Sandforth GmbH & Co. KGLiquidiert

33102 Paderborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRA 5304
Eingetragen
23.3.2007

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Sandforth GmbH & Co. KG

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 57.021,00 62.993,00
I. Sachanlagen 44.021,00 49.833,00
II. Finanzanlagen 13.000,00 13.160,00
B. Umlaufvermögen 349.860,34 375.443,62
I. Vorräte 222.991,00 242.823,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.161,87 79.906,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.707,47 52.713,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.461,00 1.191,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 408.342,34 439.627,62

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 134.650,06 153.881,71
I. Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 25.000,00 25.000,00
II. Rücklagen 128.881,71 128.881,71
III. Verlustvortrag 19.231,65 0,00
B. Rückstellungen 18.003,00 17.100,00
C. Verbindlichkeiten 255.689,28 268.645,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 408.342,34 439.627,62

Anhang


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es werden die Vorschriften für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB angewendet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 50 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis Euro 410,00 i.S.d. § 6 Absatz 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Des Weiteren wurde der in den Vorjahren gebildete Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG fortgeführt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen bewertet. Wertberichtigungen werden im erforderlichen Umfang vorgenommen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt und haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Einzelwertberichtigungen werden zur Erfassung drohender Ausfälle vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Forderungen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 21).

Vorauszahlungen für künftige Zeiträume werden, soweit sie im Einzelfall Euro 410,00 übersteigen, über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt.

Bei Bildung und Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend berücksichtigt. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren Erfüllungsbeträgen. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben TEuro 240 (Vorjahr: TEuro 165) eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr sowie TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 57) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 25 sind durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 127 (Vorjahr: TEuro 36).

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Beträge in Fremdwährung sind nicht enthalten.


Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sandforth Beteiligungsgesellschaft mbH, Paderborn, mit einem haftenden Stammkapital in Höhe von Euro 25.000,00.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr durch die Sandforth Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Volker Sandforth, Radio- und Fernsehtechniker.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender Tatbestände nicht erforderlich.


Paderborn, 19. Februar 2015


gez. Volker Sandforth


Aufstellungserleichterungen im Sinne der §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs erfolgt in der gemäß § 326 HGB verkürzten Fassung.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2015 festgestellt.

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