Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
co. met GmbH
Hohenzollernstraße 75, 66117 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilona Schepp seit 10.3.2021 | Prokura |
Thomas Peter Hemmer seit 14.5.2014 | Geschäftsführer |
Peter Backes seit 24.10.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Saarbrücken | 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
co. met GmbHSaarbrückenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, ergänzender Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie wirtschaftszweigspezifischer Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie wendet jedoch bezugnehmend auf § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB an. Als bilanzielle Vergleichszahlen wurden die Werte der Bilanz zum 31. Dezember 2022 herangezogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke an dieser Stelle gemacht. Die co.met GmbH gehört zu einer vertikal integrierten Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen und erbringt unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen. Somit findet § 6b EnWG prinzipiell Anwendung. Die co.met GmbH erstellt im Berichtsjahr Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Messwesen Strom", "modernes und intelligentes Messwesen Strom" und "Messwesen Gas" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. (2) Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma co.met GmbH mit Sitz in Saarbrücken im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 12486 eingetragen. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. Die Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl. Anschaffungspreisminderungen, angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über Nutzungsdauern von 3 bis 16 Jahren vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nachfolgende Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen abgegrenzt. Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt. Bei einer vorliegenden Versorgungszusage handelt es sich um eine leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusage, bei der die Zahlungen der Rückdeckungsversicherung der Höhe und dem Zeitpunkt nach deckungsgleich sind mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten. Eine Pensionsrückstellung ist in dem Fall nicht mit dem Erfüllungsbetrag, sondern mit dem Zeitwert (Aktivierungswert) der Rückdeckungsversicherung anzusetzen. Das aktivierungspflichtige Deckungskapital beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 364. Der Vertrag ist an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Es handelt sich daher um zu saldierendes Deckungsvermögen im Sinne des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aufgrund der mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden Effekte aus latenten Steuern bei der Organträgerin ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz (4) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (separate Anlage zum Anhang) dargestellt. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren am Stichtag aus Forderungen Cash-Pooling TEUR 1.500 (im Vorjahr TEUR 444), Steuern TEUR 235 (im Vorjahr TEUR 15) und Lieferungen und Leistungen TEUR 165 (im Vorjahr TEUR 167). (6) Rechnungsabgrenzungsposten Hierin enthalten sind ein Betrag für das Geschäftsjahr 2024 für die Versicherung in Höhe von TEUR 25, ein Betrag für die Geschäftsjahre 2024, 2025 und 2026 für die Nutzung von Odoo in Höhe von TEUR 38 sowie ein Betrag für das Geschäftsjahr 2024 für den Mitgliedsbeitrag East Side Fab in Höhe von TEUR 4. (7) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Gewährleistungsverpflichtungen, ausstehende Lieferantenrechnungen und Turnuswechselverpflichtungen gebildet. (8) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit TEUR 47 (im Vorjahr TEUR 8) aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse nach Kunden Die Umsätze werden im Inland erzielt.
