CO2
Entertainment GmbH
Bruchsal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.848,41 |
98.999,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
127,00 |
157,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.826,00 |
27.947,00 |
| III.
Finanzanlagen |
70.895,41 |
70.895,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.130,24 |
5.625,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.585,56 |
4.252,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.544,68 |
1.372,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.222,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.978,65 |
106.846,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.779,13 |
39.594,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.594,40 |
13.998,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.815,27 |
-595,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.275,40 |
4.579,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.924,12 |
62.673,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.303,70 |
3.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.978,65 |
106.846,49 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CO2 Entertainment GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Peter Coruda
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl. Ing.
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
54.798,77
|
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname / Sitz
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Anteilshöhe
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Jahresergebnis
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Eigenkapital
|
|
|
Euro
|
Euro
|
CoCo
Gastronomiegsellschaft mbH
|
100%
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0,00
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26.000,00
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Unterschrift der Geschäftsführung
Ort, 09.01.2012
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2012 festgestellt.
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