Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 3580 RE
Eingetragen
17.1.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Handel und Lagerung von Baustoffen, Vermietung von Baumaschinen und Vermittlung von Aufträgen in der Bauwirtschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Berndt - Ralf Antoniazzi
Am Röhbrook 22 A 21465 Reinbek
20.000 €
80.00%
S******** A*********
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Antoniazzi GmbH

Reinbek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 677.207,46 717.504,46
I. Sachanlagen 677.207,46 717.504,46
B. Umlaufvermögen 424.541,92 406.172,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 421.284,46 403.060,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.257,46 3.112,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.736,77 5.090,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.103.486,15 1.128.767,81

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 356.785,94 353.273,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 328.273,61 332.902,39
III. Jahresüberschuss 3.512,33 -4.628,78
B. Rückstellungen 89.104,47 121.256,86
C. Verbindlichkeiten 657.595,74 654.237,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 463.315,79 563.413,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.103.486,15 1.128.767,81

Anhang


   Inhaltsverzeichnis


1. Allgemeine Angaben

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagenspiegel

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

 

4. Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Abgaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


1. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Antoniazzi GmbH, 21465 Reinbek wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.


Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den nach § 288 HGB gewährten großenabhängigen Erleichterungen und eingeschränkten Berichtsumfang hinsichtlich der Angabepflichten wird vollumfänglich Gebrauch gemacht.
 

2. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen


Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten sind nicht durchgeführt worden.


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.


Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.


Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Soweit sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ergeben sind die sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz gesondert ausgewiesen.


Von der Vereinfachungsregelung der Richtlinie R 6.13 Abs. 2 EStÄR 2008 wird in der Steuerbilanz bei den abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Gebrauch gemacht.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nominalwert bewertet worden. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Möglichen Ausfallrisiken bei der Bewertung der Forderungen wurde durch eine entsprechende Einzelwertberichtigung bzw. Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.


Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen sowie Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert, Rückstellungen mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt worden.


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


 

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


Bruttoanlagenspiegel


Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen für das Geschäftsjahr betragen Euro 40.297,00 (Vorjahr: Euro 41.027,00).


Latente Steuern


Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die latenten Steuern beruhen auf der Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen gem. § 7g Abs. 2 EStG n.F. in der Steuerbilanz.


Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15% zuzüglich dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%. Für die Ermittlung der Gewerbesteuer wurden eine Steuermesszahl von 3,5 und ein Hebesatz in Höhe von 390,00% berücksichtigt.


Vorschlag zur Ergebnisverwendung


Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:


Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 3.512,33 wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 328.273,61 verrechnet. Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 331.785,94 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.


Ausschüttungssperre


Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt für das abgelaufene Wirtschaftsjahr Euro 17.550,30 und ist auf Grund der Aktivierung von latenten Steuern auf die gebildeten Investitionsabzugsbeträge zu beachten.


4. Sonstige Pflichtangaben
 
Namen der Geschäftsführer


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
 

Herrn Dipl.-Ing. Berndt-Ralf Antoniazzi



Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine angabepflichtigen Rechte und Pflichten.

Reinbek, den 19. Dezember 2016

Antoniazzi GmbH

........................................
Antoniazzi, Berndt-Ralf
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2016 festgestellt.

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