Antoniazzi
GmbH
Reinbek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
677.207,46 |
717.504,46 |
| I.
Sachanlagen |
677.207,46 |
717.504,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
424.541,92 |
406.172,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
421.284,46 |
403.060,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.257,46 |
3.112,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.736,77 |
5.090,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.103.486,15 |
1.128.767,81 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
356.785,94 |
353.273,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
328.273,61 |
332.902,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.512,33 |
-4.628,78 |
| B.
Rückstellungen |
89.104,47 |
121.256,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
657.595,74 |
654.237,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
463.315,79 |
563.413,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.103.486,15 |
1.128.767,81 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
| • |
Bruttoanlagenspiegel
|
| • |
Vorschlag zur
Ergebnisverwendung
|
4. Sonstige Pflichtangaben
| • |
Namen der
Geschäftsführer
|
| • |
Abgaben nach § 42 Abs. 3
GmbHG
|
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Antoniazzi GmbH, 21465
Reinbek wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267
HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den nach
§ 288 HGB gewährten großenabhängigen
Erleichterungen und eingeschränkten Berichtsumfang
hinsichtlich der Angabepflichten wird vollumfänglich
Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten
sowie Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten
sind nicht durchgeführt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Soweit sich zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
ergeben sind die sich daraus insgesamt ergebende
Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Von der Vereinfachungsregelung der Richtlinie R 6.13
Abs. 2 EStÄR 2008 wird in der Steuerbilanz bei den
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel
sind zum Nominalwert bewertet worden. Uneinbringliche
Forderungen wurden abgeschrieben. Möglichen
Ausfallrisiken bei der Bewertung der Forderungen wurde
durch eine entsprechende Einzelwertberichtigung bzw.
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen sowie Einnahmen
vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert, Rückstellungen mit
dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, angesetzt worden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen
für das Geschäftsjahr betragen Euro 40.297,00
(Vorjahr: Euro 41.027,00).
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die latenten Steuern beruhen auf der
Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen
gem. § 7g Abs. 2 EStG n.F. in der Steuerbilanz.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%
zuzüglich dem Solidaritätszuschlag in Höhe
von 5,5%. Für die Ermittlung der Gewerbesteuer wurden
eine Steuermesszahl von 3,5 und ein Hebesatz in Höhe
von 390,00% berücksichtigt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro
3.512,33 wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro
328.273,61 verrechnet. Der verbleibende Bilanzgewinn von
Euro 331.785,94 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt für das abgelaufene Wirtschaftsjahr Euro
17.550,30 und ist auf Grund der Aktivierung von latenten
Steuern auf die gebildeten Investitionsabzugsbeträge
zu beachten.
4. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| • |
Herrn Dipl.-Ing. Berndt-Ralf
Antoniazzi
|
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
angabepflichtigen Rechte und Pflichten.
Reinbek, den 19. Dezember 2016
Antoniazzi GmbH
........................................
Antoniazzi, Berndt-Ralf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2016 festgestellt.
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