KWI new
media GmbH
Münster
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.343,00 |
6.517,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.293,50 |
4.064,00 |
| II.
Sachanlagen |
49,50 |
2.453,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.915,60 |
40.142,63 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
19.014,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.584,86 |
20.865,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
330,74 |
263,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
153,23 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
7.528,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.411,83 |
54.189,00 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.277,31 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
32.528,87 |
11.586,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.806,18 |
-20.942,24 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.379,52 |
52.589,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
255,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.411,83 |
54.189,00 |
Anhang
Erläuterungen der Bilanz und sonstige
Pflichtangaben des Anhangs lt. HGB
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Erläuterungen zu
den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
1.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
2.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear bzw.
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zu linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 410,00 € (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter
gem. § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
3. Die
angearbeiteten Aufträge werden mit den dem Grad
der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten
bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung und des
Vertriebs sind nicht berücksichtigt.
4.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert angesetzt.
5. Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
6.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.
7.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
8. Die Bilanzierung erfolgte
vor Verwendung des Jahresüberschusses.
Gem. § 265 Abs. 1 HGB (Darstellungsstetigkeit)
Gegenüber den Vorjahren wurde die Form der
Darstellung unverändert beibehalten. Mangels
Abweichung erfolgte keine Angabe im Anhang.
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe und
Begründung für Durchbrechung der
Bewertungsstetigkeit)
Gegenüber dem Vorjahr sind keine Abweichungen
von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden eingetreten,
deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage gesondert darzustellen wäre.
Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a
(
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren)
Zum Bilanzstichtag bestanden
keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren.
Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b (Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind)
Mangels Verbindlichkeiten waren keine Angaben zu
Besicherungen erforderlich.
Gem. § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer des Berichtsjahres war:
Herr Kaufmann Volker Wallrafen.
Gem. § 281 Abs. 2 iVm § 273 HGB (Bildung eines
Sonderpostens mit Rücklageanteil)
Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gem. §
7g Abs. 3 EStG wurde nicht gebildet.
Gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB (Vorschüsse,
Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber
Mitgliedern der Geschäftsführung)
Es wurden an Mitglieder der
Geschäftsführung keine Darlehen gewährt;
noch Haftungsverhältnisse für diese Personen
eingegangen.
Gem. § 285 Nr. 14 HGB
(Konzernzugehörigkeit)
Die Gesellschaft gehört
keinem Konzern an.
Gem. § 42 Abs. 3 GmbHG (Ausleihungen, Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 5.536,22 €.
Gem. § 251 HGB (Haftungsverhältnisse)
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
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