Familie Kanitz Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael van den Borg seit 2.8.2018 | Prokura |
Thomas Kanitz seit 1.10.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M****** v** d** B*** | 7.59% |
| Name | Anteil |
|---|---|
DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft | 49.91% |
| 42.50% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MyWellness GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen des Unternehmens Die MyWellness GmbH ist im Handelsregister unter HRB 25153, Amtsgericht Dortmund eingetragen und der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Wellnessdienstleistungen mit Hilfe separater Wellness-Suiten innerhalb eigens ausgebauter MyWellness-Filialen. Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und betreibt aktuell an neun Standorten Filialen mit insgesamt 126 Suiten der vier verschiedenen Preiskategorien Comfort, Deluxe, Superior-Light und Superior. Drei weitere Filialen befinden sich aktuell in Bau. MyWellness beschäftigt im Jahresdurchschnitt 333 Mitarbeiter. Die 333 Mitarbeiter setzen sich aus 165 Vollzeitangestellten und 168 Teilzeitangestellten (entsprechen circa 66 Vollzeitäquivalenten) zusammen. Rahmenbedingungen 1. Wirtschaftswachstum: Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. 2. Arbeitsmarkt: Die Arbeitslosenquote stieg aufgrund des Konjunkturrückgangs auf 5-6%. 3. Inflation: Die Inflation stieg gerade in den ersten Monaten des Jahres auf 7-9% und pendelte sich im Jahresverlauf bei recht hohen 5,9% ein. Dies wurde durch verschiedene Faktoren wie steigende Energiekosten und höhere Lebensmittelpreise beeinflusst. 4. Export und Handel: Deutschland blieb ein führender Exporteur in der Weltwirtschaft. Die Exporte wurden vor allem durch eine starke Nachfrage nach deutschen Automobilen, Maschinenbau- und Elektronikprodukten angetrieben. Allerdings wurden die Exporte durch globale Handelsspannungen und protektionistische Tendenzen in einigen Ländern beeinträchtigt. 5. Fiskalpolitik: Die deutsche Regierung setzte ihre Politik der fiskalischen Stabilität fort, wobei der Schwerpunkt auf einer ausgeglichenen Haushaltsführung lag. Es wurden jedoch auch Investitionen in zukunftsweisende Bereiche wie erneuerbare Energien, Digitalisierung und Bildung getätigt, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. 6. Digitalisierung und Innovation: Deutschland setzte seine Bemühungen fort, sich als führender Akteur in den Bereichen Digitalisierung und Innovation zu positionieren. Investitionen in Forschung und Entwicklung wurden verstärkt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu steigern und die Grundlage für zukünftiges Wachstum zu schaffen. 7. Umwelt- und Klimaschutz: Die Themen Umwelt- und Klimaschutz gewannen weiter an Bedeutung in der deutschen Wirtschaftspolitik. Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Mobilität wurden verstärkt, um den ökologischen Fußabdruck der Wirtschaft zu verringern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben. Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr Im Jahr 2023 entwickelte sich die Wellness-Branche weiterhin positiv, wobei sie auf den wachsenden Trend zur Gesundheit und zum Wohlbefinden reagierte. Hier sind einige wichtige Entwicklungen in der Wellness-Branche für das Jahr 2023: 1. Digitalisierung und Technologie: Die Digitalisierung spielte eine immer größere Rolle in der Wellness-Branche. Unternehmen investierten verstärkt in Technologien wie Apps, Wearables und Online-Plattformen, um ihren Kunden personalisierte Wellness-Erlebnisse und -Dienstleistungen anzubieten. Virtuelle Wellness-Angebote, wie Online-Yoga-Kurse oder Meditationssitzungen, gewannen an Beliebtheit. 2. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein: Nachhaltigkeit wurde zu einem immer wichtigeren Thema für die Wellness-Branche. Unternehmen begannen, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die auf natürlichen, biologischen und ethisch hergestellten Inhaltsstoffen basieren. Dieser Trend wurde von Verbrauchern unterstützt, die zunehmend Wert auf umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Produkte legten. 3. Ganzheitlicher Ansatz: Die Wellness-Branche verlagerte ihren Fokus weiterhin auf einen ganzheitlichen Ansatz für Gesundheit und Wohlbefinden, der Körper, Geist und Seele umfasst. Unternehmen boten ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, die von Spa-Behandlungen über Fitnessangebote bis hin zu mentaler Gesundheit und Stressbewältigung reichten. Der Trend ging weg von reinen Schönheits- und Wellnessbehandlungen hin zu einem umfassenderen Verständnis von Gesundheit und Lebensqualität. 4. Personalisierung und Individualisierung: Personalisierte Wellness-Angebote wurden immer beliebter. Unternehmen nutzten Datenanalyse und Kundenfeedback, um maßgeschneiderte Programme und Behandlungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben ihrer Kunden zugeschnitten waren. Dies ermöglichte eine stärkere Kundenbindung und eine verbesserte Kundenzufriedenheit. 