ONE Gastro
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
292.504,51 |
333.256,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
64.982,00 |
71.652,00 |
| II.
Sachanlagen |
227.472,51 |
261.554,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.132,77 |
165.570,16 |
| I.
Vorräte |
16.650,00 |
23.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.873,73 |
90.399,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.609,04 |
51.270,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
190,00 |
190,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.278,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
474.105,90 |
499.016,16 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.449,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.550,32 |
-15.043,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.728,30 |
19.593,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.278,62 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.792,50 |
10.589,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
468.313,40 |
467.977,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
474.105,90 |
499.016,16 |
Anhang
zum 31. Dezember 2019 der ONE Gastro GmbH, Diskothek,
Stuttgart
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A. Allgemeine Angaben
Die ONE Gastro GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und
ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart HRB
749473 eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG). Der Abschluss
umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den
Anhang einschließlich Anlagespiegel.
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2019 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
Kleinkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. I
HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2019 mindestens zwei
Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang erläutert.
Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II. Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderung
berücksichtigt.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 800,- wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Die Forderungen uns sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine
Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinsen der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
I. Anlagevermögen (§ 284 Abs. 3 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
II. Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrage
II. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von EUR 75.000,00 haben eine Laufzeit von
über 5 Jahren.
D Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug gem. § 267 Abs.
5 HGB: 15 AN
sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart, den 03.02.2022
____________________
gez. Geschäftsführer
|