Ferra-Haustechnik GmbHLiquidiert
09328 Lunzenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Hennicke seit 26.6.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Janett Schnabel-Hennicke | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferra-Haustechnik GmbHLunzenau OT RochsburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ferra-Haustechnik GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der ab dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung aufgestellt worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen und Zuordnungskriterien ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt. Die beweglichen abnutzbaren Anlagen werden linear abgeschrieben. Die Immateriellen Wirtschaftsgüter werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde bis 2009 ein Sammelposten gebildet, sofern die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,00 Euro, aber nicht 1.000,00 Euro überstiegen haben. Der Sammelposten ist jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
Forderungen sind zum Nominalbetrag bewertet.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungs- bzw. Nennbeträgen bewertet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Der Bestand an Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde gemäß § 252 (1) Nr. 3 HGB einzeln ermittelt. 2. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütung der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht. III. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung: Zur Geschäftsführung wurde bestellt: Herr Jens Hennicke
Rochsburg, den 25.06.2013, gez. GF Jens Hennicke
Feststellung des Jahresabschlusses
Festellung Jahresabschluss 2012 zum 25.06.2013
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