Sandforth
GmbH & Co. KG
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.021,00 |
62.993,00 |
| I.
Sachanlagen |
44.021,00 |
49.833,00 |
| II.
Finanzanlagen |
13.000,00 |
13.160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
349.860,34 |
375.443,62 |
| I.
Vorräte |
222.991,00 |
242.823,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.161,87 |
79.906,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.707,47 |
52.713,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.461,00 |
1.191,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
408.342,34 |
439.627,62 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.650,06 |
153.881,71 |
| I.
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Rücklagen |
128.881,71 |
128.881,71 |
| III.
Verlustvortrag |
19.231,65 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
18.003,00 |
17.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.689,28 |
268.645,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
408.342,34 |
439.627,62 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es
werden die Vorschriften für kleine Gesellschaften im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §
264a HGB angewendet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
erfolgen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen
Methode. Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 50 Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Netto-Anschaffungskosten bis Euro 410,00 i.S.d. § 6
Absatz 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben. Des Weiteren wurde der in den
Vorjahren gebildete Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a
EStG fortgeführt.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Waren werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen bewertet. Wertberichtigungen
werden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt und haben -
wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Einzelwertberichtigungen werden zur Erfassung drohender
Ausfälle vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko
wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen. Die Forderungen enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro
21).
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden, soweit sie im Einzelfall Euro 410,00
übersteigen, über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen. Von dem Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten haben TEuro 240 (Vorjahr: TEuro 165) eine
Restlaufzeit von unter 1 Jahr sowie TEuro 0 (Vorjahr: TEuro
57) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 25 sind durch
Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 127
(Vorjahr: TEuro 36).
Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die im Vorjahr
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden. Beträge in Fremdwährung sind
nicht enthalten.
Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Sandforth Beteiligungsgesellschaft mbH, Paderborn, mit
einem haftenden Stammkapital in Höhe von Euro
25.000,00.
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch die Sandforth
Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren
Geschäftsführer, Herrn Volker Sandforth, Radio-
und Fernsehtechniker.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Paderborn, 19. Februar 2015
gez. Volker Sandforth
Aufstellungserleichterungen im Sinne der §§
266, 274a, 276 und 288 HGB werden entsprechend der
gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen. Die
Offenlegung der Bilanz und des Anhangs erfolgt in der
gemäß § 326 HGB verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2015 festgestellt.
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