ONE Gastro GmbHLiquidiert

Stöfflerweg 1, 70567 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 749473
Eingetragen
15.7.2014
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Ein Discothekenbetrieb, ein Club-Bar Betrieb sowie das Betreiben eines Restaurants und Gastronomie und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie Cateringservice und Veranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ali Orhan Dogan
seit 8.1.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ONE Gastro GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 292.504,51 333.256,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 64.982,00 71.652,00
II. Sachanlagen 227.472,51 261.554,00
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 180.132,77 165.570,16
I. Vorräte 16.650,00 23.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120.873,73 90.399,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.609,04 51.270,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 190,00 190,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.278,62 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 474.105,90 499.016,16

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 20.449,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.550,32 -15.043,58
III. Jahresfehlbetrag 21.728,30 19.593,90
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.278,62 0,00
B. Rückstellungen 5.792,50 10.589,28
C. Verbindlichkeiten 468.313,40 467.977,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 474.105,90 499.016,16

Anhang zum 31. Dezember 2019 der ONE Gastro GmbH, Diskothek, Stuttgart


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Allgemeine Angaben

Die ONE Gastro GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart HRB 749473 eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang einschließlich Anlagespiegel.

Dem Jahresabschluss zum 31.12.2019 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. I HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2019 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang erläutert.

Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderung berücksichtigt.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,- wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen uns sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsen der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

I. Anlagevermögen (§ 284 Abs. 3 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

II. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrage

II. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 75.000,00 haben eine Laufzeit von über 5 Jahren.

D Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
  

Ali Orhan Dogan


Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug gem. § 267 Abs. 5 HGB: 15 AN

  

sonstige Berichtsbestandteile


Stuttgart, den 03.02.2022

____________________
gez. Geschäftsführer
 

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