.205 (Vorjahr T€ 15.118). Bei einer Bilanzsumme, die um T€ 1.794 auf T€ 21.928 gestiegen ist (Vorjahr T€ 20.134), ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine leicht gesunkene Eigenkapitalquote von 64,8 % (Vorjahr 75,1 %). Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 520 erhöht. Unter Hinzurechnung langfristig gebundener Fremdmittel - einschließlich der von den Gesellschaftern in Vorjahren gewährten Darlehen von T€ 2.000 je Gesellschafter - ergibt sich ein gebundenes Fremdkapital mit einer Laufzeit von über einem Jahr von T€ 1.800 (Vorjahr T€ 2.462). Die Aktivseite der Bilanz besteht zu 56,2 % (Vorjahr 62,2 %) aus Sachanlagen. C. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Prognosebericht In der mittelfristigen Planung sind Investitionen in ein Trockengut-Silo sowie altersbedingte Reinvestitionen in den Anlagenpark zu berücksichtigen. Aufgrund des gestiegenen Materialaufwands, insbesondere im Bereich der fossilen Brennstoffe, wird für das kommende Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbetrag von etwa T€ 1.500 bei einem Umsatz von T€ 16.200 erwartet. Der geplante Bau des Trockengut-Silos wird den Bedarf an fossilen Brennstoffen senken und somit die Betriebskosten der Anlage optimieren. Dies führt zu der Erwartung eines positiven Ergebnisses im Geschäftsjahr 2025. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass die Anlage in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 eine hohe Verfügbarkeit aufweist, wodurch jährlich 180.000 bis 200.000 Tonnen Klärschlamm verbrannt werden können. 2. Risikobericht / Risikomanagement Die Geschäftsführung unterhielt auch im abgelaufenen Geschäftsjahr in technischer und kaufmännischer Hinsicht funktionierende interne Kontrollsysteme sowie Einrichtungen des Controllings mit dem Ziel der frühzeitigen Identifikation von Risiken sowie der Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen (Risikomanagementsystem). Kaufmännische und auch technische Parameter werden jeweils ständig ausgewertet und beobachtet. Die Liquidität der Gesellschaft bzw. deren Entwicklung des Cash-Flows unterliegt einer ständigen Beobachtung und wird eng gesteuert. Bestandsgefährdende Risiken sieht die Geschäftsleitung für die WFA Elverlingsen GmbH derzeit nicht. Ereignisse von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe vorrangig in der Entsorgung ruhrverbandseigener Klärschlämme und Dritt-Klärschlämmen auf stabiler Kostenbasis. Die Zielerreichung wird durch ständige Wartung und technische Verbesserungen der Anlage angestrebt. Um eine Entsorgungssicherheit - auch im Schadensfall der eigenen Verbrennungsanlage - zu gewährleisten, strebt die Gesellschaft eine Intensivierung von Ausfallverbünden mit anderen klärschlammverbrennenden Anlagen an sowie fallweise die Zwischenlagerung von Klärschlamm auf externen Zwischenlägern an. 3. Chancenbericht Die in Abschnitt B.1. bereits angesprochenen geplanten Vorschriften zur Phosphorrückgewinnung werden dazu führen, dass sich die verstärkte Nachfrage nach Monoklärschlammverbrennungsanlagen im Markt fortsetzen wird. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kohlekraftwerken, Abfallbehandlungsanlagen und Zementwerken wird ab 2029 bzw. 2032 nur noch für phosphorarme Klärschlämme gesetzlich erlaubt sein, da hierbei der im Klärschlamm enthaltende Phosphor nach aktuellem Stand der Technik nicht zurückgewonnen werden kann. Im Rahmen der Dekarbonisierung und zur Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Anlage plant die Gesellschaft den Bau eines solarthermischen Klärschlammtrockners am Standort Werdohl-Elverlingsen. Durch die Trocknung der entwässerten Klärschlämme wird eine Erhöhung des Heizwertes erzielt, sodass eine selbstgängige Verbrennung des Klärschlammes ohne Stützenergie möglich ist. Weiterhin sollen die Annahmestation und die Fördereinrichtung um- bzw. ausgebaut werden, sodass neben entwässertem Klärschlamm auch zukünftig getrockneter Klärschlamm (sog. Klärschlammtrockengut) angenommen und verarbeitet werden kann. Die Gesellschaft hat einen Antrag auf Investitionskostenförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt, welcher im Mai 2023 positiv beschieden wurde, sodass die Gesellschaft die bewilligten Mittel für die Umsetzung der geplanten Investitionen nutzen kann. Diese Fördermittel sind ein wichtiger Baustein für die Finanzierung. 4. Abschließende Zusammenfassung Für das bevorstehende Geschäftsjahr prognostiziert die Geschäftsführung eine herausfordernde Ergebnislage. Langfristig wird erwartet, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch geplante Investitionen und die erwartete Marktentwicklung positiv beeinflusst wird.
