TRIAS Media
GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.403,28 |
4.625,68 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
121,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.402,28 |
4.504,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.456,19 |
44.008,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.347,29 |
26.346,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
168,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.108,90 |
17.661,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
674,22 |
45,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.533,69 |
48.679,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.729,61 |
36.274,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.074,36 |
7.052,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.455,25 |
4.021,48 |
| B.
Rückstellungen |
3.639,68 |
5.626,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.375,94 |
6.778,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.365,84 |
6.778,14 |
| D.
Passive latente Steuern |
2.788,46 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.533,69 |
48.679,22 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TRIAS Media GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die
Gesellschaft erstmals die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009. Die
Saldenvorträge zum 01.01.2010 wurden im Rahmen der
erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
überprüft und soweit erforderlich angepasst.
Auf die Erstellung einer gesonderten BilMoG
Eröffnungsbilanz wurde in Anlehnung an die
Stellungnahme des Institutes der Wirtschaftsprüfung
(IDW RS HFA 28) aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
Bezüglich erforderlicher Anpassungen sind diese in den
Bilanzerstellungsunterlagen dokumentiert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für geringwertige Anlagegüter, die bis zum
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a
EStG in der bis dahin geltenden Fassung an. Dementsprechend
werden geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 150 im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten über EUR 150 und bis zu EUR
1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit einen Fünftel abgeschrieben wird,
wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre
unterstellt wird.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der
seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die
Änderung der Bewertungsmethode in Bezug auf die
geringwertigen Anlagegüter hatte keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
EUR 0,00 EUR.
3. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von folgenden Personen
geführt:
Helga Hollstein
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ausgeübter Beruf:
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Kauffrau
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Ingemar Reimer
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis beträgt Euro 2.455,25.
Das Ergebnis wird vorgetragen.
Stolberg, 17.08.2011
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2011 festgestellt.
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