Wellpappe Rheinland GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friederike Boltersdorf seit 24.1.2025 | Geschäftsführer |
Klara Boltersdorf seit 19.8.2024 | Geschäftsführer |
Martin Maximilian Boltersdorf seit 22.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brohl Wellpappe Service GmbHMayenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gesellschaft ist unter der Firma Brohl Wellpappe Service GmbH mit Sitz in Mayen im Handelsregister des Amtsgerichtes Koblenz unter der Nummer HRB 11095 eingetragen. 2) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des §§ 264 ff. HGB unter Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. 3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - soweit nicht anders erläutert - im Wesent-lichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB) 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Be-rücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 800,00 EUR sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten. 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens - jeweils getrennt für jede einzelne Position des Anlage-vermögens - wird in dem nachfolgenden Anlagengitter dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 4.900.000,00 €. 3. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insb. § 253 HGB) bewertet. Als Bewertungs-verfahren wurde bei aktiven Berechtigten das ratierlich degressive Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet. Bei Rentenbeziehern und den mit unverfallbarem Anspruch ausgeschiedenen Mitarbeitern wurde als Erfüllungsbetrag der Barwert der künftigen Versorgungsleistungen angesetzt. Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Da es sich um eine Generationensterbetafel handelt, wird die Sterblichkeitsverbesserung für jüngere Jahrgänge ausreichend berücksichtigt. Als Diskontierungszinssatz (Abzinsungsatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB) ist gemäß RückAbszinsV (Stand 12/2023) ein Zinssatz von 1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) für Restlaufzeiten von 15 Jahren anzusetzen. Zur Erfüllung der Anpassungsvorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG wird eine jährliche Rentenanpassung in Höhe der geschätzten Veränderung des Verbraucherpreisindex/VPI angesetzt. Dieser Wert entspricht der langfristigen Inflationserwartung der EZB (siehe Economic Bulletin Issue 6/2023). Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) Der Erfüllungsbetrag auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Rechnungszins 1,74 %) beträgt 564.822 €. Die Differenz in Höhe von 5.947 € zu der in der Bilanz auf Grundlage des durchschnittlichen über 10 Jahre ermittelt Marktzinses ausge-wiesenen Pensionsrückstellung unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB. 4. Verbindlichkeitenspiegel Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten bestehen nicht. 5. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Die Zahl der durchschnittlich während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 48. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 18 T€. Mitglieder der Geschäftsführung Herr Dipl. Wirtsch. Ing. Maximilian Boltersdorf, Remagen alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit 56727 Mayen, 25. März 2024 Geschäftsführung der Brohl Wellpappe Service GmbH Maximilian Boltersdorf
Mayen, den 25. März 2024 gez. Dipl. Wirtsch. Ing. Maximilian Boltersdorf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. April 2024 |
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