Werdohl, den 12. Juni 2024 Geschäftsführung der WFA Elverlingsen GmbH Dierk von Felde Norbert Stenns BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023WFA Elverlingsen GmbH, WerdohlI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die WFA Elverlingsen GmbH hat ihren Sitz in Werdohl und wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Registernummer HRB 5513 geführt. Die Gesellschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Ruhrverbandes Essen und der Mark-E AG, Hagen, an dem beide Gesellschafter zu je 50 % beteiligt sind. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt. Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ist in der Bilanz zusammengefasst dargestellt. Die Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt in der Anlage zum Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Abzug von Rabatten, Boni, Skonti und sonstiger Minderungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt die jeweils betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde. Die Anlagenzugänge werden linear monatsgenau abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit dem im Monat Dezember aktuellen Marktpreis angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuer auf steuerliche Verlustvorträge wurde in Ausübung des Wahlrechts gem. § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Künftige Kosten- und Preissteigerungen werden bei der Ermittlung des jeweils notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlagenspiegel diesem Anhang beigefügt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlauflaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen auf Forderungen gegen den Gesellschafter Ruhrverband i. H. v. T€ 1.983 (Vorjahr: T€ 1.116) und resultiert im Wesentlichen aus der Verfeuerung von Klärschlämmen und Aschenentsorgung. Sonstige Rückstellungen:
Ausstehende Rechnungen beinhalten die Rückstellung gegenüber der Gesellschafterin Mark-E für ausstehende Rechnungen für Tiermehl. Bei dem Posten "Übrige" handelt es sich um Vorsorge für Kosten der Beseitigung der Rückstände an Gips und Sprühtrocknerprodukt. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurde das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten betrugen zum Abschlussstichtag T€ 6.659 und gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einem Darlehen der NRW-Bank, da das zweite Darlehen im Jahr 2023 durch eine Sondertilgung beglichen wurde. Das Darlehen valutiert aktuell mit insgesamt T€ 225 (ursprüngliche Höhe der zwei Darlehen: T€ 1.250). Zur Sicherung der Darlehen hat der Ruhrverband gegenüber der NRW-Bank eine Ausfallbürgschaft mit Datum vom 2. September 2002 übernommen. Diese ist zu 50 % rückgesichert durch eine Verpflichtungserklärung der Mark-E vom 26. Februar 2001. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber den Gesellschaftern und enthalten Verbindlichkeiten aus der Gewährung von Darlehen i. H. v. T€ 2.000 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Mark-E in Höhe von T€ 3.999. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem zwischen der WFA und der Mark-E abgeschlossenen Pachtvertrag zur Nutzung der benötigten Gebäude und Grundstücke. Er hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2028 und führt zu einer Gesamtverpflichtung von T€ 2.040 (Erfüllungsbetrag). Für das Jahr 2023 sowie für alle weiteren Jahre bis zum Ablauf des Vertrages ergibt sich eine jährliche finanzielle Verpflichtung in Höhe von T€ 190. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit T€ 20 die Auflösung von Rückstellungen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 94 (Vj.: T€ 110) auf Gesellschafterdarlehen. Weiterhin betreffen Zinsaufwendungen i. H. v. T€ 58 (Vj.: T€ 55) Kapitalbindungskosten gegenüber einer Gesellschafterin. VI. Sonstige Angaben Angaben zu den Organen der Gesellschaft Die Geschäftsführer der WFA Elverlingsen GmbH waren im Geschäftsjahr 2023 Herr Dipl.-Ing. Dierk von Felde und Herr Dipl.-Ing. Norbert Stenns Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB ("Schutzklausel") verzichtet. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 kein eigenes Personal. Nachtragsbericht Vorgänge mit materiell erheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Bilanzstichtag waren nicht zu verzeichnen. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, 12. Juni 2024 WFA Elverlingsen GmbH Dierk von Felde Norbert Stenns Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Geschäftsführung der WFA Elverlingsen GmbH, Werdohl. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WFA Elverlingsen GmbH, Werdohl - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WFA Elverlingsen GmbH, Werdohl für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss, aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 12. Juni 2024 Dr. Schlüter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH Dr. Wulff Schlüter, Wirtschaftsprüfer Christian Haveresch, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen