Kulturbeutel GmbH
Feldkirchen-Westerham
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.574,00 |
6.727,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
336,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.238,00 |
6.727,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.616,82 |
39.074,98 |
| I.
Vorräte |
26.780,84 |
28.248,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.353,11 |
3.331,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.482,87 |
7.495,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
877,12 |
385,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
121.603,30 |
95.409,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
160.671,24 |
141.596,95 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
146.603,30 |
120.409,31 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
121.603,30 |
95.409,31 |
| B.
Rückstellungen |
3.338,20 |
2.594,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
157.333,04 |
139.002,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
157.333,04 |
139.002,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
160.671,24 |
141.596,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kulturbeutel GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2011 anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschriften des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2012 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| Erster
Geschäftsführer: |
Andreas Bauer |
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag
|
| Ausleihungen |
0,00 Euro |
| Forderungen |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten |
154.546,97 Euro |
Es wurde eine Rangrücktrittserklärung
über das Verbindlichkeitskonto vereinbart.
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2012 festgestellt.
|