(10)Umsatzerlöse nach Sparten
(11)Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der - aufgrund eines geschlossenen Vergleichs möglichen - Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.040 (im Vorjahr TEUR 101) enthalten. (12)Materialaufwand Im Kontext der Risiken, die in Abschnitt II. 1. des Lageberichts beschrieben sind, war die Neubildung von Rückstellungen für mögliche Schadenersatzforderungen sowie die Neubewertung bestehender Rückstellungen erforderlich. Im Materialaufwand sind aus diesen Sachverhalten neutrale Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.248 enthalten. Sonstige Angaben (13)Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Verträgen mit Jahresbeträgen in Höhe von TEUR 797 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 855). Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen u.a. folgende Sachverhalte:
(14)Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG (außerhalb energiespezifischer Dienstleistungen) mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 oder § 311 HGB bestehen in Form von Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsentgelten in Höhe von TEUR 797 (im Vorjahr TEUR 855). (15)Cash Pool Vereinbarung Zum 1. Januar 2009 wurde mit der Stadtwerke Saarbrücken GmbH eine Cash Pool Vereinbarung auf Basis von "Zero Balancing" getroffen. Die Verzinsung erfolgt täglich für positive Salden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatz für Monatsgeld plus 1 %-Punkt, negative Salden werden mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 1. des Folgemonats veröffentlichten Monatsdurchschnitt-Euribor-Zinssatz für Monatsgeld plus 2 %-Punkte verzinst (letzte Änderung durch Gesellschafterbeschluss vom 29. April 2013 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2013). Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (16)Beschäftigte Die Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:
Die durchschnittlich Beschäftigten setzten sich aus insgesamt 72 männlichen sowie 37 weiblichen Arbeitnehmern zusammen. (17)Geschäftsführung und Gesamtbezüge der Geschäftsführung Peter Backes, Remering/Frankreich, Dipl.-Ingenieur Thomas Hemmer, Neunkirchen, Kaufmann Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf TEUR 331. (18)Mitglieder und Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr bzw. bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Berichts bestand der Aufsichtsrat aus den folgenden Personen: Vertreter der Landeshauptstadt Saarbrücken
Vertreter des Gesellschafters
Vertreter der Arbeitnehmer
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten Sitzungsgelder von insgesamt TEUR 2. (19)Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 579 T€ (im Vorjahr 410 T€) wird auf Grund des zwischen der Stadtwerke Saarbrücken GmbH und der co.met GmbH abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages an die SW GmbH abgeführt. (20)Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen:
(21)Konzernverhältnisse • Der Jahresabschluss der co.met GmbH, Saarbrücken, wird in den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen umfassenden Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH, Saarbrücken, einbezogen. • Der Konzernabschluss der Stadtwerke Saarbrücken Holding GmbH wird im Unternehmensregister veröffentlicht. (22)Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten.
Saarbrücken, 28. März 2024 Geschäftsführung Peter Backes, Geschäftsführer Thomas Hemmer, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - Messwesen StromAktiva
Passiva
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - modernes und intelligentes Messwesen StromAktiva
Passiva
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - Messwesen GasAktiva
Passiva
Tätigkeits - Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 - Messwesen Strom
Tätigkeits - Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 -modernes und intelligentes Messwesen Strom
Tätigkeits - Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 - Messwesen Gas
Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der ergänzten Tätigkeitsabschlüsse Die Unternehmensaktivitäten der co.met GmbH betreffen die Erbringung von Dienstleistungen für Messstellenbetreiber und intelligente Messstellenbetreiber. Größter Einzel-Auftraggeber ist die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. Die co.met GmbH gehört zu einer vertikal integrierten Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen und erbringt unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen. Somit findet § 6b EnWG Anwendung. Aufgrund der Festlegungen der BNetzA vom 25. November 2019 bzw. der Regulierungskammer für das Saarland vom 19. Juni 2020 (mit Wirkung auf Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag ab dem 30. September 2020) hat die co.met GmbH im Rahmen der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten
aufgestellt. Die Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern, die sich aus den vorgenannten Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6 Abs. 6 EnWG ergeben, werden somit berücksichtigt. Angaben nach § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG zugrunde gelegt werden, sind identisch mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Jahresabschluss der co.met GmbH für das Geschäftsjahr 2023. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss der co.met GmbH für das Geschäftsjahr 2023. a) Tätigkeitsbilanzen Sofern möglich, wurde eine direkte Zuordnung der Bilanzwerte zu einzelnen Tätigkeitsbereichen vorgenommen. In Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich war, wurden passende Verteilungsschlüssel gewählt. Nominale Veränderungen bei den Schlüsseln sind lediglich auf Veränderungen bei den Bezugsgrößen zurückzuführen. Im Folgenden werden die Grundsätze der Verteilung dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen: Das Anlagevermögen wird auf Basis der einzelnen Anlagen direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Da es sich im Wesentlichen um Zähler handelt ist eine Schlüsselung nicht erforderlich. Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe und in Arbeit befindliche Aufträge: In den tangierten Tätigkeitsbereichen wird ausschließlich nach Bedarf beschafft, so dass es keinen Bestand gibt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Direkte Zuordnung, wenn möglich, ansonsten eine Zuordnung gemäß dem Umsatz- und Zählerschlüssel. Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Cash-Pool-Forderungen wurden umsatz- und zählergewichtet auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Ausgleichsposten: Der Ausgleichsposten ergibt sich als Residualgröße nach Zuordnung aller anderen Bilanzposten. Im Stadtwerke Saarbrücken Konzern besteht für bestimmte Konten ein Cash-Pool mit dem Mutterunternehmen Stadtwerke Saarbrücken GmbH. Insofern sind Bestände immer gemeinsam mit den Forderungen aus dem Cash-Pool zu betrachten, da sich sonst eine verzerrte Darstellung ergibt. Eigenkapital: Das Eigenkapital wurde umsatz- und zähleranzahlgewichtet auf die Tätigkeitsbereiche verteilt. Rückstellungen für Urlaub, Prämien und ähnliche Verpflichtungen: Da diese Rückstellungen einen Bezug zu den Personalkosten haben, erfolgt hier eine Verteilung gemäß dem Personalkostenschlüssel. Sonstige Rückstellungen: Bei unmittelbaren Bezug zu einem Tätigkeitsbereich wurde eine direkte Zuordnung vorgenommen. Bei Personalrückstellungen der Personalkostenschlüssel. Bei Rückstellungen mit Bezug zu Verwaltungs- bzw. Sachkosten wurde der Materialkostenschlüssel bzw. der Sachkostenschlüssel gewählt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Auch hier erfolgte, sofern möglich, eine direkte Zuordnung der Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunter-nehmen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sofern möglich direkt zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus den Servicedienstleistungen des Jahres wurden analog gemäß der Verteilung der Kosten zugewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten: Wie bei den anderen Verbindlichkeitspositionen wurde hier eine Verteilung analog der Kostenverteilung bzw. eine Verteilung in Abhängigkeit von der Art der Verbindlichkeit vorgenommen. b) Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeitsbereiche Der Umsatz der co.met GmbH wird mit Bezug zu den Tätigkeiten in Rechnung gestellt und entsprechend kontiert und findet sich spiegelbildlich als Aufwand auf Seite der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. Der Aufwand wird je Kostenart soweit als möglich direkt und der Rest per Schlüssel verteilt. Der