SG Dachtechnik GmbHLiquidiert
81476 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Groß seit 2.10.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SG Dachtechnik GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.04.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Hinweis: Die Gesellschaft befindet sich seit dem Gesellschafterbeschluss vom 28.4.2016 in Liquidation. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der SG Dachtechnik GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a, 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Sie unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht nach §§ 267 Abs. 1 i.V.m. 316 ff. HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für die in der Liquidationseröffnungsbilanz angewendeten bzw. allgemein geltenden Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Abweichungen von den Bewertungsansätzen aufgrund des Wegfalls der Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ergaben sich nicht. II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des Anlagevermögens sowie Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe waren zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Insofern und insoweit entfallen Angaben hierzu. Geleistete Anzahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Differenzen aus der Anwendung unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften ergaben sich nicht. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0). Forderungen gegen Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: T€ 0,00). Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB, für die gemäß § 268 Abs. 7 HGB Angaben erforderlich gewesen wären. Zusammensetzung und Höhe der zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag hatten keine Auswirkungen auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte geführt durch: Sebastian Groß, Dachdeckermeister Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
München, den 16. März 2018 gez. Sebastian Groß, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. März 2018 |
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