Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 31603
Vorher
HAB Hamburger Arbeit - Beschäftigungsgesellschaft mbH
Eingetragen
26.10.1983
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch bzw. wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung. Weiterer Zweck ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht ins besondere durch Beratungs-, Qualifizierungs- sowie Bildungsangebote für arbeitsmarktferne Arbeitslose mit besonderen und in der Person liegenden Problemlagen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Beratung, Unterstützung sowie berufliche und persönliche Kompetenzentwicklung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen, Beziehern und Bezieherinnen von Transferleistungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, - Beratung, Unterstützung und sozialpädagogische Betreuung des oben genannten Personenkreises, um diesem eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen bzw. diese zu stabilisieren, - Beratung und Unterstützung des oben genannten Personenkreises mit dem Ziel, die in Hamburg vorhandenen kommunalen Regelangebote effektiv zu nutzen sowie - die ideelle, finanzielle und aktive Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. (3) Das Unternehmen bietet selbst Beratungen im Rahmen der vorhandenen Regelangebote an. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auch im Rahmen anderer arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Maßnahmen Dritter betätigen oder diese aktiv, ideell und finanziell fördern, soweit sich die Maßnahmen an Personen richten, die Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage beziehen (z. B. hilfebedürftige Erwerbsfähige, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie Ausbildungs- und Arbeitssuchende) oder geeignet sind, den Bezug dieser Transferleistungen präventiv zu verhindern. (4) Im Rahmen der Leistungsangebote soll die Gesellschaft die Erfolgswirksamkeit bei der Inanspruchnahme kommunaler Begleitund Eingliederungsleistungen ermitteln, um damit die fachpolitische Steuerung der Landes- und oder Bundesbehörden zu unterstützen. (5) Die hamburger arbeit kann Kooperationspartner in die Erbringung der Leistungen einbeziehen. (6) Zur Erfüllung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Zwecke kann die Gesellschaft auch Arbeitnehmerüberlassung betreiben, soweit dies mit ihren steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung in Einklang steht. (7) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Prokura
Tobias Münster
seit 7.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Freie und Hansestadt Hamburg
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Freie und Hansestadt Hamburg
Germany
37.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

hamburger arbeit GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1 Darstellung des allgemeinen Geschäftsverlaufs 2023 und Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war durch zahlreiche personelle Wechsel geprägt. So starteten im Jahresverlauf insgesamt neun Beschäftigte im Unternehmen. Dies entspricht rund 20 Prozent der Belegschaft. Entsprechend lag ein wesentlicher Fokus auf dem Onbording der neuen Beschäftigten und dem Wissenstransfer. Hierzu wurde auch ein Workshop-Format "Zusammenarbeit" konzipiert und eingeführt, um neben der Einarbeitung in den einzelnen Bereichen auch verstärkt die Unternehmensbelange mit in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus wurde auch eine "psychische Gefährdungsbeurteilung" durchgeführt, um als belastend wahrgenommene Bedingungen zu identifizieren. An den Ergebnissen, die insgesamt sehr positiv waren, wird im Laufe des Jahres 2024 weiter gearbeitet.

Durch die hohe Inflation kam es in 2023 bei einzelnen Mietverträgen zu Mieterhöhungen aufgrund von Indexmieten. Ebenso wurden die Abschlagszahlungen der Energiekosten teilweise angehoben. Damit sind die Kosten insgesamt gestiegen.

Auch die gestiegenen Arbeitsentgelte durch einen neuen Tarifabschluss führten bereits in 2023 zu höheren Personalkosten. Diese wirken sich insbesondere im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung nachteilig auf die Kostensituation aus.

Mit Blick auf die Zielzahlen konnten trotz der Neubesetzung von zahlreichen Stellen und der damit verbundenen Einarbeitungsphase sowie eines hohen Krankenstandes insbesondere im Bereich der "unabhängigen Sozialberatung" die gesetzten Ziele fast vollständig erreicht werden. Im Bereich der Schuldnerberatung wurden insbesondere die gesetzten Umsatzziele nicht erreicht. Maßgeblich hierfür waren längere Einarbeitungszeiten und damit die niedrigeren Umsätze bei zwei neuen Mitarbeiterinnen. Der Bereich weist daher ein Defizit aus. Positiv sind aber die erzielten Umsatzerlöse aus dem Beratungsangebot der Betrieblichen Sozial- und Gesundheitsberatung sowie einem Sozialberatungsangebot für einen weiteren externen Auftraggeber.

