RWS-Point
GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.053,00 |
4.202,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
117.100,00 |
87.622,06 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
28.509,86 |
18.838,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.400,00 |
1.896,74 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
27.048,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.553,00 |
120.769,38 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.533,90 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.872,50 |
5.872,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.146,60 |
114.896,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
113.566,60 |
114.896,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.580,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.553,00 |
120.769,38 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss der
RWS-Point GmbH wurde gemäß §§
242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.
Für die
RWS-Point GmbH gelten am Bilanzstichtag entsprechend
der §§ 264, 267 a HGB für die
Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften für
Kleinstkapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die
Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten
des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt.
Gegenüber
Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag
kurzfristige
Forderungen in Höhe von EUR 28.509,86 (Vorjahr:
EUR 18.838,20).
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre
Geschäftsjahre abgezinst, was aber im vorliegenden
Jahresabschluss 2015 wegen entsprechender Fälligkeit
nicht erforderlich ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
STAMMKAPITAL
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.
HAFTUNGSVERHäLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
ARBEITNEHMER
Von größenanhängigen Erleichterungen
wird Gebrauch gemacht.
ORGANE DER GESELLSCHAFT
Die Gesellschaft wird vertreten durch den
Geschäftsführer Marcel Streuber, Offenbach am
Main. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Offenbach am Main, den 15. Dezember 2017
Marcel Streuber
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2017 festgestellt.
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