Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 23028
Vorher
PEMA GmbH
Eingetragen
30.11.2006
Branche
Einzelhandel mit SpielwarenGroßhandel mit Spielwaren und MusikinstrumentenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
Handel mit Spielwaren, mit Geschenkartikeln, mit Software und Hardware und mit verpackten Lebensmitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Geschäftsführer
Peter Georg Braun
seit 30.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pyrbaum
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BRAUN HANDELS GmbH

Burgthann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 42.640 84.582
I. Sachanlagen 35.140 42.082
II. Finanzanlagen 7.500 42.500
B. Umlaufvermögen 1.461.601 1.865.657
I. Vorräte 565.954 360.597
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 748.412 1.470.155
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 147.235 34.905
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.384 1.415
Summe Aktiva 1.505.625 1.951.654

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 802.695 501.214
I. Gezeichnetes Kapital 26.000 26.000
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 475.215 174.866
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 301.480 300.348
B. Rückstellungen 222.082 409.360
C. Verbindlichkeiten 480.848 1.041.080
Summe Passiva 1.505.625 1.951.654

Anhang

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgten gem. § 265 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 und Art. 75 EGHGB.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der § 266 ff. HGB in verkürzter Form aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.

Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen i. S. des § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Die Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Eine Abzinsung war nicht erforderlich (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB).

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet. Bei den o. g. Bewertungsmethoden wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses:

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Mit einer Immobilienverwaltungsgesellschaft besteht seit 01.07.2014 ein Miet- und Pachtvertrag über die Nutzung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens für eine Laufzeit von 10 Jahren. Gegenstand ist die Anmietung eines Logistik-, Lager und Verwaltungsgebäudes, welches auf die Bedürfnisse der Gesellschaft abgestimmt ist. Der Vertrag wurde am 01.01.2019 für weitere 10 Jahre verlängert.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023" ersichtlich.

Umlaufvermögen

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 748.411,75 €.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen 0,00 €.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) betragen insgesamt 480.848,56 € (Vorjahr: 1.041.079,32 €).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr betragen 0 €.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von > 5 Jahre betragen 0 €.

Angaben zu größenabhängigen Erleichterungen (§ 274a HGB):

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 274a HGB wurden, sofern keine freiwilligen Angaben erfolgen, in Anspruch genommen.

Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB):

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Erlöse aus Dienstleistungen, Pachterlöse und aus verrechneten Sachbezügen wurden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen (§ 265 Abs. 3 HGB).

Mitzugehörigkeitsvermerke

Unter C. Verbindlichkeiten wurden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 52.083,66 € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden marktüblich besichert und verzinst.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 HGB):

Neben den Leasingverpflichtungen für betriebliche Pkw wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

Als Generalmieterin haftet die Gesellschaft

1.) für einen Betrag in Höhe von 132.796,75 € neben der Verpachtungsgesellschaft sowie der Komplementärin der Verpachtungsgesellschaft für Darlehen die zur Finanzierung des Pachtobjektes von den Kreditinstituten bereit gestellt wurden.

IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB:

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): 11 Arbeitnehmer

Zugunsten der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt (§ 285 Nr. 9c HGB).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Vorschlag über die Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Burgthann, den 02. September 2024

gez.

Peter Braun

und

Christian Braun

Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. September 2024

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