-ff-FRISCH-FOOD-HANDEL GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Ottefülling seit 4.4.2024 | Prokura |
Michael Schubert seit 12.1.2016 | Prokura |
Oliver Frielingsdorf seit 17.8.2005 | Prokura |
Anja Steinhaus-Nafe geb. Steinhaus seit 16.7.2004 | Geschäftsführer |
Götz Nafe seit 7.7.2003 | Geschäftsführer |
Dirk Piatkowski seit 4.7.2003 | Prokura |
Dirk Riewe seit 4.7.2003 | Prokura |
Salvador Garcia Garcia seit 4.7.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steinhaus Holding AGRemscheidKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KONZERN-LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell Die Steinhaus Holding AG fungiert als lenkendes Organ des Steinhaus Familienunternehmens. Die Tochtergesellschaften der Steinhaus Holding AG sind die Bon Royal GmbH und die Steinhaus GmbH sowie als Enkelgesellschaft die -ff- FRISCH-FOOD-HANDEL GmbH. Steinhaus ist bekannt als führender Hersteller von Frischer Pasta und Saucen, Braten- sowie Wurstprodukten in Deutschland und den zumeist angrenzenden Ländern Europas. Die fast ausschließlich in Deutschland hergestellten Produkte werden nahezu vollständig im Lebensmitteleinzelhandel vermarktet. Der Großteil der Produktpalette firmiert unter dem Markendach "Steinhaus". Darüber hinaus lassen führende Handelsunternehmen, aufgrund der bekannten Produktionsqualität und -sicherheit des Unternehmens, Produkte für deren eigene Marken bei Steinhaus herstellen. 2. Ziele und Strategien Mittels einer Kombination aus marktnahen und dem Zeitgeist entsprechenden Innovationen, Verlässlichkeit und Produktsicherheit arbeitet das Familienunternehmen kontinuierlich daran, die Kundengruppen nachhaltig zu überzeugen und zu binden. Ziel ist es, in den tätigen Marktsegmenten eine deutlich marktbeeinflussende Stellung einzunehmen. Für den Bratenbereich impliziert dies, dass Steinhaus der präferierte Lieferant für qualitativ hochwertige Ware beim Handel in Deutschland ist. Strategisch wird dieses Ziel mit einer herausragenden Produktqualität zu einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis angestrebt. Im Frische-Pastabereich will Steinhaus die Volumenmarktführerschaft in Deutschland durch die Schaffung und konsequente Erschließung neuer Produktsegmente behaupten. Gleichzeitig bleibt das erklärte Ziel, in Europa zu den ersten drei Anbietern des Frische-Pastamarktes zu gehören. 3. Steuerungssystem Die Unternehmenssteuerung beruht auf dem bewährten, laufend aktualisierten und alle Unternehmensbereiche umfassenden ERP-Systems von SAP sowie eines damit verbundenen Business-Informationssystems. Hieraus verfügbare Schlüsselkennzahlen werden wöchentlich durch die Geschäftsleitung kritisch analysiert, diskutiert und gegebenenfalls direkte Maßnahmen abgeleitet. Zu den regelmäßig erhobenen und ausgewerteten Kennzahlen gehören insbesondere die kundenbezogenen Umsatz- und Absatzzahlen sowie die produktsegmentbezogenen Deckungsbeiträge. Ferner wird die Genauigkeit des Planungs-Forecasts bewertet und maßgebliche Abweichungen aufgezeigt sowie deren Gründe eruiert. Darüber hinaus werden die Preisentwicklungen der maßgeblichen Rohstoffe verfolgt und deren Auswirkungen diskutiert. Die wöchentliche Kennzahlenanalyse beinhaltet ferner die Liquiditätsentwicklung sowie deren langfristige Entwicklung vor dem Hintergrund geplanter Investitionen. Im Nachgang des Monatsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung eine Umsatz- und Absatzanalyse gegenüber dem Vorjahr und dem Plan. Des Weiteren wird eine Detailanalyse der Deckungsbeitragshöhe in den jeweiligen Bereichen vorgenommen, sowie eine Betrachtung des Rohertrags und maßgeblicher Kostenpositionen auf Kostenstellenebene durchgeführt. In einer gemeinsamen Diskussion der Geschäftsleitung wird die Situation umfassend analysiert, Erkenntnisse abgeleitet und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Analyse des Geschäftsjahres fokussiert sich auf die Abweichung gegenüber Vorjahr und Plan. Dabei werden die einzelnen Kostenpositionen noch einmal beleuchtet und mögliche Potentiale aufgegriffen. Darüber hinaus wird in einem