Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gurofa GmbH
Schloßmühle 2, 01773 Altenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Deubzer seit 10.10.2007 | Prokura |
Josè Garcia seit 10.10.2007 | Prokura |
Miguel Garcia seit 4.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sellita Watch Co S.A. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gurofa GmbHAltenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäft 2023der Gurofa GmbH1. GeschäftsmodellDie Gurofa GmbH fertigt hochpräzise Metallkomponenten für die Uhrenindustrie. Industriell ausgerichtet werden die hochkomplexen Fertigungsanlagen im 3-Schichtbetrieb genutzt. Es wurden umfangreiche Investitionen in modernste Produktionstechnologie getätigt, welche sich in einer hochmodernen Fabrik wiederfindet.Als 100 %-ige Tochter des Schweizer Uhrwerkherstellers Sellita Watch CO SA wird der Hauptumsatz mit der Schweizer Mutterfirma getätigt, somit wird die Produktion fast gänzlich in die Schweiz exportiert. Durch die bewusst gewählte geographische Lage bei der Gründung der Gurofa GmbH im Müglitztal, Hauptregion der deutschen Uhrenindustrie, konnte auf eine gute Basis an existie renden Fachkräften zurückgegriffen werden. 2. Forschung und Entwicklung Die Produktentwicklung erfolgt im Mutterhaus in der Schweiz. Die Industrialisierung sowie Prozessoptimierung wird bei Gurofa durchgeführt. Die derzeitige Produktionskapazität ist ausreichend, um unsere Ziele für 2024 zu erreichen. Für Mitte 2024 planen wir die Vergrößerung des Gebäudes und den Kauf neuer Maschinen abzuschließen, um der steigenden Nachfrage und den strengeren Qualitätskriterien gerecht zu werden. 3. Information zum Mutterhaus Sellita Watch CO SA ist ein mittelständisches Unternehmen in der Schweiz mit insgesamt ca. 557 Mitarbeitern. Es liegt in Privathand und wurde 1950 gegründet. 4. Wirtschaftsbericht Die wirtschaftliche Entwicklung von Gurofa steht in direktem Zusammenhang mit der wirt schaftlichen Entwicklung des Schweizer Mutterunternehmens sowie mit der Entwicklung des Marktes der Uhrenindustrie für mechanische Swiss-Made-Uhren. Die Muttergesellschaft Sellita Watch CO SA hat als unabhängige Herstellerin von mechani schen Schweizer Uhrwerken eine marktführende Position. Dieser Status ermöglicht ihr eine sehr breite Palette an Kunden. Im Jahr 2023 hat sich die Nachfrage nach mechanischen Uhrwerken stabilisiert. Der Bran chenumsatz der Schweizer Uhrenindustrie hat sich ähnlich entwickelt. 5. Personal Der durchschnittliche Personalbestand lag in 2023 bei 98 Mitarbeitern und 5 Azubis. 6. Investitionen Im Jahr 2023 starteten wir die Erweiterung der bestehenden Fabrik und die ersten Installatio nen neuer Produktionsmaschinen, um der Nachfrage gerecht zu werden. Dieses Projekt wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 abgeschlossen. 7. GeschäftsverlaufFür das Jahr 2023 wurde ein Umsatz von Euro 12.594.000,00 mit einem Gewinn von Euro 667.479,99 und einem EBIT in Höhe von Euro 1.445.993,86 erwartet. In diesem Jahr haben wir unsere Ziele in Bezug auf Umsatz, Ergebnis und EBIT im Großen und Ganzen erreicht. 8. ErtragslageDer Umsatz stieg 2023 (Euro 12.647.088,43) aufgrund des Ausbaus der Produktionskapazitä ten im Vergleich zu 2022 (Euro 10.896.024,69), um unser Budgetziel für den Umsatz zu errei chen. Die Personalkosten sind um 19 % angestiegen (+ 16 Mitarbeiter). Das EBIT beträgt im Geschäftsjahr 2023 Euro 1.295.883,93, eine starke Veränderung im Ver gleich zu 2022 mit einem EBIT von Euro 827.662,43. 9. FinanzlageDie Sellita Watch CO SA ist die Hauptgläubigerin der Gesellschaft. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist auch zukünftig von der finanziellen Unterstützung der Muttergesellschaft abhängig. Aktuell ergeben sich aus Sicht der Geschäftsleitung keine Anzeichen, welche eine Abkehr von der Fortführungsprognose begründen würden. Die Rückzahlungen gewährter Dar lehen erfolgt entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarungen. In diesem Zusammen hang hat die Sellita Watch CO SA darüber hinaus gegenüber der Gurofa eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Im Jahr 2022 wurde ein Kapitalreservekonto eingeführt. Dieses hat zum Ziel, die laufenden Investitionen in Höhe von ca. Euro 20.000.000,00 durch die Zuführung von Bargeld von der Muttergesellschaft und die Umwandlung bestehender Darlehen in eine Kapitalreserve zu fi nanzieren. Der Cashflow beläuft sich auf Euro 3.792.147, 12 (Vorjahr: Euro 2.871.760,99). Die Gurofa GmbH verfügte über ausreichend liquide Mittel um allen fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zeitgerecht nachkommen zu können, wodurch regelmäßig Skonti realisiert wurden. 10. VermögenslageDas Anlagevermögen beträgt 85 % (Vorjahr : 85 %) im Vergleich zum Gesamtvermögen (Anla genintensität). Die Höhe der Verbindlichkeiten beläuft sich auf 60 % (Vorjahr: 72 %) der Bilanzsumme. Die Finanzierung der Investitionen des Jahres erfolgte aus Eigenmitteln und durch die Erhöhung der Kapitalreserve. Die Muttergesellschaft stellte die erforderlichen Mittel zur Verfügung. 11. Wichtige Vorgänge nach Abschluss des BerichtsjahresUnsere Muttergesellschaft ist ebenfalls mit Risiken im Zusammenhang mit der Bestellung von Uhrwerken konfrontiert, die sich direkt auf unser Geschäft auswirken würden. Bisher wurden die Bestellungen für 2024 bestätigt und abgerufen. 12. Bericht über Prognosen und RisikenChancen: - Unsere Mandantin ist die Muttergesellschaft des Konzerns und eine unbestrittene Akteurin in der Uhrenindustrie . - Der Produktionsapparat wird ständig auf den neuesten Stand gebracht. - Unterstützung durch unsere Muttergesellschaft. Risiken:- Weltweite Konjunktur. - Geopolitische Situation. - Finden von qualifiziertem Personal. Im kommenden Jahr erwarten wir ein mäßiges Umsatzwachstum bei einem mäßig steigenden EBIT.
