Vierling
GmbH.
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.380,61 |
125.784,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.086,69 |
106.790,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.293,92 |
18.993,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.381,61 |
125.785,04 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.894,70 |
17.410,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
8.154,39 |
6.056,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.515,50 |
2.097,70 |
| B.
Rückstellungen |
7.486,91 |
108.329,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
45,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.381,61 |
125.785,04 |
Anhang
zur Bilanz auf den 31. August 2011
der Firma Vierling GmbH
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge durch
erstmalige Anwendung BilMoG war nicht durchzuführen.
Der Jahresabschluss zum 31. August 2011 wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen
€ 726,95.
Liquide Mittel
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
-Zinssatz 5,13%
-Lohn- und Gehaltssteigerungen 0%
-Sterbetafel nach Dr. Klaus Heubeck ,,Richttafeln
2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 4.438,00. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 I 1 EGHGB
wurde nicht Gebrauch gemacht.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
€ 107.023,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte €
100.246,09
Verrechnete Aufwendungen € 5.733,27
Snstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer des Unternehmens wurde
Frau Ulrike Köber berufen.
Dem Geschäftsführer wurde von den
Beschränkungen des § 181 BGB Befreiung
erteilt.
gez. Ulrike Köber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2012 festgestellt.
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