Im Bereich der Gesundheitsförderung ist es gelungen das Projekt "Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt" auch über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen.

Darüber hinaus konnte aber auch der vierzigste Geburtstag des Unternehmens im Wälderhaus Wilhelmsburg würdig gefeiert werden.

2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2023

2.1 Ertragslage

Entgegen der Wirtschaftsplanung, die für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis von 8 TEuro prognostizierte, wurde im Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 16 TEuro erwirtschaftet. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Schuldnerberatung, trotz gegenüber dem Vorjahr gesteigerter Umsatzerlöse (773 TEuro; Vorjahr: 729 TEuro), ihr Erlösziel nicht erreichen konnte.

Die Zuwendungen in Höhe von 2.618 TEuro (Vorjahr: 2.860 TEuro) resultieren im Berichtsjahr in Höhe von 1.532 TEuro (Vorjahr: 1.733 TEuro) aus der Zuwendung Sozialberatung und in Höhe von 824 TEuro (Vorjahr: 790 TEuro) aus der Zuwendung Gesundheitsförderung, wobei seit 2022 die Verwaltung anteilig in die Zuwendungen Sozialberatung und Gesundheitsförderung integriert wurde. Außerdem erhielt die Gesellschaft in Höhe von 123 TEuro einen Zuschuss für Overhead-Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als öffentliches Unternehmen. Darüber hinaus entfallen 119 TEuro (Vorjahr: 220 TEuro) auf Zuwendungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Außerdem ergaben sich in 2023 Erstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 20 TEuro (Vorjahr: 11 TEuro) aus den Verwendungsnachweisen 2022 Gesundheitsförderung, Sozialberatung und Zuschuss für Overhead-Kosten.

Darüber hinaus generierte die hamburger arbeit im Rahmen von Dienstleistungsverträgen für die betriebliche Gesundheits- und Sozialberatung Erträge in Höhe von 103 TEuro (Vorjahr: 22 TEuro).

Die Personalaufwendungen sind mit 2.731 TEuro um 253 TEuro niedriger als im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen bei 648 TEuro (Vorjahr: 652 TEuro). Den im Vorjahresvergleich verringerten Rechts- und Beratungskosten stehen zusätzliche IT-Kosten gegenüber.

2.2 Finanzlage

Der zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehende Finanzmittelbestand von 1.500 TEuro wird für die normale Geschäftstätigkeit der Gesellschaft benötigt. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Berichtsjahr angemessen.

2.3 Vermögenslage

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 1.423 TEuro. Die Eigenkapitalquote beträgt 80 %.

3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren nach § 289 Abs. 3 HGB Personal- und Sozialbereich

3.1 Angaben zur Arbeitnehmerschaft

Die Gesellschaft beschäftigte 2023 ohne GF durchschnittlich 42 Personen (Vorjahr 46).

Stammpersonal

Anzahl Beschäftigte Vorjahr Beschäftigte
Stamm 42 46
davon AN-Ü 0 0
Auszubildende 0 0
Gesamt 42 46
davon (im Jahresdurchschnitt, gerundet):
Frauen 32 33
Teilzeit 14 16
Schwerbehinderte 5 4

In 2023 waren 30 Vollzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden besetzt.

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt bei 51 Jahren.

3.2 Gesundheits- und Arbeitsschutz

Die Gesellschaft setzt die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften um.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der hamburger arbeit GmbH. Neben einem festen und regelhaften Kursangebot für die Beschäftigten wird das Thema Gesundheit auch anderweitig in den Arbeitsalltag integriert. Das Kursangebot wurde 2023 wieder vollständig vor Ort durchgeführt.

