RONTEX
GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
616.181,00 |
389.378,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.934,00 |
60.020,00 |
| II.
Sachanlagen |
505.747,00 |
291.858,00 |
| III.
Finanzanlagen |
37.500,00 |
37.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.425.253,93 |
1.043.400,51 |
| I.
Vorräte |
541.043,51 |
669.151,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
884.210,42 |
374.249,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.250,00 |
7.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.510,44 |
9.563,15 |
| Aktiva |
2.049.945,37 |
1.442.341,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
421.867,16 |
293.711,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
268.711,61 |
290.548,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
128.155,55 |
-21.837,01 |
| B.
Rückstellungen |
20.650,00 |
76.817,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.550.278,21 |
1.071.812,32 |
| D.
Passive latente Steuern |
57.150,00 |
|
| Summe
Passiva |
2.049.945,37 |
1.442.341,66 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen
erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die beweglichen Sachanlagegüter mit Zugang im
Berichtsjahr werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbestands gebildet. Einzelwertberichtigungen
wurden eingestellt bzw. beibehalten, soweit dies nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich war.
Wertpapiere und Flüssige Mittel wurden zu
Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00), dem
Gewinnvortrag (EUR 268.711,61) und dem
Jahresüberschuss (EUR 128.155,55) zusammen.
Zum 31.12.2023 sind
keine
ausschüttungsgesperrten Beträge zu
verzeichnen (§ 285 Nr. 28 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr
[EUR]
|
ein bis fünf Jahre
[EUR]
|
mehr als fünf Jahre [EUR]
|
Bilanzansatz
[EUR]
|
Gesamt
|
984.050,25
|
566.227,96
|
0,00
|
1.550.278,21
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern/Geschäftsführern in Höhe von
EUR 149.340,49 (i.V. EUR 150.233,59) und Verbindlichkeiten
aus Steuern mit TEUR 157,2 (i.V. TEUR 41,5)
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Der Bilanzansatz beinhaltet dabei
die Abgrenzung des latenten Steueraufwandes an
Körperschaftsteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer (Hebesatz
der Stadt Dessau-Roßlau: 450 vom Hundert).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4
(Vorjahr: 3) Arbeitnehmer beschäftigt.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
sind:
Herr Frank Demmler
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer Herr Frank Demmler ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 09.
April 2025
gez.
Frank Demmler, Geschäftsführer
RONTEX GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025
festgestellt.
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