5. Wellness im Arbeitsumfeld: Unternehmen begannen zunehmend, Wellness-Programme in ihre Arbeitsumgebungen zu integrieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern. Dies umfasste Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplätze, Stressbewältigungsprogramme, Fitnessangebote und flexible Arbeitszeitmodelle. Die Erkenntnis, dass gesunde und glückliche Mitarbeiter produktiver und engagierter sind, trieb diesen Trend voran. Insgesamt zeigte die Wellness-Branche im Jahr 2023 eine dynamische Entwicklung, die von Technologie, Nachhaltigkeit, ganzheitlichem Denken und Personalisierung geprägt war. Diese Trends spiegeln den wachsenden Bedarf der Verbraucher wider, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden ganzheitlich zu betrachten und entsprechend zu handeln. Entwicklung der MyWellness GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr Die Auslastung der MyWellness-Filialen war weiterhin hoch. Auch die neu eröffnete Filiale in Wuppertal konnte schnell die Erwartungen erfüllen. Die Energiekosten, welche in Folge des Ukrainekrieges in 2022 massiv gestiegen waren, haben sich zwischenzeitlich auf einem moderaten Niveau eingependelt und erreichen stellenweise das Preisniveau vor Ausbruch des Krieges. Auch wenn die Verbraucher aufgrund der zunehmenden Inflation insbesondere kostspielige Freizeitaktivitäten gemieden haben, konnten wir diesen Effekt in Form eines Rückgangs unserer Auslastung erfreulicherweise nicht feststellen. Ertragslage Der Umsatz 2023 der MyWellness GmbH stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 18,1 Mio. Euro auf 23,7 Mio. Euro. Dieser Anstieg beruht darauf, dass im April 2023 die neunte Filiale in Wuppertal eröffnet hat und zudem die Öffnungszeiten in den Bestandsfilialen im August 2023 von 14 auf 15 Stunden verlängert wurden. Der Personalaufwand hat sich von 6,5 Mio. Euro auf 9,0 Mio. Euro um 2,6 Mio. Euro (gerundet) erhöht. Diese Zunahme ist auf die Erhöhung der Löhne, Neueinstellungen in den Bestandsfilialen, zusätzlichen Personalbedarf durch die Neueröffnung der Wuppertaler Filiale sowie den Ausbau der Verwaltung im Rahmen der Expansion zurückzuführen. Die Abschreibungen haben sich von 2,0 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro um ca. 280 TEUR erhöht. Dies liegt vor allem an der Eröffnung der neuen Filiale. Das EBITDA hat sich entsprechend im Berichtszeitraum von 4,9 Mio. Euro in 2022 auf 6,9 Mio. Euro in 2023 erhöht. Das Ergebnis vor Steuern beträgt 4,2 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss fällt mit 2,8 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro höher aus als im Vorjahr (1,5 Mio. Euro). Die sonstigen betriebliche Erträge haben sich um 1,1 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro erhöht. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind verjährte Geschenkgutscheine in Höhe von etwa 2,5 Mio. Euro, nach 1,7 Mio. Euro im Vorjahr, enthalten. Finanzlage Die Liquidität auf dem Bankkonto beträgt zum 31.12.2023 8,8 Mio. Euro. Unseren laufenden und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen können wir uneingeschränkt nachkommen und weiteres Wachstum finanzieren. Die liquiden Mittel haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:
Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von 35,0 Mio. Euro im Vorjahr um ca. 4,3 Mio. Euro auf 39,3 Mio. Euro erhöht. Insbesondere sind die Anzahlungen auf Bestellungen um 2,3 Mio. Euro gestiegen. Diese Position setzt sich aus Gutscheinverkäufen und zukünftigen Buchungen zusammen. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern konnten planmäßig um 1,2 Mio. Euro reduziert werden. Des Weiteren wurden Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten um rund 142 TEUR verringert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 341 TEUR erhöht und die sonstigen Verbindlichkeiten um 80 TEUR (ohne Umsatzsteuerkonten) verringert. Die Sonstigen Rückstellungen haben sich um 459 TEUR erhöht und die Steuerrückstellungen sind um 438 TEUR gestiegen. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Voraussichtliche Entwicklung: Das operative Geschäft entwickelt sich zufriedenstellend. Für 2024 erwarten wir keine Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen oder eine Gasmangellage. MyWellness wird weiter expandieren und sondiert dafür Standorte. Für das Jahr 2024 erwarten wir aktuell einen Gesamtumsatz von ca. 30,0 Mio. Euro sowie ein EBITDA in Höhe von ca. 5,7 Mio. Euro. Diese Annahmen beruhen auf der Grundlage, dass drei weitere Expansionsstandorte im Laufe des Jahres 2024 eröffnen werden. Risiken Der Ukrainekrieg und seine Folgen (Steigerung von Energiepreisen und Rohstoffen), eine höhere Inflation und zunehmende Zinsen, Lieferengpässe aus Asien und behördliche Auflagen bei der Errichtung neuer Filialen sind Risiken der Gesellschaft. Die Unsicherheit der Seewege beispielsweise durch Angriffe der Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe kann zu weiteren Lieferengpässen oder Verteuerung von Warenlieferungen z.B. im Bereich von Baumaterialien führen. Ein deutlicher Konjunkturrückgang bzw. eine drohende Rezession speziell in der Automobil-, Maschinenbau- und chemischen Industrie könnte zu einer Reduktion der Konsumlaune insbesondere für Freizeitaktivitäten wie Wellnessdienstleistungen führen. Die anstehende Präsidentschaftswahl in den USA und ein möglicher Kandidat, der Handelsbarrieren fördert und die Unterstützung der NATO in Frage stellt, könnte weitere Unsicherheit in einer Zeit stiften, welche bereits durch Kriege in der Ukraine und Gaza geprägt ist. Eine Zuspitzung des Taiwankonflikts würde darüber hinaus den Import von Waren aus China erschweren. Neben Risiken durch die Corona-Pandemie sehen wir die