ANTHEC
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.117,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
29.296,15 |
| II.
Sachanlagen |
20.821,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.025.877,35 |
| I.
Vorräte |
257.779,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.831,13 |
| III.
Wertpapiere |
14.368,92 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
533.897,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.460,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.077.454,90 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
644.708,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
125.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
494.208,47 |
| B.
Rückstellungen |
31.187,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
401.558,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
396.375,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.077.454,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma ANTHEC GmbH wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,--
wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens ab einem Wert von Euro 150,-- bis
einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des Zugangs in
einen Sammelposten für dieses Wirtschaftsjahr
eingestellt. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen
aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Niedrigere Tageswerte am
Bilanzstichtag waren nicht anzusetzen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
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