SPS
TechnoScreen GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.831,50 |
150.850,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,50 |
9,50 |
| II.
Sachanlagen |
119.822,00 |
150.841,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.391.572,66 |
2.823.671,71 |
| I.
Vorräte |
1.330.598,40 |
820.067,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
509.757,29 |
281.461,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
312,22 |
3.143,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
551.216,97 |
1.722.142,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.920,72 |
840,81 |
| Aktiva |
2.561.324,88 |
2.975.363,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.125.827,94 |
1.394.239,73 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
140.000,00 |
140.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-60.000,00 |
-60.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-168.000,00 |
-168.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.197.239,73 |
1.174.285,88 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
43.411,79 |
-247.953,85 |
| B.
Rückstellungen |
117.230,00 |
502.650,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.318.266,94 |
1.078.472,69 |
| Passiva |
2.561.324,88 |
2.975.363,02 |
Anhang
SPS TechnoScreen GmbH, Wuppertal
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die SPS TechnoScreen GmbH hat Ihren Sitz in Wuppertal
und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal
eingetragen (HRB 22150).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ((BilRUG), § 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB
im Anhang angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeitenwerden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten
Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2
HGB).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 312,22 (Vorjahr: € 3.143,26).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB)
ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen €
83.333,32 und bis zu fünf Jahren € 291.666,70.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
belaufen sich auf € 288.503,96 und sind innerhalb
eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen €
36.205,49. Die gesamten Verbindlichkeiten betragen €
699.709,47.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) aufgestellt.
E. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch die Geschäftsführer/in:
Frau Kirsten Brast, Herrn Jan van Schaik, Herrn Uwe
Richter
Die Geschäftsführer/in sind
gemäß Gesellschaftsvertrag von den
Beschränkungen nach § 181 BGB
befreit. Weitere Organe bestanden nicht.
Kirsten Brast Herr Jan van Schaik
Gesellschafterin/Geschäftsführerin Gesellschafter/Geschäftsführer
Wuppertal, den
15.10.2024
gez.
Kirsten Brast gez. Jan van Schaik,
gez.
Uwe Richter, Uwe Richter
Gesellschafter/Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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