Vineta
GmbH
Mechterstädt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.865,30 |
12.908,30 |
| I.
Sachanlagen |
83,00 |
126,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
802.137,14 |
502.364,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
397.665,72 |
243.193,46 |
| II.
Wertpapiere |
402.453,15 |
259.051,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.018,27 |
119,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
815.002,44 |
515.273,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
805.871,90 |
505.177,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
480.177,21 |
297.300,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
300.694,69 |
182.876,50 |
| B.
Rückstellungen |
7.045,00 |
2.818,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.085,54 |
7.277,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
815.002,44 |
515.273,13 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Vineta GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §
264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende Sachverhalte
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage
des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung
eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes
mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Beträge in
Höhe von
€ 144.500,00 (Vorjahr: € 112.000,00) eine
Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Udo
Bennink
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Mechterstädt, den 13. April 2011
gez. Udo Bennink
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2011 festgestellt.
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