GERSERCO GmbHLiquidiert

40213 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 11627
Eingetragen
27.7.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Tourismusdienstleister in Europa sowie die Erfüllung aller diesem Zweck dienenden Aufgaben

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Australian Pacific (Investments) Pty. Ltd.AUS
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Australian Pacific (Investments) Pty. Ltd.
Australia
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GERSERCO GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.320,00 7.047,00
I. Sachanlagen 6.320,00 7.047,00
B. Umlaufvermögen 256.870,17 218.347,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.497,45 40.766,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.372,72 177.581,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 47,25 46,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 263.237,42 225.440,82

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 221.898,23 189.048,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 164.048,69 124.549,89
III. Jahresüberschuss 32.849,54 39.498,80
B. Rückstellungen 29.087,45 26.613,00
C. Verbindlichkeiten 12.251,74 9.779,13
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.251,74 9.779,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 263.237,42 225.440,82

Anhang



X. Anhang

Der vorstehende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den entsprechenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangen Geschäftsjahres überein.

Alle Vermögensgegenstände uns Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es erfolgte eine vorsichtige Bewertung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Dies gilt auch für diejenigen Risiken, die erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Bei der Bewertung der einzelnen bilanziellen Positionen wurde von einer Geschäftsfortführung ausgegangen. Im Einzelfall ergeben sich folgende Bewertungsansätze:
  

Bilanzierungsposition
Bewertungsansatz
Sachanlagevermögen
Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige (ggf. außer-planmäßige) Abschreibung. Die Abschreibung erfolgte pro-rata-temporis.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bewertung zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Sonstige Vermögensgegenstände
Nennwertbewertung, vermindert um Wertbe-richtigungen, Einhaltung des strengen Niederstwertprinzip.
Bank- und Kassenbestand
Nominalwertbewertung.
Rückstellungen
Bewertung der Rückstellung erfolgte jeweils in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag.
Rechnungsabgrenzung
Diese wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.



Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. In allen notwendigen Fällen wurde eine laufzeitabhängige Abgrenzung der Kosten vorgenommen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des vorliegenden Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen.

Erweiterte Prüfungspflicht nach § 267 HGB


Gemäß den geltenden Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzugruppieren. Eine Pflicht zur Betriebsprüfung im Sinne des § 316 HGB entsteht somit nicht.

sonstige Berichtsbestandteile


Siegburg, 04.10.2019

 

Mrs. Trish Bannon


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2019 festgestellt.

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