Dentec
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.076,64 |
111.297,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.639,73 |
100.602,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.436,91 |
10.694,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.077,64 |
111.298,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.785,74 |
91.761,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.761,16 |
67.445,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
975,42 |
684,21 |
| B.
Rückstellungen |
2.797,50 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.494,40 |
18.036,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.077,64 |
111.298,10 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr 2010
der Firma
Dentec GmbH
Staibenäckerstr. 13, 70188 Stuttgart
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 liegen
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen der Satzung
zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
5. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
6. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in
der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position
"sonstige Vermögensgegenstände".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
31.12.2011 mindestens zwei Kriterien die Grenzen
von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilMoG nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren
in 2011 nicht vorzunehmen.
b. Die Gesellschafter-Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
d. Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen) sind mit dem
nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt.
C. Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
100.639,73
|
0,00
|
100.639,73
|
Vorjahr
|
100.602,68
|
0,00
|
100.602,68
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt
|
100.639,73
|
0,00
|
100.639,73
|
Vorjahr
|
100.602,68
|
0,00
|
100.602,68
|
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von
EUR 100.639,73 (Vorjahr EUR 100.602,68).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.
I. enthalten.
III.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
67.445,37
|
Jahresfehlbetrag
|
2009
|
-684,21
|
1. Januar 2010
|
|
66.761,16
|
|
|
|
IV.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
8.494,40
|
0,00
|
8.494,40
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
18.036,94
|
0,00
|
18.036,94
|
0,00
|
- davon ggü.
Gesellschaftern
|
8.024,40
|
0,00
|
8.024,40
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
15.573,49
|
0,00
|
15.573,49
|
0,00
|
|
|
|
|
|
Gesamt
|
8.494,40
|
0,00
|
8.494,40
|
0,00
|
|
|
|
|
|
(Vorjahr)
|
18.036,94
|
0,00
|
18.036,94
|
0,00
|
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Dr. Robert Barho geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht
gewährt.
II.
Persönliche Haftung für Gesellschaften (§
285 Nr. 11a HGB)
Keine.
III.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum
31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 20. Mai 2012
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt.
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