LEWI
Medizintechnik GmbH
Wernigerode
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.542,00 |
35.208,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.542,00 |
35.208,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.649,59 |
33.448,30 |
| I.
Vorräte |
32.193,74 |
27.034,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.474,70 |
1.812,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.981,15 |
4.601,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
415,00 |
463,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.606,59 |
69.119,30 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.364,29 |
44.355,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
27.364,29 |
19.355,05 |
| B.
Rückstellungen |
18.798,00 |
17.579,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.063,30 |
6.892,72 |
| D.
Passive latente Steuern |
381,00 |
292,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.606,59 |
69.119,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der LEWI
Medizintechnik GmbH, Wernigerode wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB unter Ergänzung der Darstellung der
Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog)
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR
150,00, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Einheit
werden nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6
Abs. 2a EStG im Zugangsjahr und den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Bilanzgewinn
In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 8.669,04 enthalten.
4. Sonstige Verbindlichkeiten
In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind
enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 7.996,21
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit EUR 191,91
5. Passive latente Steuern
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen (hier:
Sachanlagevermögen) und Schulden (hier: Sonstige
Rückstellungen) und deren steuerlichen
Wertansätzen bestehen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen.
Die sich hieraus insgesamt ergebende Steuerbelastung
wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB als
passive latente Steuer berücksichtigt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz von 30 v. H..
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung waren
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
a. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen EUR 30.474,71
b. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen EUR 2.126,38
2. Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)
Im Jahresabschluss sind Ausleihungen, Forderungen
gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
wie folgt enthalten:
Forderungen gegen Gesellschafter EUR 30.474,71
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR
2.563,64
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
3. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Harry Leibitzki, Blankenburg/Harz
Herr Frank Witteweg, Wernigerode
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr.
9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
4. Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzgewinn EUR 27.364,29
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Wernigerode, den 16. Mai 2012
gez.: Harry Leibitzki
(Geschäftsführer)
gez.: Frank Witteweg
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2012
festgestellt.
|