AGES RUC GmbH
Langenfeld
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und |
709.973,01 |
|
802.977,63 |
|
| Leistungen |
|
|
|
|
| 2.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern |
62.442,93 |
|
0,00 |
|
| 3.
Forderungen Kartenemittenten Belgien |
5.623.428,36 |
|
6.702.523,37 |
|
| 4.
Sonstige Vermögensgegenstände |
726,83 |
6.396.571,13 |
558,24 |
7.506.059,24 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei |
|
|
|
|
| Kreditinstituten |
|
503.080,47 |
|
596.605,67 |
|
|
6.899.651,60 |
|
8.102.664,91 |
|
|
6.899.651,60 |
|
8.102.664,91 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.677,52 |
30.677,52 |
| II.
Gewinnrücklage |
550.176,77 |
550.176,77 |
|
580.854,29 |
580.854,29 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Steuerrückstellungen |
62.443,99 |
75.223,34 |
| 2.
Sonstige Rückstellungen |
46.795,25 |
43.706,00 |
|
109.239,24 |
118.929,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| -
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr - |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
606.061,73 |
684.180,45 |
| 2.
Verbindlichkeiten Mautsystem Belgien |
5.603.496,34 |
6.633.819,78 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter |
0,00 |
79.199,24 |
|
6.209.558,07 |
7.397.199,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.681,81 |
|
6.899.651,60 |
8.102.664,91 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
2.809.605,18 |
3.410.659,87 |
| 2.
Sonstige betriebliche Erträge |
44.546,20 |
142.372,58 |
| 3.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.655.636,26 |
3.106.551,79 |
| 4.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
373,84 |
435,86 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
0,00 |
2.237,50 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
52.329,54 |
116.894,98 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss |
146.559,42 |
327.784,04 |
| 8.
Gewinnausschüttung an Gesellschafter |
146.559,42 |
327.784,04 |
| 9.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
A
N H A N G der AGES RUC GmbH, Langenfeld, für das
Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die AGES RUC GmbH hat ihren Sitz in Langenfeld und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Düsseldorf (HRB 33304).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz ist um die Posten
"Forderungen Kartenemittenten Belgien" und
"Verbindlichkeiten Mautsystem Belgien" zur verbesserten
Darstellung der Auswirkungen der operativen Tätigkeit
der Gesellschaft ergänzt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bilanziert und einzeln bewertet. Forderungsausfallrisiken
wurde durch individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zu Nominalwerten angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in
ausreichendem Umfang Rechnung tragen. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände weisen, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um
andere Gewinnrücklagen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
außergewöhnliche Erträge in Höhe von
TEUR 38 (i. Vj. TEUR 119) enthalten, die aus
Vertragsstrafen resultieren.
V. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Vorgänge gemäß § 285 Nr. 33 HGB
sind nicht eingetreten.
VI. Sonstige Angaben
Die AGES Maut System GmbH & Co. KG hat eine
Patronatserklärung bezüglich der Verpflichtungen
ihrer Beteiligungsgesellschaft AGES RUC GmbH gegenüber
der Satellic NV abgegeben. Die Höhe der Verpflichtung
ist korrespondierend mit den über die AGES RUC GmbH
abgerechneten Mauteinahmen, jedoch bis zu einem maximalen
Betrag von TEUR 20.000. Im Rahmen dieser
Patronatserklärung verpflichtet sich die AGES Maut
System GmbH & Co. KG, die AGES RUC GmbH finanziell so
auszustatten, dass sie allen aus dem Mautgeschäft
entstandenen Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen
kann.
Mit Beschluss vom 20. März 2024 sowie unter
Berücksichtigung des am
04. Dezember 2023 gefassten Vorabbeschlusses haben
die Gesellschafter beschlossen, den Jahresüberschuss
des Geschäftsjahres 2023 der Alleingesellschafterin
AGES Maut System GmbH & Co. KG zuzuweisen.
Organe der Gesellschaft sind
Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Dr. Marco Dahm, Geschäftsführung,
Freiburg
Die Geschäftsführung hat im Berichtsjahr
keine Bezüge erhalten.
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen
gemäß § 271 Abs. 2 HGB und wird in den
Konzernabschluss der AGES Maut System GmbH & Co. KG,
Langenfeld, (HRA14045) einbezogen. Diese stellt den
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen auf. Der
Konzernabschluss kann im elektronischen Bundesanzeiger
eingesehen werden.
Langenfeld, den 28.
März 2024
Geschäftsführung
der AGES RUC GmbH
Dr.
Marco Dahm
(Geschäftsführer)
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AGES RUC GmbH, Langenfeld
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der AGES RUC GmbH,
Langenfeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 28.
März 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fischer,
Wirtschaftsprüfer
Stahl,
Wirtschaftsprüferin
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11.
Juni 2024 festgestellt.
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