üblichen Gefahren, welche sich aus dem Geschäftsmodell ergeben. Insbesondere sind hier Risiken im Bereich der IT-Verfügbarkeit, der Sicherstellung der Hygiene sowie sonstige operative Risiken zu nennen. Soweit möglich sind die operativen Risiken durch entsprechende Gegensteuerungs- und Gefahrenminimierungsmaßnahmen wie z. B. dem Abschluss von Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht-, Einbruch-, und Diebstahlversicherungen etc.) begrenzt. Bestandsgefährdende Risiken liegen derzeit nicht vor. Chancen Die Nachfrage nach privatem DaySpa ist groß. Die Bekanntheit unseres Wellness-Konzeptes ist weiter angestiegen. Die Offenheit für neue Nutzungskonzepte ist zudem bei vielen Vermietern gestiegen. Die Liquidität lässt es zu, weitere Standorte zu errichten. Dafür werden weiterhin passende Objekte gesucht. Aufgrund sinkender Bauantragszahlen aus dem privaten Wohnungsbau besteht die Chance, dass sich die Bauantragsphasen für MyWellness-Standorte mittelfristig moderat verkürzen. Zusammenfassend blicken wir zuversichtlich ins neue Jahr.
Dortmund, den 31.03.2024 Thomas Kanitz, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023MyWellness GmbH, DortmundI. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN Die Firma MyWellness GmbH, Dortmund hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2019 von McWellness GmbH in MyWellness GmbH umfirmiert worden. Die MyWellness GmbH hat ihren Sitz in Dortmund und ist beim Amtsgericht Dortmund unter der Nummer HRB 25153 eingetragen. Die GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und macht insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren in der Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung linear abgeschrieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben worden. b) Sachanlagen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250,00 € bis 800,00 € werden sofort abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. In den Herstellungskosten zu den Sachanlagen sind im Kalenderjahr 2019 Fremdkapitalzinsen in Höhe von 217,9 T€ einbezogen worden. Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalzinsen aktiviert worden. 2. Vorräte Die Waren wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Wenn der am Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger als die Anschaffungskosten war, wurde der am Abschlussstichtag beizulegende Wert angesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Dem handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden. 4. Liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die liquiden Mittel und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nominalwert bilanziert. Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält Ausgaben des Geschäftsjahres, welche Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Disagien waren nicht abzugrenzen. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gänzlich eingezahlt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs. 2 HGB, verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben werden. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen (Anlagespiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB) wird in der Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Kontokorrent-Forderung gegenüber einem Geschäftsführer in Höhe von 118 T€ (Vorjahr: 94 T€), die den Zahlungsverkehr erleichtert. Der Saldo wird mit 6 % p.a. verzinst. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen, Energiekosten, Jahresabschluss- und Personalkosten. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 68,7 T€ (Vorjahr: 171,4 T€) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 53,4 T€). Verbindlichkeiten mit einer Restvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 6,7 Mio. € sind besichert durch Sicherungsübertragungen von kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtungen diverser Filialen mit einem Wert bei Vertragsabschluss in Höhe von insgesamt 16,5 Mio. € sowie durch Verpfändung von Guthaben in Höhe von 0,1 Mio. €. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die verjährten Geschenkgutscheine inkludiert. V. SONSTIGE ANGABEN 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen für Immobilien wie auch Mobilien. Die daraus jährlich entstehenden Verpflichtungen betragen 1.876,9 T€ p.a.. 2. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 333 (Vorjahr: 249) Personen. Hiervon entfallen auf Vollzeitangestellte 165 (Vorjahr: 167) Arbeitnehmer und auf Teilzeitkräfte 168 (Vorjahr: 82) Arbeitnehmer. 3. Geschäftsführung und Vertretung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023: • Herr Thomas Kanitz • Herr Christian Griem (22. Juni 2023 bis 21.März 2024) Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB verwiesen. 4. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben nicht stattgefunden.
Dortmund, den 31. März 2024 gez. Thomas Kanitz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem anliegenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MyWellness GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MyWellness GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MyWellness GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, 8. April 2024 BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
gez. D. Bottermann, Wirtschaftsprüfer gez. S. Venkitasseril, Wirtschaftsprüfer |
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