3.3 Operative Einheiten

Im Bereich der Sozialberatung, der Gesundheitsförderung und der Schuldner- und Insolvenzberatung wurden die vereinbarten Ziele nicht vollständig erreicht. Wie bereits geschildert wurden insbesondere die Ziele in Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung nicht erreicht.

4 Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres 2023

Umsetzung der Vorgaben des Hamburger Senats zur Reduzierung des Energieverbrauches.

Ausweitung des Beratungsangebotes der betrieblichen Gesundheits- und Sozialberatung.

Durchführung der Vierzigjahrfeier im Wälderhaus am 11.09.2023

Durchführung eines Gesundheitstages für die Klientinnen und Klienten des Unternehmens am 11.10.2023 im Gemeindehaus am Hamburger Michel.

Re-Zertifizierung nach ISO 9001:2015 Qualitätsmanagement

Zuwendungsbescheide:

Zuwendungsbescheid für Sozialberatung über 2.096 TEuro

Zuwendungsbescheid Zuschuss öffentliches Unternehmen über 126 TEuro

Zuwendungsbescheid für Gesundheitsförderung über 925 TEuro

Zuwendung aus Bundesmitteln gem. § 44 BHO 120 TEuro

Verträge:

Vertrag über die Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung

Vertrag mit der Sozialbehörde für das Beratungsangebot betrieblichen Gesundheits- Sozialberatung

Weitere Verträge für das Beratungsangebot der betrieblichen Gesundheits- Sozialberatung

5 Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB und Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Risikostrategie der hamburger arbeit sieht vor, dass Risiken minimiert bzw. vermieden werden. Es bestehen verschiedene Elemente eines Risikofrüherkennungssystems durch ein Sozial- bzw. Wirtschafts- und Finanzcontrolling.

Die Neuausrichtung der Geschäftsfelder auf die Veränderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik stellt weiterhin die zentrale Aufgabe für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft dar.

Nach Auffassung der Geschäftsführung ergeben sich für die nächsten Jahre folgende Risiken, die beachtet und mit der Gesellschafterin FHH weiter abgestimmt werden müssen:

Im Jahr 2024, wie in den Folgejahren, wird die Gesellschaft mit hohen Krankenständen und Langzeiterkrankungen umgehen müssen. Das weiterhin hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten, sowie die Außendiensttätigkeit weiter Teile der Sozialberatung mit den entsprechenden Belastungen werden sich mittelfristig nicht ändern.

Gerade im Beratungsangebot der "unabhängigen Sozialberatung" ist diese Herausforderung besonders groß. So waren in diesem Bereich drei Beschäftigte länger als sechs Monate erkrankt. Insbesondere, da sich bei Ausfällen die Vertretungen in den jeweiligen Jobcenterstandorten erst einfinden und Ansprechpartner kennenlernen müssen. Dies führt bei den Kolleginnen und Kollegen zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung und erhöht das Risiko eines Arbeitsausfalls. Überlegungen zum vorzeitigen Übergang in den Ruhestand lassen sich durch das Auslaufen des TV-AV-Flex nicht mehr realisieren.

Der Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung finanziert sich über Fallkostenpauschalen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung steht unter einem hohen Kostendruck. Zwar konnten die Personalkostensteigerungen der Jahre 2021 bis 2022 für die Vertragsverlängerung ab August 2023 in den Fallkostenpauschalen berücksichtigt werden, weitere Personalkostensteigerungen in den Jahren 2023 bis Juli 2025 müssen aber (voraussichtlich) auf Grundlage der jetzt angepassten Fallkostenpauschalen getragen werden. Gerade bei dem hohen Tarifabschluss sind die Fallkostenpauschalen für die Gesellschaft in 2024 und 2025 nicht auskömmlich. Es wird zumindest bis zur neuen Beauftragung ab August 2025 daher mit einem Defizit im mittleren fünfstelligen Bereich gerechnet. Inwieweit ab August 2025 höhere Fallkostenpauschalen berücksichtigt werden, lässt sich nur schwer abschätzen. Allerdings haben alle tarifgebundenen Träger der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die gleiche Finanzierungsproblematik. Insgesamt haben auch die nicht tarifgebundenen Träger einen erhöhten Kostendruck. Denn bisher werden während der Vertragslaufzeit keine Sachkostensteigerungen in den Fallpauschalen berücksichtigt. Es muss daher seitens der Sozialbehörde mit der neuen Ausschreibung eine Lösung für die verschiedenen Problematiken gefunden werden.

