ICT 365 Solutions GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin, Dipl.-Geographin Fetzer seit 6.1.2025 | Liquidator |
Ralf, Dipl.-Inform. Heid seit 6.1.2025 | Liquidator |
Eckhard, Dipl.-Kaufmann Biehl seit 6.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 22.30% | |
| 22.20% |
| Name | Anteil |
|---|---|
ICT Solutions GmbHEigenbeteiligung | 31.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ICT Solutions GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Erläuterungen Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die ICT Solutions GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2022 richtet sich nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Beträge der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar, so dass Angaben und Erläuterungen nach § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB entfallen. Die Umsatzerlöse sind mit den Umsatzerlösen des Vorjahres vergleichbar, so dass Angaben und Erläuterung gemäß Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB entfallen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB beachtet. Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach § 252 HGB insbesondere folgendes beachtet: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs überein. 2. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten standen dem nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlußstichtag einzeln bewertet. 4. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden waren, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag bereits realisiert waren. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt. 6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. 3. Verbindlichkeitenspiegel 2022
4. Sonstige Angaben a. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
b. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. e. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden im abgelaufenenen Geschäftsjahr nicht. f. Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag (§ 285 Nr. 6 HGB) Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im abgelaufenen Geschäftsjahr in folgender Höhe angefallen:
g. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Dipl.-Kfm. Eckhard Biehl mit Wohnsitz in Trier, Herr Dipl.-Inform. Ralf Heid mit Wohnsitz in Trier und Frau Dipl.-Geografin Karin Fetzer ebenfalls mit Wohnsitz in Trier. h. Umgliederungen in der Bilanz gegenüber dem Vorjahr Umgliederungen in der Bilanz gegenüber dem Vorjahr fanden im Berichtszeitraum keine statt. i. Umgliederungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr Umgliederungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr fanden im Berichtszeitraum keine statt. j. Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses (§ 277 Abs.4 Satz 2 HGB) Das außerordentliche Ergebnis weist im Berichtszeitraum € 0 ,00 aus. k. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor in 2023 für 2022 keine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter vorzunehmen. Der Bilanzgewinn soll nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2022 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Stimmt die Gesellschafterversammlung dem Gewinnverwendungsvorschlag zu, ergibt sich folgende Entwicklung des Kapitalkontos:
Trier, den 12. Oktober 2023 gez. E. Biehl, K. Fetzer, R. Heid Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Oktober 2023 |
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