Auteko Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Wolf seit 7.5.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ET Edelstahl-Technik GmbHAspergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie ET Edelstahl-Technik GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft nimmt, soweit möglich, die Erleichterungen nach § 288 (1) HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) umgestellt Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 253 Absatz 6 HGB Aufgrund der Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahren ist erstmalig im Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6 HGB im Anhang gesondert auszuweisen. In Höhe dieses Betrages besteht eine Ausschüttungssperre. Erfüllungsbetrag:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i. S. d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, die gemäß § 255 Abs. 2a HGB zu bewerten wären liegen nicht vor. Als Nutzungsdauer wird bei Software 3 Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 150,-- €, aber nicht 1.000,-- € übersteigen und die einer selbständigen Nutzung fähig sind wurde 2008 und 2009 gem. § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden die geringwertigen Vermögensgegenstände wahlweise im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben, auf bis zu fünf Jahre verteilt, oder dem Sammelposten zugeführt. Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten können seit dem 1.1.2018 die Anschaffungs- oder Herstellkosten von GWG bis zur Höhe von 250 Euro (GWG 2017: 150 EUR) sofort ohne Verzeichnis als Betriebsausgabe berücksichtigen ( Sofortabzug). Hinweis: Hat der Unternehmen im Vorjahr den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geltend gemacht und mindern sich dadurch die Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut entsprechend um 40 %, kann es sein, dass erst dadurch die GWG-Grenze unterschritten wird und somit ein Sofortabzug möglich ist. Bei Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft werden, haben Unternehmer, die den Gewinneinkunftsarten, wie Einkünfte aus Gewerbebetriebe oder selbstständiger Arbeit unterliegen, bei der Abschreibung von GWG steuerlich grundsätzlich drei Möglichkeiten von GWG steuerlich grundsätzlich drei Möglichkeiten: Bei Anschaffungskosten bis 250 EUR (GWG 2017: 150 EUR): Sofortabschreibung Bei Anschaffungskosten von 250 EUR bis 800 EUR (GWG 2017: 410 EUR): Wahlweise Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Poolabschreibung, d.h. Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a EStG) Für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten zwischen 800 EUR und 1.000 EUR: Poolabschreibung oder auch Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle Während die Sofortabschreibung der GWG 2018 für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausgeübt werden kann, müssen bei der Poolabschreibung alle in einem Wirtschaftsjahr erworbenen GWG einbezogen werden, d.h. auch jene, die zwischen 250 EUR und 800 EUR liegen. Bedenken Sie daher genau Ihre Entscheidung, denn die Abschreibungsdauer für diesen Sammelposten liegt bei 5 Jahren. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen der Vorjahre. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht keinen Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Auf die Angaben zur Ausschüttungssperre unter "Allgemein" für den Unterschiedsbetrag gem. 253 Absatz 6 HGB, der erstmalig im Jahresabschluss zum 31.12.2016 aufgrund der Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre auszuweisen ist, wird verwiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erstmalig ist, aufgrund Gesetzesänderungen, im Wirtschaftsjahr 2008 die Gewerbesteuer keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das zu versteuernde körperschaft-steuerpflichtige Einkommen erhöht sich somit gegenüber dem Handelsbilanzgewinn um die Gewerbesteuer. Da im laufenden Wirtschaftsjahr keine Gewerbesteuer entstanden ist, besteht aber insoweit keine Abweichung und auch keine Steuerlatenz. Angaben zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). 2. Aktive latente Steuern Vom Ansatzwahlrecht i. S. d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet. 3. Eigenkapital und Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinnt in Höhe von 23.046,44 € auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 1 HGB unterlassen. Aufgrund des Bilanzrichtlinienumsetzunggesetzes (BilRUG) und der damit erfolgten Neudefini- tion der gem. § 277 Abs. 1 HGB unter den Umsatzerlösen auszuweisender Erträge, erfolgt der Ausweis der Erlöse aus Vermietung und Verpachtung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 unter der Position Umsatzerlöse. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, sofern angefallen, belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Pflichtangaben1. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung bei Herrn Bernd Wolf Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. 3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG - Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern Darlehenskonten, Zinssatz 1 % Stand 31.12.2023 0,00 € Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 (2) Satz 1 nicht vermittelt, liegen nicht vor. Es sind somit im Anhang keine zusätzlichen Angaben gem. § 264 (2) Satz 2 HGB zu machen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Ludwigsburg, den 05.07.2024 Bernd Wolf, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.7.2024. |
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