Unabhängig von der Einnahmenseite gilt es aber auch die Ausgabenseite noch gezielter in den Blick zu nehmen. Im Rahmen von einem Workshop soll dies zunächst innerhalb der Abteilung im I. Quartal 2024 diskutiert werden. Aber auch im Bereich Controlling und Finanzen erfolgt eine Analyse.

Im Bereich der Gesundheitsförderung wird die Zuwendung des GKV-Bündnisses ab dem 01.01.2024 neu aufgesetzt. Die Förderbedingungen legen fest, dass die Overheadkosten maximal 10 Prozent der Projektpersonalkosten betragen dürfen. Dies hätte ein Defizit in diesem Projekt von rund 10.000 € zur Folge. Die Overheadkosten des gesamten Unternehmens werden auf alle Bereiche mittels eines VZÄ- Schlüssels verteilt. In Rücksprache mit dem Projektbüro des GKV-Bündnisses und mit der Bewilligungsstelle wurden die tatsächlichen Overheadkosten beantragt. Insbesondere da bereits aus mehreren Bundesländern/Projektstandorten die Rückmeldung kam, dass die Höhe der Overheadkosten nicht auskömmlich sei. Inwieweit dem Antrag letztlich entsprochen wird ist aktuell nicht abzuschätzen.

Auch steigende Energie- und Sachkosten können sich insgesamt ebenso kritisch auf die Finanzierungssituation der hamburger arbeit auswirken. Gerade im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung müssen diese Kostensteigerungen durch die Umsatzerlöse gedeckt werden. In den zuwendungsfinanzierten Beratungsangeboten sind diese Kosten schon eingepreist und beantragt. So wurde insgesamt eine Sachkostensteigerung von 8 Prozent prognostiziert und beantragt.

6 Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde auf Basis des mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Wirtschaftsplans 2024 ein negatives Ergebnis im operativen Bereich in Höhe von 15 TEuro prognostiziert. Dabei lag dieser Planung zugrunde, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung den maximalen Umsatz aus dem vorhandenen Mittelkontingent erreicht und auch zusätzliche Mittel abfordern kann. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch durch die Kündigung einer Beschäftigten ab, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Es wird daher nach jetzigen Erkenntnissen voraussichtlich zu einem negativen Ergebnis in Höhe von 30 TEuro kommen.

Allein die aktuelle Tarifsteigerung führt in der Schuldner- und Insolvenzberatung zu Mehrkosten von rd. 40 TEuro. Der Kostendruck im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung ist daher sehr hoch und wird es zumindest bis zur weiteren Beauftragung zur Durchführung einer Schuldner- und Insolvenzberatung durch die Sozialbehörde auch bleiben. Allerdings wurde bereits durch die Sozialbehörde signalisiert, dass man an Lösungen arbeite. Dabei ist es entscheidend, dass erhöhte Fallpauschalen umgesetzt und insbesondere in die Zukunft wirkende Preisanpassungen Berücksichtigung finden. Es wird daher prognostiziert, dass mit der Beauftragung ab August 2025 der Kostendruck mittelfristig nachlässt und ein ausgeglichenes Ergebnis möglich ist.

Darüber hinaus wurde mit dem weiteren Ausbau der "betrieblichen Sozialberatung" eine Dienstleistung etabliert, die die Möglichkeit eröffnet Überschüsse zu erzielen. Diese Dienstleistung soll auch in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden und die Umsätze sowie die Überschüsse sollen mittelfristig steigen.

Diese beiden Angebote, die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die betriebliche Sozialberatung, sind dabei die wesentlichen Komponenten, um in der mittleren Frist ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwarten.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen kommt die Geschäftsführung zu dem Ergebnis, dass eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen hamburger arbeit GmbH abgegeben werden kann.

