MBM
Industrie GmbH
Mühldorf a.Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
309.244,00 |
273.365,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.005,00 |
4.582,00 |
| II.
Sachanlagen |
303.239,00 |
268.783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.411.187,97 |
5.120.901,00 |
| I.
Vorräte |
3.824.454,05 |
3.560.807,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.493.723,84 |
1.263.750,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93.010,08 |
296.343,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.850,07 |
41.861,61 |
| Aktiva |
5.766.282,04 |
5.436.127,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.129.872,22 |
904.038,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
879.038,56 |
621.703,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
225.833,66 |
257.335,38 |
| B.
Rückstellungen |
623.598,97 |
823.300,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.012.810,85 |
3.708.788,67 |
| Summe
Passiva |
5.766.282,04 |
5.436.127,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die MBM Industrie GmbH hat ihren Sitz in
Mühldorf am Inn. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Traunstein unter HRB 26416 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 Abs. 1
S. 2, 262 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der LIFO-Methode angewenden
(§ 256 S. 1 HGB).
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden im Rahmen eines
Asset Deals Vermögensgegenstände von der MBM
Maschinenbau GmbH, MBM Holding GmbH und Heinz Weber GmbH
& Co. Grundstücks- und Maschinen - Verwaltungs KG
erworben. Hierbei wurden u.a. Vorräte (Waren, fertige
und unfertige Erzeugnisse) zu einem Wert erworben, der
deutlich unter den Wiederbeschaffungskosten lag. Die in
diesen Waren enthaltenen stillen Reserven werden bei
Verbrauch oder Verkauf aufgedeckt. Durch die Anwendung des
LIFO Verfahrens dürfen jedoch stille Reserven erst
dann realisiert werden, wenn der neu hinzu erworbene
Bestand aufgebraucht wurde. DATEV zeigt für
steuerliche und handelsrechtliche Zwecke die
Anschaffungskosten wohingegen das Warenwirtschaftssystem
INFOR den Bestand (grundsätzlich zutreffend) mit den
Wiederbeschaffungskosten bewertet, dies allerdings auch
für die verbilligt erworbenen Waren. Daher ist durch
die Geschäftsleitung eine Überleitungsrechnung zu
erstellen, um die INFOR Bewertung um noch nicht aufgedeckte
stille Reserven zu korrigieren. Im Geschäftsjahr
wurden TEUR 5.263,96 an stillen Reserven aufgedeckt und
ergebniswirksam verbucht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
einen bestimmten Zeitpunkt nach diesem Stichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 19.930,08 EUR).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 13.164,52 EUR
(Vorjahr: 4.191,21 EUR).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
2.445.770,29 EUR (Vorjahr: 1.937.195,08 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
1.567.040,56 EUR (Vorjahr: 1.771.593,59 EUR).
Der darin enthaltene Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 656.562,50 EUR (Vorjahr:
718.750,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 268.354,49 EUR.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 6.562,50 EUR
(Vorjahr: 78.739,57 EUR).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
1.444.368,87 TEUR sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Miete unbewegliche Wirtschaftsgüter i.H.v. 692
TEUR
Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter
i.H.v. 753 TEUR
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen
um: TEUR 297; Forderungsverlust
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 80,0.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Der Wert der Forderungen gegenüber
Organmitgliedern beläuft sich auf EUR 4.327,59
(Vorjahr: EUR 4.191,21). Die Forderung wird mit 6% p.a.
verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
Mühldorf, den
08.11.2024
MBM Industrie GmbH
- Geschäftsführung -
gez.
Tilmann Rosch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024
festgestellt.
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