MEGA Messtechnik GmbHLiquidiert

Meiningser Weg 87, 59494 Soest, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 6320
Eingetragen
4.4.2002
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und VorrichtungenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Im- und Export elektronischer Messgeräte sowie damit zusammenhängende Geschäfte und Beteiligung an Unternehmen gleicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Christa Garcia
seit 22.12.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEGA Messtechnik GmbH

Soest

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Sachanlagen 1.753,00 2.237,00
B. Vorräte 14.396,74 11.868,40
C. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.546,34 4.614,49
D. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.038,30 43.494,58
E. Rechnungsabgrenzungsposten 340,58 394,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.074,96 62.608,89

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Bilanzgewinn 28.199,81 18.995,87
C. Rückstellungen 8.518,00 13.568,19
D. Verbindlichkeiten 8.357,15 5.044,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.074,96 62.608,89

Anhang

Allgemeine Angaben

Allgemeines

Das Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in einen steuerlichen Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst.

Der Sammelposten des Vorjahres wurde weitergeführt.

Von dem Wahlrecht der Weiterführung des Sammelposten gem. Artikel 67 EGHGB wurde gebrauch gemacht.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.

Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 18.995,87 € enthalten.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Garcia Christa Kauffrau Einzelvertretungsbefugnis

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 285 Nr. 3 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Soest

MEGA Messtechnik GmbH

Christa Garcia, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.4.2013.

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