 

Hamburg, den 29. Februar 2024

gez. Tobias Münster, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.961,00 19.065,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.221,00 12.567,00
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 49.428,01 49.320,69
69.610,01 80.952,69
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.036,47 166.278,75
2. Forderungen gegen die FHH 171.375,19 93.823,37
3. Sonstige Vermögensgegenstände 16.419,17 22.123,65
188.830,83 282.225,77
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.500.407,01 1.396.940,06
1.689.237,84 1.679.165,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.977,92 11.710,57
1.770.825,77 1.771.829,09

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 37.000,00 37.000,00
II. Kapitalrücklage 840.074,03 840.074,03
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 670.500,00 670.500,00
IV. Verlustvortrag -108.797,75 -63.507,71
V. Jahresfehlbetrag -15.655,42 -45.290,04
1.423.120,86 1.438.776,28
B. Nicht verbrauchte Spenden 24.143,92 24.143,92
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 71.445,00 77.449,00
2. Sonstige Rückstellungen 128.572,76 111.734,47
200.017,76 189.183,47
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.703,17 20.756,46
2. Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 0,00 240,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 74.840,06 98.728,96
123.543,23 119.725,42
1.770.825,77 1.771.829,09

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 880.318,75 756.005,54
2. Zuwendungen und Zuschüsse 2.618.147,75 2.859.517,07
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.083,39 105.166,41
3.504.549,89 3.720.689,02
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 126.213,34 100.164,53
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.166.375,70 2.334.320,21
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 564.129,83 649.770,21
2.730.505,53 2.984.090,42
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 14.324,45 28.129,68
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 647.883,56 652.060,60
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 108,50 5,42
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.386,93 1.539,25
10. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag -15.655,42 -45.290,04

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeines

Die hamburger arbeit GmbH, Amtsgericht Hamburg, HRB 31603, (kurz: hamburger arbeit) ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird jedoch gemäß Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und Finanzierung der hamburger arbeit wurde, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, von der Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung abgewichen und die Gliederung gemäß § 265 Abs. 5 HGB erweitert.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Erwerbs voll abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel ausgewiesen.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (i. d. R. zu Nennwerten) angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) bei den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 %).

Die Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 260,00 der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Angabe der Jahresabschreibungen sind dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die sonstigen Ausleihungen TEUR 49 (Vorjahr TEUR 49) beziehen sich sämtlich auf Mietkautionen für von der hamburger Arbeit gemietete Objekte.

Forderungen gegen die FHH

Der gesonderte Ausweis der Forderungen gegen die FHH erfolgt in deren Eigenschaft als Gesellschafterin. Diese Forderungen betreffen, wie im Vorjahr, vollständig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 9) enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen.

Eigenkapitalspiegel

Die Entwicklung des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag zeigt die nachfolgende Übersicht:

31.12.2022 Zunahme Abnahme 31.12.2023
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Gezeichnetes Kapital 37 0 0 37
Kapitalrücklage 840 0 0 840
Gewinnrücklage 671 0 0 671
Verlustvortrag -64 0 -45 -109
Jahresfehlbetrag -45 -16 45 -16
1.439 -16 0 1.423

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von TEUR 64 und sonstige ausstehende Rechnungen (TEUR 21).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber der FHH

Die Verbindlichkeiten gegenüber der FHH im Vorjahr betreffen vollständig sonstige Verbindlichkeiten.

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 39 (Vorjahr TEUR 54) Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr TEUR 19) ausgewiesen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen in Höhe von TEUR 773 Erträge aus der Schuldnerberatung.

Im Rahmen von Dienstleistungsverträgen wurden TEUR 103 über betriebliche Sozial- und Gesundheitsberatung erwirtschaftet. Ferner wurden TEUR 4 Erlöse aus Vermietungen erzielt.

Die Umsatzerlöse sind ausschließlich im Inland angefallen.

Zuwendungen

Die Gesellschaft erhielt Projektförderungen im Rahmen einer Vollfinanzierung (Gesundheitsförderung) in Höhe von TEUR 824 und einer Fehlbedarfsfinanzierung (Sozialberatung) von TEUR 1.532 von der Freien und Hansestadt Hamburg. Des Weiteren wurde ein Zuschuss für Overhead-Kosten der hamburger arbeit als öffentliches Unternehmen in Höhe von TEUR 123 als Vollfinanzierung gewährt.

