JP Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ernst Eberhard Schöbitz seit 17.12.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pinta KBO 1 GmbHGräfelfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2008Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind diese nachfolgend genannt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst. Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgende Struktur:
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten. Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge aus der Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten Ausführung bedürfen. Mögliche finanzielle Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht unter diese Vorschrift des § 285 HGB. Von der Aufgliederungund der Angabe von Auswirkungen steuerrechtlicher Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit. Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich. Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich. Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten. Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Gegenüber der Gesellschafterin bestand zum Bilanzstichtag eine Forderung über Euro 400.000,00, deren Verzinsung mit 7,5% p.a. vorgenommen wird. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss beträgt Euro 59.473,51 und wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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