HBK
Finanzservice GmbH
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.368,00 |
7.120,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.365,00 |
7.117,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.221,41 |
14.292,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.884,62 |
10.511,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.336,79 |
3.781,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.589,41 |
21.412,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.777,17 |
9.468,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.222,83 |
15.531,75 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.812,24 |
8.444,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.589,41 |
21.412,85 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahreabschluss zum 31. Dezember 2011 der HBK
Finanzservice GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff HGB und
nach den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn-und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft .
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Selbst erstellte Vermögensgegenstände
wurden nicht aktiviert.
Im Finanzanlagevermögen wurden Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere
zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert sowie
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert angesetzt und bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von 150
EUR bis 410 EUR werden analog steuerlicher Regelungen
(§ 6 Abs. 2 EstG) als Geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und im Jahr des Zugangs
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Angaben zum Anteilsbesitz sind unter Anwendung
der §§ 286 Abs. 2 i.V.m § 286 Abs. 3 Satz 2
HGB unterblieben.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum einen
Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 war zum
Geschäftsführer bestellt.
Dr. Axel Schmidt, Rechtsanwalt
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung
sind unter Verweis auf § 264 Abs. 4 HGB nicht im
Anhang der Gesellschaft angegeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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