Belectric SP 107 Verwaltungs-GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
USW Herzberg Verwaltungs-GmbHAufgelöst | 21.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MZ Solar GmbH & Co. KGKolitzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2015
Der Jahresabschluss der MZ Solar GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Somit sind über § 264a Abs. 1 HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264ff HGB auf die Kommanditgesellschaft anzuwenden. Nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB) wurde weitestgehend Gebrauch gemacht. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Bilanzierung und Gliederung des Jahresabschlusses liegen die handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Photovoltaikanlage wird linear abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden ebenfalls zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Bilanzielle Auswirkungen im Rahmen von Bewertungseinheiten sind in Anwendung der Einfrierungsmethode nicht erfasst. Die Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen erfolgte nach der Netto-Methode. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Gemäß § 274 HGB wird eine saldierte Abgrenzung der voraussichtlichen zukünftigen Steuerbelastungen und Steuerentlastungen auf Grund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede gebildet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die MZ Solar war mit 21% an der USW Herzberg Verwaltungs GmbHbeteiligt. Die Gesellschaft wurde im November 2015 liquidiert. Der Verlustanteil der MZ Solar aus der Liquidation in Höhe von EUR 358,94 wurde abgeschrieben. Die Verpfändung der Bankguthaben auf dem Liquiditätsreserve- und Reparaturrücklagenkonto in Höhe von EUR 343.043,49 (Vorjahr: EUR 344.832,61) haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Zum Bilanzstichtag hatten die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 453.602,50 (Vorjahr: EUR 452.288,97) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.470.551,38 (Vorjahr: EUR 3.917.580,42) hatten eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind besichert durch: - Eintrittsrecht in langfristige Nutzungs- und Pachtverträge zwischen der Betreibergesellschaft und den Eigentümern der Flächen, auf denen die Anlagen errichtet sind - Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage - Abtretung der Einspeisevergütungsansprüche - Abtretung der Vorsteuererstattungsansprüche - Abtretung der Ansprüche aus Versicherungen - Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem Generalunternehmer-Vertrag mit der Beck Energy GmbH und der mittelbaren Ansprüche gegen die wesentlichen Hersteller aus den Kaufverträgen für Module und Wechselrichter, insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche - Abtretung der Ansprüche aus dem Betriebsführungs- / Wartungsvertrag mit der Belectric Solarkraftwerke GmbH mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 - Verpfändung des sukzessive zu besparenden Liquiditätsreserve- und des Reparatur-rücklagenkontos. Neben den Darlehensverträgen wurde zur Absicherung des Zinssatzes für den Zeitraum nach Ablauf des vereinbarten Festzinses ab dem 30. September 2020 bis zum planmäßigen Ende der Darlehenslaufzeit am 29. September 2028 von der Gesellschaft am 14. Januar 2011 im Rahmen eines Micro-Hedges ein Zinssatzswap mit der UniCredit Bank AG abgeschlossen. Darin hat sich die Gesellschaft verpflichtet, für die nach Ablauf des Festzinszeitraums verbleibenden acht Jahre einen festen Zinssatz an die UniCredit Bank AG zu zahlen. Die abgesicherte Darlehensvaluta am 30. September 2020 entspricht mit einer Höhe von EUR 3.510.830,00 dem Betrag, der dem Zinsswap zu Beginn zugrunde liegt. Ebenso liegt für das Darlehen als auch den Zinsswap eine Laufzeitkongruenz vor, womit in Anwendung von § 254 HGB eine Bewertungseinheit gegeben ist. Mit Abschluss dieses Geschäftes wird dem Risiko begegnet, dass bei fehlender Einigung mit der kreditgewährenden Bank hinsichtlich der fortlaufenden Höhe der Verzinsung nach Ablauf der ersten Festzinsperiode die dann verbleibende Darlehensvaluta sofort zur Zahlung fällig wird. Zudem besteht nach Auslaufen der ersten Festzinsperiode ein Wertänderungsrisiko hinsichtlich der Höhe des am 30. September 2020 erhältlichen Zinssatzes für die Restvaluta aufgrund von Marktzinsschwankungen. Dies gilt sowohl für Festzinssätze als auch für variable Zinssätze. Durch den vereinbarten Zinsswap ist nicht nur die Höhe des sich anschließenden Zinssatzes bekannt, sondern es wird weiterhin das Risiko von Marktzinsschwankungen bei variablen Zinssätzen reduziert. Der sich zum Bilanzstichtag ergebende negative Marktwert der Zinsabsicherung in Höhe von EUR 432.265,75 ist aufgrund des Vorliegens der Bewertungseinheit nicht zu passivieren, da sich über die gesamte Laufzeit der Verträge tatsächlich kein Zinsrisiko ergibt. Die aktiven und passiven latenten Steuern wurden gemäß § 274 HGB saldiert angesetzt. Der Berechnung liegen die Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag von 3,5% und ein Hebesatz von 300% für die Stadt Herzberg/Elster, dem Standort der Solaranlagen, zu Grunde. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von EUR 875,11 (Vorjahr: EUR 417,91). Die Steuern vom Ertrag resultieren vollständig aus der Veränderung der latenten Steuern.
Persönlich haftende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr 2015 die Aquila Capital Real Assets Solar IV Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Geschäftsführer der Aquila Capital Real Assets Solar IV Verwaltungs GmbH waren im Geschäftsjahr 2015: Karsten Nebe, Kaufmann, Dortmund Hendrik Böhrnsen, Kaufmann, Hamburg Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 keine Mitarbeiter.
Hamburg, den 15. Januar 2016 Karsten Nebe Hendrik Böhrnsen BilanzAKTIVA
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