BOWA Application of Photonics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kurt Schepers seit 31.10.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MKS Transport GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 23.10.2019Bericht über die Erstellung des A B S C H L U S S E S zum 23. Oktober 2019Bilanz zum 23. Oktober 2019der Firma MKS Transport GmbH, 47809 KrefeldAKTIVA
(…) = Vorjahreswerte Gesamtdarstellung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagegitter) zum 23. Oktober 2019
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Abschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (§ 264 Abs. 1 HGB) erstellt. Vorgänge im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB waren im Abrechnungszeitraum nicht angefallen. Die vorliegende Gliederung des Abschlusses entspricht der Gliederung nach den Vorschriften des § 265 Abs. 1 i.V.m. § 266 HGB. Die Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde uneingeschränkt beibehalten (§§ 265 Abs. 1 Satz 1 und 298 Abs. 1 HGB). Die geänderten Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG wurden mit Wirkung zum 01.08.2009 angewandt. Die Erläuterungen in der Schlussbilanz entsprechen den Vorschriften des § 284 Abs. 2 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Bei dem Auftraggeber sind keine weiteren Geschäftszweige im Sinne des § 265 Abs. 4 Satz 2 HGB gegeben. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Angaben bezüglich der auf die Posten von Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des § 284 HGB. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden zeitanteilig linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer bei "anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" beträgt 2 bis 10 Jahre. Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Beim Anlagevermögen wurden keine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Besonderen darstellen können. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Eine Abstimmung der Forderungen erfolgt monatlich, vor allen Dingen auch unter Beachtung von möglichen Reklamationen. Das gezeichnete Eigenkapital zum 23. Oktober 2019 entspricht den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen und beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 40.000,00 EUR. Das Eigenkapital war zum 23. Oktober 2019 in der gesamten Höhe voll eingezahlt. Der Überschuss der Abrechnungsperiode beträgt 6.210,80 EUR. Der Überschuss wird mit dem Bilanzverlust des Vorjahres verrechnet. Das Eigenkapital unter Einbeziehung des gezeichneten Stammkapitals betrug zum 23. Oktober 2019 15.911,83 EUR und beträgt damit 12,16 % zur Bilanzsumme. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war unter Beachtung der Verpflichtungen, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben im folgenden Wirtschaftsjahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen zum Bilanzstichtag den Rückzahlungsverpflichtungen in der gesetzlichen Höhe. Gleiches gilt für die sonstigen Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten betrifft die Anschaffung eines Pkw für den Geschäftsführer. 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungsbeträge in Höhe von 1.549,00 EUR entsprechen im Ergebnis den vorher beschriebenen Bewertungsgrundsätzen. Außerplanmäßige Abschreibungen (Sonderabschreibung) wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Dauernde Wertminderungen liegen im vorliegenden Falle nicht vor (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). Herr Markus Schepers ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (§ 181 BGB ist ausgeschlossen). |
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