Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 3904
Eingetragen
17.4.1984
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Vertrieb und die Montage von Heizungs, Ölfeuerungs- Gasfeuerungs-, Lüftungs¬ und Solaranlagen, Wärmepumpen, sanitären Einrichtungsgegenständen, einschließlich Armaturen, Rohrleitungen und sonstigen Zubehörteilen, ferner die Durchführung von Wasser- und Sanitärinstallationen, Reparatur- und Kundendiensten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Höhensteiger
seit 29.1.2014
Geschäftsführer
Franz Xaver Fischer
seit 19.4.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Bettina Höhensteiger
45.00%
45.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Bettina Höhensteiger
83115 Neubeuern
11.700 €
45.00%
83115 Neubeuern
11.700 €
45.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Fischer GmbH

Prutting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 129.737,00 186.726,00
I. Sachanlagen 129.737,00 186.726,00
B. Umlaufvermögen 866.704,93 921.239,12
I. Vorräte 356.614,02 227.312,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.719,55 433.952,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 253.371,36 259.974,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.902,75 0,00
D. sonstige Aktiva 40.315,60 39.031,60
Summe Aktiva 1.048.660,28 1.146.996,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 746.799,57 734.222,70
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 709.506,70 624.285,63
III. Jahresüberschuss 11.292,87 83.937,07
B. Rückstellungen 203.580,70 230.886,34
C. Verbindlichkeiten 98.280,01 181.887,68
Summe Passiva 1.048.660,28 1.146.996,72

Anhang

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (BilMoG) nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.000,-- Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Forderungen

Forderungen 256.719,55 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 98.280,01 Euro
Davon Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.555,38 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten:

Forderungen 1.748,35 Euro
Verbindlichkeiten 1.448,25 Euro

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Franz Fischer und Thomas Höhensteiger

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Es waren im Durchschnitt 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.11.2024.

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