SchwarzwaldWASSER Labor GmbH

Moritzenmatten 21, 77815 Bühl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 708586
Eingetragen
1.2.2010
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienWassergewinnung ohne Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Die Erbringung von Labordienstleistungen, insbesondere Untersuchungen und Probenahmen von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung, von Abwasser, Rohwasser, Wasser aus stehenden Gewässern, Grund- und Fließgewässern, von Mineral- und Heilquellen sowie Schwimm- und Badebeckenwasser; ausgewählte Untersuchungen von Luft- und Lebensmitteln und Umweltanalytik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl Ulrich Kirner
seit 3.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Kooperationsgemeinschaft Schwarzwald-WASSER e.V.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SchwarzwaldWASSER Labor GmbH

Bühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 53.138,00 73.545,00
II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.196.851,22 1.270.291,22
1. technische Anlagen und Maschinen 207.900,00 126.943,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 236.360,00 254.780,00
1.641.111,22
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 233.564,37 194.431,08
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.475,65 2.206,15
235.040,02
II. Kassenbestand, Guhaben bei Kreditinstituten 866.762,49 749.809,88
2.742.913,73 2.672.006,33

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 884.281,55 733.800,53
III. Jahresüberschuss 213.877,38 185.481,02
1.148.158,93 969.281,55
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 133.568,62 92.130,07
2. sonstige Rückstellungen 166.630,00 193.800,00
300.198,62
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aeaenüber Kreditinstituten 1.236.250.57 1.297.480,11
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.345.47 96.745,57
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 71.098,14 22.569,03
1.347.694,18
2.796.051,73 2.672.006,33

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Firma SchwarzwaldWASSER Labor GmbH
Sitz Bühl (Baden)
Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 708586

II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder zum beizulegenden Wert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Entwicklung des Anlagevermögens: Siehe Anlagespiegel (Anlage zum Anhang).

Ein entgeltlich erworbener Firmenwert wird über zehn Jahre (2017 bis 2026) planmäßig abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Einzelwertberichtigungen sind nicht gebildet. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Der Firmenwert hat eine längere steuerliche Nutzungsdauer (15 Jahre) als in der Handelsbilanz (10 Jahre). Dadurch kommt es zu einer aktiven Steuerlatenz von 3 T€. Der unternehmensindividuelle Steuersatz beträgt 30 %.

sonstige Rückstellungen: Sondervergütungen (82 T€), Überstunden/Urlaub (57 T€), Cybersicherheit (20 T€), Jahresabschluss und Steuerdeklaration (7 T€).

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis 1 Jahr über 5 Jahre
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 61 935
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 71 0
davon aus Steuern: 69 T€ (Vorjahr: 21 T€) 172 935

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folat zusammen: 2023 2022
T€ T€
Industrie 1.023 1.027
Wasserversorger 614 534
Privatkunden 319 321
Schwimmbäder 269 203
Kooperationslabore / Dritte 76 55
Hotels 80 84
2.381 2.224

Im Personalaufwand ist ein Altersvorsorgeaufwand von 9.630 € (i.Vj. 8.360 €) enthalten.

IV. Angaben zum Jahresergebnis

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen werden.

V. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer Karl Ulrich Kirner, Konstanz
Auf die Angabe der Gesamtvergütung gemäß § 285 Nr. 9 a) HGB wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt: 40 (Vorjahr 38) Voll- und Teilzeitmitarbeiter sowie geringfügig Beschäftigte.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist personenidentisch mit dem des Gesellschafters.

Name Beruf
Hubert Schnurr (Vors.) Oberbürgermeister Stadt Bühl
Thorsten Erny (stv. Vors.) Bürgermeister Stadt Gengenbach
Günter Pfundstein Bürgermeister Stadt Zell a. H.
Dieter Bischoff Bürgermeister Gemeinde Pfalzgrafenweiler
Roman Götzmann Oberbürgermeister Stadt Waldkirch (bis 11.6.2023)
Michael Schmieder Oberbürgermeister Stadt Waldkirch (ab 12. 6.2023)
Peter Rosenberger Oberbürgermeister Stadt Horb a.N.
Michael Ruf Bürgermeister Gemeinde Baiersbronn
Tore-Derek Pfeifer Bürgermeister Gemeinde Glatten

Der Aufsichtsrat hat Sitzungsgelder in Höhe von 385 € erhalten.

Offenlegung

Jahresabschluss 2022: am 16.08.2023 im Bundesanzeiger.

Sonstiges

Angaben gemäß § 285 Nr. 17a) HGB: 5,2 T€

Angaben gemäß § 285 Nr. 17c) HGB: 2,0 T€

 

Bühl, 9. März 2024

Karl Ulrich Kirner, Geschäftsführer

F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

36 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SchwarzwaldWASSER Labor GmbH, Bühl

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SchwarzwaldWASSER Labor GmbH, Bühl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SchwarzwaldWASSER Labor GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Düsseldorf, 13. März 2024

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fuchs, Wirtschaftsprüfer

Schellhorn, Wirtschaftsprüfer

Bei dem vorliegenden Prüfungsbericht handelt es sich um ein Ansichtsexemplar. Das rechtlich verbindliche Originalexemplar liegt den gesetzlichen Vertretern vor.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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