Lenko
GmbH
Offenbach
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
4.542,70 |
4.542,70 |
| B.
Anlagevermögen |
42.172,00 |
8.409,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
42.171,00 |
8.408,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
61.773,75 |
59.857,23 |
| I.
Vorräte |
14.838,79 |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.137,05 |
10.989,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.797,91 |
45.868,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.188,00 |
1.173,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.676,45 |
73.981,93 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.424,83 |
47.000,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.000,36 |
13.378,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.575,53 |
-8.621,62 |
| B.
Rückstellungen |
4.075,00 |
3.995,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.176,62 |
22.986,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.676,45 |
73.981,93 |
Anhang
Lenko GmbH, 76877 Offenbach
Anhang zum Geschäftsjahr 31.12.2006
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Lenko GmbH, Offenbach, wurde
unter Beachtung der
allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246
bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 ff
HGB erstellt.
Bei der Lenko GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne
vom § 267 Abs. 1 HGB.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB, wobei für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) zur
Anwendung kommt.
Bewertung
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvor-
schriften der Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 279 bis 283 HGB erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmung des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen
dem nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorangehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausge-
gangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von dem Zeitpunkt der ent-
sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsver-
hältnisse ausgegangen. Die Abschreibung erfolgt
teilweise linear und teilweise
degressiv. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Zugangsjahr voll abge-
schrieben.
7. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder
zum niedrigen beizulegendem Wert bewertet und haben
Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt
9. Bei der Bemessung der Rückstellung sind alle
erkennbaren Risiken und unge-
wisse Verbindlichkeiten in Höhe der erwartenden
Inanspruchnahme berück-
sichtigt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
11. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestehen nicht.
12. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentliche
finanzielle Verpflichtungen.
C. Sonstige Angaben
I. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5
Angestellte, davon 0 Auszubildende beschäftigt.
II.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Christian Lenz,
Offenbach, geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 a HGB
werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
III. Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ab-
gesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus
diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Offenbach, den 18. Oktober 2007
gez. Christian Lenz
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