Altenberg, den 19. März 2024 Gurofa GmbH Miguel Garcia BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. 3. § 264 Abs. 1a HGB - Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB - Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen sowie Zinsen nach § 255 Abs. 3 HGB einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für Fräser, Bohrer, Drehzahn, Senker und Schabestempel wurde die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB entsprechend angewandt. Zum Bilanzstichtag wurden die jeweiligen Vermögensgegenstände durch Bestandsaufnahme aufgenommen und mit den Anschaffungskosten bewertet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aktiviert und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. Die Bilanzierung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde gemäß §§ 246 bis 251 HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes vorgenommen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben, die nicht in Fremdwährung lauten, werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, und wird zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB - Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HBG - Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Bei der Ermittlung der Herstellkosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde den Maschinenstundensätzen im Geschäftsjahr die Normalauslastung der Maschinen zu Grunde gelegt. Angaben zur Bilanz § 284 Abs. 3 HGB - Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
§ 264c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG - Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / verbundenen Unternehmen / Mitzugehörigkeit zu anderen Posten Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
§ 268 Abs. 4 HGB - Angaben und Erläuterungen zu den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 2.200,00 (Vorjahr EUR 4.600,00). Sonstige Vermögensgegenstände, die rechtlich nach dem Bilanzstichtag entstehen, bestehen in Höhe von EUR 145.892,77 (Vorjahr EUR 32.453,53). § 285 Nr. 12 HGB - Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
§ 285 S. 1 Nr. 1 HGB - Angaben zu Restlaufzeitvermerken und Sicherungsrechten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 26.570.465,08 (Vorjahr EUR 22.373.155,82). Davon sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 1.127.438,57 (Vorjahr EUR 198.774,71) durch übliche Eigentumsvorbehalte und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter mit EUR 25.443.026,51 (Vorjahr EUR 22.174.381,11) durch Sicherungsübereignung von Inventar gesichert. § 285 Nr. 29 und 30 HGB - Latente Steuern
* Die passiven latenten Steuern resultieren aus den vorübergehenden Wertansatzdifferenzen des Anlagevermögens zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. § 285 Nr. 3a HGB - Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen lediglich unwesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen. Zum 31.12.2023 bestanden Bestellobligo in Höhe von rd. TEUR 3.850. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung § 285 Nr. 31 HGB - Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Im Geschäftsjahr fielen weder Erträge noch Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung an. Sonstige Angaben § 285 Nr. 7 HGB - Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
§ 285 Nr. 10 HGB - Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
§ 285 Nr. 9a HGB - Vergütungen der Geschäftsführer Die Angaben der Gesamtbezüge bezüglich der aktiven und ausgeschiedenen Mitglieder der Geschäftsführung unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB. § 285 S. 1 Nr. 33 - Nachtragsbericht Zu Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres aufgetreten sind, wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter Randziffer 11 verwiesen. § 285 Nr. 34 HGB - Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDas Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 358.818,15 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 358.818,15 auf neue Rechnung vorzutragen. § 245 HGB - Unterschrift der Geschäftsführung
Altenberg, 19. März 2024 Gurofa GmbH Herr Miguel Garcia, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gurofa GmbH mit einer Bilanzsumme von EUR 45.585.518,33 und einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 358.818,14 wurde in Anwendung des §327 HGB verkürzt. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht vom 19. März 2024 hat die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft - den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, welcher hier wiedergegeben ist. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Gurofa GmbH:Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gurofa GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gurofa GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 10. April 2024 Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hesse, Wirtschaftsprüferin Schüppel, Wirtschaftsprüfer |
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