GFS Grafischer Fachservice GmbHLiquidiert
01640 Coswig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ullrich E. Brumm seit 9.12.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GFS Grafischer Fachservice GmbHCoswigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2013der GFS Grafischer Fachservice GmbH, 01640 CoswigI. Anwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.) - insbesondere den ergänzenden Vorschriften des zweiten Abschnittes für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. ) - erstellt. Bzgl. der Anwendung von größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wird §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Bewertung Rechnung. Die Vorjahreswerte in der Bilanz entsprechen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden ausschließlich linear monatsgenau abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt und mit 20 % abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen bzw. einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag aktiviert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 279.881,99 (i. Vj. EUR 290.003,31) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. IV. Ergänzende Angaben Die Gesellschaft wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Ullrich Brumm vertreten. Für die Gesellschafter ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Kassel, den 31.10.2014 Gez. Herr Ullrich Brumm sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2014 festgestellt. |
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