ATLAS TITAN Ost GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ATLAS TITAN GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ATLAS TITAN Projekt GmbH i.L.Vechelde (vormals: Braunschweig)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.08.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ zum 31. Dezember 2015ATLAS TITAN Projekt GmbH i. L. Beratung, Realisierung u.Unterstützung v.Projekten, BraunschweigAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 22.08.2015 bis 31.12.2015ATLAS TITAN Projekt GmbH i. L. Beratung, Realisierung u.Unterstützung v.Projekten, Braunschweig
Anhang zum Jahresabschluss 2015ATLAS TITAN Projekt GmbH i.L.1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH Gesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gegenstand des Unternehmens war die Beratung, Realisierung und Unterstützung von Projekten im Bereich der wissensorientierten Dienstleistung. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 22.08.2015 aufgelöst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft hat bis zum 22.08.2015 ihren Geschäftsbetrieb ausgeübt. Die geleisteten Anzahlungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen, soweit erforderlich, künftige Preissteigerungen. Abzinsungen für Laufzeiten über ein Jahr waren nicht erforderlich. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB) ausgewiesen. Latente Steuern wurden gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht ausgewiesen.
Vechelde, den 29.02.2016 Markus Sternitzke |
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