HEMA
PROJEKT GMBH
Sülzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2,00
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2,00
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II. Sachanlagen
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294736,93
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169024,00
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III. Finanzanlagen
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8762,91
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26914,57
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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5594,00
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20065,55
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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45053,70
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129371,70
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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7522,67
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5525,26
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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89733,46
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105778,78
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Summe Aktiva
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464378,92
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488942,16
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-130778,78
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39280,29
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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16045,32
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-91498,49
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B. Rückstellungen
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2700,00
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2700,00
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C. Verbindlichkeiten
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461678,92
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486242,16
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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464378,92
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488942,16
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ANHANG
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2007
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
werden unverändert fortgeführt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen
stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der
buchmäßigen Überschuldung übersteigen.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte
angesetzt worden. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter wurde vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die
Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a
EStG wurden auch für die Handelsbilanz angewandt.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der
Fertigung. Die Warenbestände wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die
niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig.
Sicherheiten wurden nicht gestellt.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
wurden nur insoweit berücksichtigt, als der
Gesellschaftsvertrag das zulässt.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Michael Scheller
Suhl den, 29.12.2009
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