Steuke GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Ralph Brohm seit 10.8.2022 | Geschäftsführer |
Andreas Roland Brohm seit 10.8.2022 | Geschäftsführer |
Daniela Alexandra Maria Mateina seit 16.1.2017 | Geschäftsführer |
Jörn Barian seit 12.6.2012 | Geschäftsführer |
Roland Dieter Dipl.-Betriebswirt Brohm seit 27.3.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
iperdi Region 41460 Neuss B GmbHEigenbeteiligung | 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iperdi GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die iperdi GmbH, Bochum ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Abweichend hiervon werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, um ein besseres Bild der Ertragslage darzustellen, in die Personalaufwendungen lediglich die Aufwendungen für die internen Mitarbeiter einbezogen. Die Aufwendungen der überlassenen Mitarbeiter werden wie Fremdleistungen behandelt, und in den Materialaufwand einbezogen. Diese Abweichung von der Gliederung gem. § 275 HGB erfolgt zur besseren Ertragsanalyse. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, welche bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. Darüber hinaus wurden Risiken und Verluste berücksichtigt, welche im Zeitraum zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag bereits realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzpositionen zugeordnet werden. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen bestehen u.a. gegenüber der Gesellschafterin iperdi Region B GmbH. Sie hätten somit auch unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter ausgewiesen werden können. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro 1.000,00 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital zusammen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB Im Geschäftsjahr sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a HGB ausgewiesen. Es wurden keine Sicherheiten gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB geleistet. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB Zur Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2013 folgende Personen bestellt: Herr Roland Brohm Herr Jörn Barian Es sind keine Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c, Nr. 11, Nr. 11a, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 18, Nr. 20, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27 sowie Nr. 28 HGB zu machen. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die folgenden Rechte und Pflichten:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin sind in der Bilanz unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Sie werden nicht verzinst. Unterzeichnung nach § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus dieser Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang ergibt, wird hiermit versichert.
Bochum, den 27. Juni 2014 gez. Roland Brohm gez. Jörn Barian sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2014 festgestellt. |
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