abc-Reha
GmbH
Haan
(vormals: Langenfeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
209.686,00 |
219.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
209.685,00 |
219.120,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.583,81 |
56.090,39 |
| I.
Vorräte |
7.431,99 |
3.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.805,39 |
49.857,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.346,43 |
2.732,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.136,74 |
5.262,31 |
| Aktiva |
270.406,55 |
280.473,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.172,95 |
92.733,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
44.172,95 |
67.733,68 |
| davon
Gewinnvortrag |
67.733,68 |
67.671,86 |
| B.
Rückstellungen |
18.284,20 |
31.630,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.949,40 |
153.957,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.152,17 |
| Summe
Passiva |
270.406,55 |
280.473,70 |
Anhang
abc-Reha GmbH, Haan (vormals Langenfeld)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die abc-Reha GmbH, Haan, wird beim Amtsgericht
Wuppertal unter der Nummer HRB 33979 (vormals:
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 77607) geführt. Die
Gesellschaft hat ihren Sitz im Geschäftsjahr
2023 von Langenfeld nach Haan verlegt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde
gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3
GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz wurden zur
Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den
Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit
erforderlich, vermindert. Die Abschreibungen werden
auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie
tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 251,00 und
EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr aktiviert und
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung der
unfertigen Leistungen und unfertigen Erzeugnisse
erfolgte zu den je nach Auftragsfortschritt
angefallenen Herstellungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die
angesetzten Herstellungskosten
enthalten im wesentlichen Personalkosten und
dafür notwendiges Material.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor
dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear
entsprechend dem Zeitablauf.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Sie beinhalten Forderungen
gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 16.950,00).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt EUR 171.074,40 (Vorjahr:
EUR 120.478,56).
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von EUR 15.461,53 (Vorjahr EUR
12.386,46) enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
insbesondere ungewisse Verbindlichkeiten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 338. Er hat in
Höhe von TEUR 204 eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr. Dieser Betrag beinhaltet
ausschließlich Verpflichtungen
aus Miet- und Leasingverträgen.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 14 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr durch Frau
Yvonne Hahn, Kauffrau, geführt.
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28. März 2025
festgestellt.
|