Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 59201
Eingetragen
6.12.2006
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Investition in Finanzinstrumente als nicht zulassungs- oder aufsichtspflichtiger institutioneller Anleger nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Historie

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Management

NameRolle
Ute Sandbrink
seit 6.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ute Sandbrink
Potsdam
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ViCor GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

31.12.2014
Euro

31.12.2013
Euro

A. Anlagevermögen

Wertpapiere

B. Umlaufvermögen

Wertpapiere/sonstige Wertpapiere

6.900,30

10.212,35

Kassenbestand,Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.964,83

6.909,64

Summe Aktiva

12.865,13

17.121,99



PASSIVA

31.12.2014
Euro

31.12.2013
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

9.933,91

10.765,01

III. Jahresüberschuss

831,10

IV. Jahresfehlbetrag

2.200,96

B. Verbindlichkeiten

0,00

2.055,90

Summe Passiva

12.865,13

17.121,99

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro.

3. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin

Der Betrag der Verbindlichkeit gegenüber der alleinigen Gesellschafterin (Frau Ute Sandbrink) beträgt 0,00 Euro.

4. Name der Geschäftsführerin

Frau Ute Sandbrink

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Köln, den 16. September 2015

Ute Sandbrink

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.09.2015

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