Farben Schröder e.K.
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Sander seit 18.1.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FS Bodenleger GmbHIlmenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010Der Jahresabschluss der FS Bodenleger GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 und 337 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Erläuterung der Bilanz gem. § 284 HGBBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Die Wertansätze in der Bilanz der FS Bodenleger GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Beim Jahresabschluss wurden die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen übernommen. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Im Geschäftsjahr wurde hinsichtlich der neu zugegangenen Sachanlagen erstmals von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung des Wirtschaftsguts in voller Höhe alsBetriebsausgaben abgesetzt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindertum einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1) für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG). Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurden Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGBAufstellung Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB
Die Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt: keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind folgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken:keine Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9 c und 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Reinhard Sander. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Es wurde Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB erteilt. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Die folgenden Kredite wurden an Geschäftsführer vergeben: keine Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ilmenau, den 26. April 2011 |
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