Alpha-Biocare GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.721.730,31 |
2.806.596,31 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
789.104,00 |
821.964,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.925.158,65 |
1.977.458,65 |
| III.
Finanzanlagen |
7.467,66 |
7.173,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.964.817,36 |
800.844,33 |
| I.
Vorräte |
662.739,04 |
481.889,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
795.708,02 |
102.874,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
506.370,30 |
216.080,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.559,51 |
17.119,30 |
| Aktiva |
4.694.107,18 |
3.624.559,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.345.450,91 |
762.979,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
727.979,15 |
441.782,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
582.471,76 |
286.196,48 |
| B.
Rückstellungen |
598.579,91 |
319.014,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.750.076,36 |
2.542.566,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
679.323,77 |
309.922,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.070.752,59 |
2.232.643,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
109.401,33 |
109.395,11 |
| Passiva |
4.694.107,18 |
3.624.559,94 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Alpha-Biocare GmbH hat ihren Sitz in Neuss und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der
Nummer HR B 18946 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Alpha-Biocare GmbH in Neuss,
zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz und den Anhang.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen
Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von 3 bis 50 Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet.
.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
.9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
10. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag
von T€ 2.070 (Vorjahr: T€ 2.232), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen entsprechend T€ 679 (Vorjahr:
T€ 310).
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
T€ 2.070 (Vorjahr: T€ 2.232)] enthalten.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von insgesamt
T€ 2.800 durch Grundpfandrechte / persönliche
Bürgschaften besichert.
Der Posten sonstige Verbindlichkeiten beinhaltet
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 109 (Vorjahr: T€ 109). Die
Verbindlichkeiten resultieren aus einem Darlehen.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 12 (Vorjahr: 11).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
4. Forschungszulage
Die Gesellschaft hat für die Entwicklung eines
Produktes Anträge auf Forschungszulage für die
Jahre 2020-2023 gestellt. Diesen Anträgen wurden in
einer Gesamthöhe von € 319.957,00 stattgegeben
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet: Dr. Tim Mehlhorn-Diehl
Dr. rer.Nat. Jürgen Schmidt
Prof. Dr. Heinz Mehlhorn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2024
festgestellt.
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