KWI New Media GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 6388
Eingetragen
6.8.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Konzeptionierung und Erbringung von Dienstleistungen rund um das Internet und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Wallrafen
seit 26.3.2007
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

KWI new media GmbH

Münster

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 2.343,00 6.517,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.293,50 4.064,00
II. Sachanlagen 49,50 2.453,50
B. Umlaufvermögen 34.915,60 40.142,63
I. Vorräte 0,00 19.014,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.584,86 20.865,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 330,74 263,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 153,23 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.528,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.411,83 54.189,00

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 6.277,31 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 32.528,87 11.586,63
III. Jahresüberschuss 13.806,18 -20.942,24
B. Rückstellungen 1.500,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 29.379,52 52.589,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 255,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.411,83 54.189,00

Anhang

Erläuterungen der Bilanz und sonstige Pflichtangaben des Anhangs lt. HGB
 

 
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und

 

 
Bewertungsmethoden)

 

 

 
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

 
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

 
1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

 
2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear bzw. degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zu linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

 
3. Die angearbeiteten Aufträge werden mit den dem Grad der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs sind nicht berücksichtigt.

 
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

 
5. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

 
6. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.

 
7. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 
8. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

 

 

 
Gem. § 265 Abs. 1 HGB (Darstellungsstetigkeit)

 

 
Gegenüber den Vorjahren wurde die Form der Darstellung unverändert beibehalten. Mangels Abweichung erfolgte keine Angabe im Anhang.
 
 

 
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe und Begründung für Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit)

 

 
Gegenüber dem Vorjahr sind keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden eingetreten, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen wäre.
 

 

 
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB
 

 
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

 

 

 
Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a ( Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren)

 

 
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

 

 

 
Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b (Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind)

 

 
Mangels Verbindlichkeiten waren keine Angaben zu Besicherungen erforderlich.

 

 

 
Gem. § 285 Nr. 10 HGB

 

 
Geschäftsführer des Berichtsjahres war:

 
Herr Kaufmann Volker Wallrafen.

 

 

 
Gem. § 281 Abs. 2 iVm § 273 HGB (Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil)

 

 
Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 7g Abs. 3 EStG wurde nicht gebildet.

 

 

 
Gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB (Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung)

 

 
Es wurden an Mitglieder der Geschäftsführung keine Darlehen gewährt; noch Haftungsverhältnisse für diese Personen eingegangen.

 

 
Gem. § 285 Nr. 14 HGB (Konzernzugehörigkeit)

 

 
Die Gesellschaft gehört keinem Konzern an.

 

 

 
Gem. § 42 Abs. 3 GmbHG (Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern)

 

 
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 5.536,22 €.

 
 

 
Gem. § 251 HGB (Haftungsverhältnisse)

 

 
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.

 

 

 

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