CM Wedding
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.632,00 |
111.451,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.081,00 |
1.347,00 |
| II.
Sachanlagen |
117.551,00 |
110.104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.423.889,02 |
1.250.863,70 |
| I.
Vorräte |
350.253,20 |
315.915,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
486.712,27 |
376.028,89 |
| III.
Wertpapiere |
557,00 |
557,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
586.366,55 |
558.362,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.757,50 |
7.757,50 |
| Summe
Aktiva |
1.550.278,52 |
1.370.072,20 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
671.356,58 |
824.288,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
799.288,15 |
721.480,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
152.931,57 |
-77.807,83 |
| B.
Rückstellungen |
58.866,39 |
58.823,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
820.055,55 |
486.960,16 |
| Summe
Passiva |
1.550.278,52 |
1.370.072,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nur soweit zulässig mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen bis auf die o.g. Punkte mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Ø Die Gesellschaft hält eigene
Anteile.
2. Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen überwiegend
zunächst degressiv und später linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 150,00 EUR wurden sofort
abgeschrieben.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR
wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) S. 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Ø Beteiligungen wurden zu den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
zulässigen Wert angesetzt.
Ø Ausleihungen wurden mit dem
steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert
angesetzt.
Ø Die Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
3. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden vom
Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
7. Pensionsrückstellungen
Ø Pensionsverpflichtungen wurden nicht
erteilt.
IV. Währungsumrechnung
Ø Im Jahresabschluss sind keine
Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten
oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet
haben.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
V. Aktivposten
Forderungen an Gesellschafter betrugen 6.007,-
€.
VI. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
nicht vorhanden.
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
C. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
1. Geschäftsführer
Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
Manhart |
Christoph |
Geschäftsführer |
alleinvertretungsberechtigt |
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
05.05.2023
Berlin
(Datum)
(Ort)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 5.5.2023.
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