Aufwand wird in diesen Fällen - soweit er den Gemeinkosten zuzurechnen ist - in der Regel umsatz- und zählergewichtet auf die Tätigkeitsbereiche verteilt. Für die Bildung des Schlüssels wird der Umsatz der Tätigkeitsbereiche mit der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG ins Verhältnis zum Umsatz mit Dritten gesetzt. Die sich ergebende Größe wird dann im Verhältnis der Anzahl der für die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG bewirtschafteten Zählgeräte auf die Tätigkeiten verteilt. Der Personalkostenschlüssel entspricht dem Anteil des Personalaufwands der für SW Netz AG eingesetzten Mitarbeiter an den gesamten Personalkosten, der im Verhältnis der eingesetzten Zähler je Tätigkeitsbereich diesen zugerechnet wird. Direkt zuordenbare Einzelkosten innerhalb der bezogenen Lohnleistungen werden direkt zugeordnet. Dasselbe gilt für die Zuführungsanteile zu die SW Netz AG betreffenden Rückstellungen. Von den verbleibenden Aufwendungen, die im Wesentlichen Porto- und Druckaufwendungen für das Geschäftsfeld der Kundenselbstablesung betreffen, wurde das Verhältnis der Zähler je Tätigkeitsbereich zu den insgesamt abgelesenen Zählern verwendet, um den auf die SW Netz AG entfallenden Teil der Aufwendungen für die Kundenselbstablesung sachgerecht zuzuordnen. Abschreibungen sind - soweit diese Messtechnik des Tätigkeitsbereichs betreffen - direkt zugeordnet, sonst den Tätigkeitsbereichen umsatz- und zählergewichtet zugeschlüsselt. Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - Messwesen Strom
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - modernes und intelligentes Messwesen Strom
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - Messwesen Gas
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Messwesen Strom
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023 - modernes und intelligentes Messwesen Strom
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023 - Messwesen Gas
Lagebericht für 2023Geschäftsmodell Gegenstand des Unternehmens ist die nationale Erbringung von Daten- und IT-System-Dienstleistungen in den Bereichen Messwesen, Messstellenbetrieb, Messdienstleistungen und Messwertverarbeitung für die Versorgungs- und Energiewirtschaft. Kern des Produktportfolios sind webfähige IT-Systeme, die auch als Software-as-a-Service-Dienste (SaaS) durch Kunden der co.met genutzt werden. Dazu zählen insbesondere eigenentwickelte Lösungen für die Geschäftssegmente konventionelles Ablesemanagement, Smart-Metering, Workforce-Management und Meter-Data-Management. Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes wurde das Portfolio um Dienstleistungen und SaaS rund um die sogenannte "Gateway-Administration" sowie Aufgaben der sogenannten "Externen Marktteilnehmer" erweitert. Hierzu werden Software und IT- bzw. Security-Komponenten von Partnern bzw. Vorlieferanten eingesetzt. Die benötigte IT-Infrastruktur wird vonseiten des Bereichs IT des Stadtwerke Saarbrücken - Konzerns installiert und betrieben. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung im Umfeld der Zielkunden der co.met wurde das Portfolio um Leistungen im Kontext eines IoT-Datennetzwerkes (LoRaWAN) sowie Services im Kontext der Energieeffizienz ausgeweitet. Die co.met gehört zu einer vertikal integrierten Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen und erbringt unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen. Somit findet § 6b EnWG Anwendung. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 28. April 2021 die Auslegung der BNetzA, dass auch beim Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen diese dem jeweiligen Tätigkeitsbereich Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung oder Gasverteilung zuzuordnen sind, bestätigt. Eine Zuordnung der energiespezifischen Dienstleistungen zu anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- oder Gassektors (§ 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG) ist nach diesem Urteil nicht mehr als sachgerecht anzusehen, sofern die energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber einem der vorgenannten Tätigkeitsbereiche erbracht werden. Daher erstellt co.met im Berichtsjahr Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. I. Wirtschaftsbericht 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Messstellenbetriebes und der Messdienstleistungen unterliegen bereits seit vielen Jahren sehr starken und teilweise grundsätzlichen Veränderungen. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das MsbG novelliert. Die Novelle ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz bringt erhebliche Änderungen für alle Marktakteure mit sich. Insbesondere ergibt sich eine Verpflichtung zum Einbau von 20 % iMSys erst bis zum 31.12.2025. Auch legt das novellierte Gesetz fest, dass die überwiegende Anzahl an Stromkunden für iMSys nun lediglich 20,-€ brutto an den Messstellenbetreiber vergüten müssen. Die restlichen Beträge müssen bis zur - leider unveränderten - Preisobergrenze (80 EUR in den sog. Pflichteinbaufällen) vom Netzbetreiber getragen werden. In welcher Höhe und insbesondere wann Messentgelte tatsächlich als Kosten des Netzbetreibers anerkannt und damit als Netzentgelte dem Netzbetreiber vergütet werden, ist aktuell noch nicht endgültig entschieden. Die Beschlusskammer 8 der BNetzA hat dazu am 11.10.2023 ein Festlegungsverfahren unter dem Aktenzeichen BK8-23/007-A eingeleitet und am 14.12.2023 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Die Unsicherheit der Finanzierungsfrage führt derzeit noch zu einem abwartenden Verhalten sowohl der Bestandskunden als auch von potenziellen neuen Kunden. Soweit sich die positiven Signale aus dem Eckpunktpapier auch in der Festlegung der BNetzA wiederfinden, ist jedoch auch unter Berücksichtigung der im MsbG neu vorgesehen Rollout-Teilziele mit einer Markbelebung zu rechnen. Parallel dazu haben die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter den Aktenzeichen BK6-22-300 und BK8-22/010-A am 27.11.2023 Festlegungen zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Maßgaben haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Marktsituation im Bereich des intelligenten Messstellenbetriebes. Insbesondere wird sich die zu erwartende Anzahl der auszurollenden intelligenten Messsysteme im Zuge der Umsetzung der vorgenannten Festlegungen nach erster Einschätzung signifikant erhöhen. Die Bewertung der vorgenannten Anpassungen des Regelungsrahmens findet fortlaufend statt. Die co.met GmbH passt ihre Organisation und ihr Portfolio kontinuierlich an die sich ändernden Rahmenbedingungen und Gegebenheiten an. 2. Tätigkeit der Organe Die Organe der co.met GmbH sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung der co.met GmbH wurde im Jahr 2023 gemeinsam durch Herrn Peter Backes und Herrn Thomas Hemmer wahrgenommen. Im Jahr 2023 fanden drei Aufsichtsratssitzungen statt. Die Gesellschafterversammlung wurde im Jahr 2023 durch die Geschäftsführer der Gesellschafterin Stadtwerke Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, Herrn Karsten Nagel und Herrn Franz-Josef Johann vertreten. Die Gesellschafterbeschlüsse erfolgten in den Gesellschafterversammlungen. 3. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Unternehmen entsprechend den Planungen geführt und weiterentwickelt. In konsequenter Fortführung der gewählten Verfahrensweise, im Hinblick auf die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungsdauer eingebauter Messgeräte, konnten im Geschäftsjahr 2023 noch mit gutem Erfolg Verlängerungen der Eichgültigkeit von Elektro-, Gas- und auch Wasserzählern der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (SW Netz AG) realisiert werden. Die seitens der co.met GmbH entwickelten bzw. betriebenen Systeme und Produkte wurden entsprechend den Markterfordernissen, teilweise mit Partnern, weiterentwickelt, angepasst und am Markt angeboten, es konnten weitere Kundenaufträge gewonnen werden. Den maßgeblichen finanziellen Leistungsindikator der co.met GmbH stellt das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung dar. Gegenüber der Ergebnisplanung von TEUR 347 für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 579 erreicht. Die Planabweichung resultiert im Wesentlichen aus dem Finanzergebnis. Insgesamt ist der Geschäftsverlauf als günstig zu beurteilen. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse um TEUR 57 auf TEUR 16.854. Der Anstieg resultiert aus einer Vielzahl von einzelnen, auch gegenläufigen Effekten. Wesentlicher Treiber des Anstiegs war die Neuakquisition von Aufträgen im Bereich der Dienstleistung Kundenselbstablesung und im Kontext von Services auf Basis LoRaWAN. Die betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 17.601 (im Vorjahr TEUR 16.714) umfassen den Materialaufwand in Höhe von TEUR 6.652 (im Vorjahr TEUR 5.802), Personalaufwand in Höhe von TEUR 7.169 (im Vorjahr TEUR 6.797), Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.271 (im Vorjahr TEUR 1.325) und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.509 (im Vorjahr TEUR 2.790). Mit sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 1.161 (im Vorjahr TEUR 293, im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen), sowie einem Zinsergebnis von TEUR 165 (im Vorjahr TEUR 34) wurde ein abzuführendes Ergebnis von TEUR 579 (im Vorjahr TEUR 410) erwirtschaftet. 4.2. Finanzlage Der operative Cashflow i.e.S. (Jahresüberschuss zzgl. Abschreibungen) beträgt TEUR 1.850 (im Vorjahr TEUR 1.735). Die co.met GmbH ist seit dem 1. Januar 2009 in den Cash Pool der Stadtwerke Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, einbezogen. Überschüssige Liquidität wird im Rahmen der Cash Pool Vereinbarung abgeführt, benötigte Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen werden jederzeit zur Verfügung gestellt. 4.3. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme TEUR 5.040 (im Vorjahr TEUR 3.822). Von den Aktiva entfallen rd. 19,4 % (im Vorjahr 26,6 %) auf das Anlagevermögen (TEUR 976, im Vorjahr TEUR 1.016) und rd. 79,3 % (im Vorjahr 71,8 %) auf das Umlaufvermögen (TEUR 3.996, im Vorjahr TEUR 2.745). Rd. 1,3 % (im Vorjahr 1,6 %) betreffen den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 68, im Vorjahr TEUR 61). Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages nicht verändert und beträgt TEUR 438. Aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr von 11,5 % auf 8,7 % gesunken. Die Rückstellungen TEUR 2.994 (im Vorjahr TEUR 2.536) betreffen sonstige Rückstellungen. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.608 (im Vorjahr TEUR 848) betreffen TEUR 1.496 (im Vorjahr TEUR 775) solche aus Lieferungen und Leistungen, TEUR 47 (im Vorjahr TEUR 8) solche gegenüber verbundenen Unternehmen und TEUR 65 (im Vorjahr TEUR 65) sonstige Verbindlichkeiten. 5. Investitionen Die getätigten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.231 betreffen i. W. die Neubeschaffungen für neu einzurichtende Messstellen und Zähler, die infolge des Ablaufs ihrer Zulassungszeit bei Kunden der co.met GmbH ersetzt werden müssen. 6. Personal Die Beschäftigtenzahl zum Abschlussstichtag hat sich mit nunmehr 111 Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr (112) leicht vermindert. II. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Risiken der zukünftigen Entwicklung Die co.met GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Saarbrücker-Stadtwerke-Konzerns eingebunden. Im verwendeten Risikomanagementsystem Ready4Risk werden die Risiken systematisch erfasst, analysiert und fortlaufend überprüft. Es werden, soweit möglich, notwendige Maßnahmen initiiert, um Risiken abzuwenden oder zu minimieren. Risiken, welche sich durch Projekte oder Produkte ergeben können, wurden bewertet und soweit erforderlich durch Rückstellungen berücksichtigt. Die eingangs beschriebenen wesentlichen Änderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen bergen aus heutiger Sicht Risiken infolge der starken Erhöhung der Komplexität der Gesamt-Aufgabenstellung "Metering". Zudem kommt es zu einer immer stärker werdenden digitalen Transformation der Prozesse im "Metering". In diesem Kontext ergab sich bereits im Vorjahr ein weiterer Risiko-Aspekt aus der nicht ausreichend gegebenen operativen Funktionalität und dem zu geringen Reifegrad der für die Bewirtschaftung intelligenter Messsysteme eingesetzten Software "MBSE" aus dem Hause Arvato-Bertelsmann, der auch aus heutiger Sicht bis zur vollständigen Ablösung des Systems weiter besteht. Infolge der v.g. Problematiken kam es auch im Verlauf des Jahres 2023 zu Schäden bei Kunden, die aus heutiger Sicht zu berechtigten Schadenersatzansprüchen der betroffenen Kunden gegen co.met führen. Der Komplex wurde im Rahmen der Risikoanalyse bestmöglich bewertet und entsprechend als Rückstellungen berücksichtigt. Gleichzeitig führten die damit einhergehenden Betriebs- und Leistungsstörungen zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust aufseiten wesentlicher Kunden. Dieser Effekt wurde auch im Markt wahrgenommen. Dies hat zur Folge, dass betroffene Kunden bestehende Verträge über die jeweiligen Restlaufzeiten hinaus nicht verlängern, zudem eine Neuakquise sehr stark beeinträchtigt war und dadurch im Geschäftsbereich rund um intelligente Messsysteme die geplante Geschäftsentwicklung nicht erreicht werden konnte, da de facto kein Vertrieb hierzu möglich war. Als Lösung für die vorstehende Problematik wurde ein Wechsel der Softwareplattform ggf. in Kombination mit einer Anpassung des Geschäftsmodells im Hinblick auf eine Risikominimierung identifiziert und befindet sich in Umsetzung. Im Zusammenhang mit der sogenannten Halbleiterkrise und der im Kontext des Ukraine-Krieges gestiegenen Inflationsrate sind deutliche Preissteigerungen beim Bezug von Vorleistungen festzustellen. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung, beispielsweise eine Prüfung und ggf. Verkürzung von Angebotsbindefristen, wurden etabliert. Bestandsgefährdende Risiken für das Unternehmen wurden jedoch - auch vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges - nicht identifiziert. 2. Chancen der zukünftigen Entwicklung Aus heutiger Sicht wird trotz gegebener Risiken im Geschäftsbereich rund um intelligente Messsysteme in den übrigen Geschäftsbereichen weiterhin mit einer Ausweitung der Aufträge an die co.met GmbH gerechnet. Zusätzliche, mittel- und langfristig positive Impulse erwartet die Geschäftsführung durch das o.g. neue Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Die hierin enthaltenen Maßgaben führen zwar grundsätzlich zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität der Aufgabenfelder im Messstellenbetrieb und Messdienstleistung und damit auch zu steigenden Anforderungen an co.met, gehen aber auch einher mit einer deutlichen Erhöhung des Gesamtaufkommens an einbaupflichtigen intelligenten Messsystemen in kürzerer Zeit (95 % des wesentlichen Gesamtaufkommens bis 2030 statt wie bisher bis 2032). In diesem Kontext plant die co.met GmbH zudem weitere, zusätzliche arrondierende Dienstleistungen und Produkte in ihr Portfolio aufzunehmen und diese vertrieblich erfolgreich am Markt zu platzieren. Der gegebene gute Kundenzugang sowie das vorhandene Netzwerk erleichtern dies erheblich. Die co.met GmbH sieht sich vor diesem Hintergrund als Systemprovider und Dienstleister im Markt trotz der Negativeffekte aus dem Geschäftsbereich rund um intelligente Messsysteme weiterhin gut positioniert. 3. Prognosebericht Im Jahr 2023 wurden die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Abbildung bestehender Aufträge weitergeführt und die Produkte und Systeme der co.met GmbH konsequent marktorientiert weiterentwickelt. Die innere Struktur und Organisation der co.met GmbH sowie die Produkte werden weiter kontinuierlich an die sich ändernden Erfordernisse des sehr volatilen Metering-Marktes angepasst. Die Geschäftsführung geht mittelfristig von einer positiven Geschäftsentwicklung aus und plant für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der v.g. Effekte aus der Umsetzung der neuen gesetzlichen Maßgaben ein Ergebnis vor Gewinnabführung von TEUR 407. Wir gehen davon aus, dass unsere Prognosen für das Jahr 2024 die zugrunde liegende Entwicklung des Unternehmens realistisch darstellen. Allerdings kann es in Abhängigkeit von den weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW) nebst zugehörigem Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu Änderungen des in diesem Bericht beschriebenen Ausblicks für 2024 kommen. Eine Gefährdung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.
Saarbrücken, den 28. März 2024 Peter Backes, Geschäftsführer Thomas Hemmer, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die co.met GmbH, Saarbrücken Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der co.met GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der co.met GmbH, Saarbrücken, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, 28. März 2024 DORNBACH
GmbH
Prof. Hell, Wirtschaftsprüfer Theobald, Wirtschaftsprüferin Datum der Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 24. April 2024 festgestellt. |
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