Darüber hinaus hat die IKK gesund plus im Auftrag der Verbände der Krankenkassen auf der Bundesebene Mittel in Höhe von TEUR 119 für das Projekt "teamw()rk: Fortführung des Projektes Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung" zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich betreffen die Zuwendungen und Zuschüsse in Höhe von TEUR 20 Vorjahre.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4 und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 ausgewiesen.

Personalaufwand

Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 139 (Vorjahr TEUR 166) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 21 enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 2) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Geschäftsführung

Herr Tobias Münster, Hamburg, Dipl. Volkswirt, Master of health economics

Die Angabe der Geschäftsführungsbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs.4 HGB.

5.2 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Arne Dornquast Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), Vorsitzender
Dr. Anke Jobmann Sozialdezernentin, Bezirksamt Harburg
Michael Edele Bereichsleitung Soziale Wohnraumversorgung, Behrens Stiftuna
Alexandre Thomßen Mitarbeiter des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der FHH
Gitta Clauss ab 10.05.2023 Mitarbeiterin der hamburger arbeit GmbH, stellvertretende Vorsitzende
Kirsten Jürgensen ab 10.05.2023 Mitarbeiterin der hamburger arbeit GmbH
Carmen Steiner bis 10.05.2023 Mitarbeiterin der hamburger arbeit GmbH, stellvertretende Vorsitzende
Holger Sander bis 10.05.2023 Mitarbeiter der hamburger arbeit GmbH

Für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt TEUR 1. Die Vertreterinnen und Vertreter der FHH im Aufsichtsrat führen ihre Aufwandsentschädigung an die Staatskasse ab.

5.3 Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beträgt:

2023 2022
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer/in) 42 46
Ergänzende Angaben nach Nr. 6 VV zu § 65 LHO
Anzahl der Teilzeitbeschäftigten 14 16
Anzahl der Frauen 32 33
(Frauenquote in %) (76 %) (72 %)
Anzahl der Schwerbehinderten 5 4
(Schwerbehindertenquote in %) (12 %) (9 %)
Anzahl der Auszubildenden 0 0
Anzahl der Versorgungsempfänger 12 13

In 2023 waren durchschnittlich 27 Vollzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden besetzt.

5.4 Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2). Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird als gering eingestuft, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass den bestehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen wird.

5.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen setzen sich wie folgt zusammen:

Für das Folgejahr bestehende finanzielle Verpflichtungen TEUR 1.132
Verpflichtungen für die Jahre 2025 - 2027 TEUR 953

5.6 Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betrug TEUR 8 (netto).

5.7 Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

5.8 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

5.9 Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der hamburger arbeit wird im Jahresabschluss der Kernverwaltung der FHH unter den Finanzanlagen bilanziert. Eine Vollkonsolidierung bzw. Einbeziehung in den Konzernabschluss der FHH erfolgt aufgrund der für den Konzernabschluss der FHH festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen nicht.

 

Hamburg, den 29. Februar 2024

hamburger arbeit GmbH

Geschäftsführung

Entwicklung des Anlagevermögens der hamburger arbeit GmbH, Hamburg, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 351.819,73 0,00 0,00 351.819,73
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 89.184,74 2.874,45 3.477,77 88.581,42
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 49.320,69 107,32 0,00 49.428,01
490.325,16 2.981,77 3.477,77 489.829,16
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 332.754,73 7.104,00 0,00 339.858,73
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 76.617,74 7.220,45 3.477,77 80.360,42
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
409.372,47 14.324,45 3.477,77 420.219,15
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.961,00 19.065,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.221,00 12.567,00
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 49.428,01 49.320,69
69.610,01 80.952,69

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die hamburger arbeit GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der hamburger arbeit GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der hamburger arbeit GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 4. April 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Nicolai Hansen, Wirtschaftsprüfer

Jan Bödecker, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Gesellschafterversammlung am 15. Mai 2024 festgestellt.

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