Dreck
Verwaltungs- GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.594,61 |
10.495,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.594,61 |
10.495,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.595,61 |
10.496,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.595,61 |
9.084,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzverlust |
15.004,39 |
16.515,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
411,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.595,61 |
10.496,51 |
Anhang
A.
ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden unter Beachtung der in
§ 252 ff HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die
allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB wurden eingehalten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
1. Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierung und
Bewertung
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Sonderabschreibungen gem. § 7 g EStG
i.V. m. § 254 HGB wurden im Berichtsjahr nicht
vorgenommen.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftsjahr 2010
wurde bei selbständig nutzbaren, beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die
der Abnutzung unterliegen von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht.
Selbständig nutzbare, bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren
2008 bis 2009 gem § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro
150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode
über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren
(Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt.
1.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum Stichtag in Höhe von Euro 3.501,46 (Vorjahr Euro
551,88).
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden zum Stichtag
nicht (VJ Euro 0,00). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden per Stichtag nicht
(Vorjahr Euro 0,00).
B.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel
zu entnehmen.
2. Sonstige Forderungen
Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden zum Stichtag
in Höhe von Euro 8.093,15 (Vorjahr Euro 9.943,63).
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag nicht (VJ Euro 411,80).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5 Jahren
bestanden zum Stichtag nicht (VJ Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum Stichtag nicht.
C.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung des teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Dreck Verwaltungs-GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Dreck GmbH & Co.
Verwaltungs KG, die Ihren Sitz in Köln hat.
D.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der Dreck Verwaltungs-GmbH
ist Herr Hans-Jürgen Dreck, Kaufmann.
Das Stammkapital ist in voller Höhe
eingezahlt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012
festgestellt.
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