Einkaufsmeeting die aktuelle Situation auf den relevanten Beschaffungsmärkten monatlich eingehend reflektiert und die Ergebnisse und Auswirkungen in einem Monatsreporting dargestellt. Dieses geschieht sowohl im Hinblick auf Verfügbarkeit, Qualität sowie Preis. Eventuelle perspektivische Veränderungen werden bewertet und finden gegebenenfalls in der Kalkulation oder der Segmentbewertung ihren Niederschlag. Das System beinhaltet ein produktionsseitiges Kennzahlensystem, so dass aufgrund von wöchentlich erhobenen Daten die Produktivität noch exakter gemessen und auch kurzfristig korrigierend oder modifizierend eingegriffen werden kann. Anhand der strategischen Ausrichtung werden zu messende Kennzahlen definiert, die in monatlichen Abständen überprüft werden. Dieses umfasst die unter Punkt 3. aufgeführten Finanzkennzahlen Umsatz, EBITDA, Netto-Cash-Flows und Eigenkapitalquote. Darüber hinaus wird die Zielerreichung von formulierten Unternehmenszielen regelmäßig überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 war darüber hinaus die pandemische Covid-19 Entwicklung von der globalen bis zur regionalen Ebene ein maßgeblicher Aspekt des wöchentlichen Geschäftsleitungsmeetings. Ebenso wurden die Implikationen der Covid-19 Pandemie auf die Steinhaus Holding AG analysiert und bewertet. Insbesondere wurden dabei im Verlauf der Pandemie die regionalen Infektionszahlen sowie deren weiterer Verlauf gesondert betrachtet. Ferner wurden in einem späteren Stadium der Pandemie die Kranken-, Genesenen- und auch die Impfquote nachgehalten, um möglichst proaktiv auf die Veränderungen einzugehen und so die Lieferbereitschaft des Unternehmens abzusichern. Dieses ist weitestgehend auch gelungen, wobei die Produktivität durch die sehr kurzfristig auftretenden Quarantäneanordnungen und Krankmeldungen sehr gelitten hat. Insgesamt hat sich das sehr frühzeitig, nämlich bereits am 03. März 2020, implementierte und ständig weiterentwickelte "Covid-19 Handlungskonzept" als sehr wirksam erwiesen. Das Ziel des Konzeptes, die Infektionswahrscheinlichkeit durch Covid-19 im Hause Steinhaus für Mitarbeiter der Steinhaus-Gruppe weitestgehend zu minimieren, ist fast vollständig aufgegangen. 4. Forschung und Entwicklung/ Personal/ Qualitätsmanagement Erneut hat die Produktentwicklungsabteilung von Steinhaus ihre Leistungsfähigkeit im Jahre 2021 unter Beweis gestellt und damit bedeutend zur Weiterentwicklung des Unternehmens beigetragen. Im Bereich Braten&mehr wurden 2021 zwei "line extensions" im Bratwurstsegment entwickelt. Neben dieser Basisarbeit hat die Entwicklungsabteilung viel Zeit für zwei vollkommen neue Produktgruppen aufgewandt. Diese beiden Produktgruppen sollen Anfang 2022 sowie Mitte 2022 bei den relevanten Einkäufern des Handels vorgestellt werden. Die Steinhaus Holding AG verspricht sich von diesen absoluten Neuheiten ein recht umfängliches Nischenpotential. Darüber hinaus war die Produktentwicklungsabteilung im Segment der Pasta&mehr sehr aktiv und kreativ. So wurden für das Geschäftsjahr 2021 zwei neue Produktgruppen ins Leben gerufen. Zum einen konnte Steinhaus sich wieder einmal als Innovationsführer präsentieren, indem man dem Markt als erstes Unternehmen überhaupt eine frische gefüllte und vegane Pasta präsentierte. Diese hat sowohl die Einkäufer des Lebensmitteleinzelhandels wie auch die Verbraucher sehr schnell und flächendeckend überzeugt. Mit drei Varianten ist Steinhaus in dieser Kategorie aktiv und denkt zurzeit über weitere Produkte in diesem Segment nach. Zum anderen hat Steinhaus mit der neuen Produktrange "Pasta della Nonna" ein Sortiment in den Markt eingeführt, welches dem Endkunden ein Produkt auf dem Niveau einer hervorragenden Restaurantqualität für zuhause präsentiert. Auch hier waren die Rückmeldungen seitens des Einkaufs und der Endverbraucher durchweg positiv, was sich dann sowohl in der Listungsumsetzung als auch den Abverkaufszahlen widerspiegelt. Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde der gesamte erforderliche "Standard- Schulungsumfang" im Jahre 2021 aus Sicherheitsaspekten im Online-Formate durchgeführt. Nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen erfolgten die zur Erweiterung und Vertiefung eingesetzten persönlichen Schulungen. Trotz der Pandemie ist es wiederrum gelungen, die Bedeutung des Themas Produkt- und Produktionsqualität an die Mitarbeiter flächendeckend zu vermitteln. Alle Mitarbeiter wurden vom Qualitätsmanagement hinsichtlich Hygiene- und Lebensmittelsicherheit unterrichtet und von den Abteilungsleitern zusätzlich unterwiesen. Die im Herbst 2020 umgesetzte strukturelle Anpassung und Aufstockung im Qualitätsmanagement hat sich im Jahre 2021 als vollumfänglich richtige Entscheidung bewiesen. Die Zusammenarbeit zwischen dem strategischen Qualitätsmanagement und den Abteilungsleitern der Produktionsabteilungen hat sich deutlich intensiviert wodurch sich aktuelle Themen schneller und zielgerichteter kommunizieren und bearbeiten lassen. In verschiedenen externen Audits wurde der sehr hohe Standard erneut mit Erfolg unter Beweis gestellt (z.B. US-Army, IFS 612). Im Zuge des Volumenausbaus im Pasta-Absatzes blieb die Gesamtzahl der Mitarbeiter inkl. Geschäftsführung und Auszubildenden im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt fast konstant auf 635 (640). 5. Nachhaltigkeitslage des Konzerns Steinhaus hat eine Nachhaltigkeitsmanagerin benannt und wurde hierzu in der Vergangenheit erfolgreich vom ZNU der Privaten Universität Witten/Herdecke zertifiziert. Das Unternehmen arbeitet nach den Richtlinien des ZNU-Standards. Die beiden im Kern wiederkehrend thematisierten Bereiche drehen sich um die Energieeffizienz des Unternehmens sowie die Nachhaltigkeit der Produkte und Verpackungen. Infolgedessen verfügt Steinhaus über einen Energiemanagementbeauftragten, der eine wiederholt erfolgreiche Zertifizierung im Jahre 2021 sicherstellte. Darüber hinaus wurde ein Energie Management-Handbuch implementiert. Ein regelmäßig tagendes Energiemanagementteam stellt mittels interner Audits die Umsetzung des Aktionsplans sicher und überprüft die Effektivität der getroffenen Maßnahmen. Auf diesem Wege konnte der Energieeinsatz pro produzierter Tonne in den letzten fünf Jahren um nahezu 30% reduziert werden. II. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen Mit einem postpandemischen Aufschwung von +5,2% im Jahre 2021 hat die Euro-Zone sich erneut schlechter entwickelt als die beiden großen Volkswirtschaften (USA +5,7% 3 und Chinas +8,1% 4 ). Damit konnten die Euroländer auch den Abschwung des ersten Pandemiejahres nicht, wie ursprünglich einmal prognostiziert, kompensieren. Insbesondere die im Sommer 2021 erwachsende Lieferkettenproblematik, steigende Preise sowie die sich im Spätherbst 2021 ausbreitende Omikron-Variante bremsten ein stärkeres Wachstum im Euroraum aus 5. Deutschland hat sich in den letzten zwölf Monaten mit einem BIP-Wachstum von +2,7% deutlich schlechter als der EU-weite Durchschnitt entwickelt. Dabei musste im 4. Quartal 2021, vor allem aufgrund der Ausbreitung der vierten Coronawelle, sogar ein Rückgang hingenommen werden. Viele Unternehmen der Automobil, Elektro- und Bauindustrie hatten darüber hinaus im Laufe des Jahres mit fehlenden Bauteilen und Rohstoffen zu kämpfen. Vor dem Hintergrund des Überfalls von Russland auf die Ukraine ist auch, ungeachtet der weiterhin bestehenden latenten Konjunkturgefahr durch das Coronavirus, der angestrebte Aufschwung im Frühjahr 2022 deutlich in Gefahr. 6 Insofern gibt es einige Schlüsselfragen, deren Antworten aber heute weitestgehend ungewiss sind, diese jedoch einen maßgeblichen Einfluss auf die kurz- und mittelfristige Konjunkturentwicklung in Europa und Deutschland haben werden.
1 International Food Standard
Zu den Kernfragen gehören insbesondere:
Diese insgesamt sehr komplexen und tiefgreifenden Fragestellungen und die hieraus abzuleitenden Effekte sind nur sehr schwer zu bewerten. Vor allem die Kombination aus der Anzahl der Problemfelder mit der jeweiligen umfänglichen Implikationsdimension lässt einen Ausblick auf 2022 besonders unsicher erscheinen.
6 Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, BMWi - Konjunktur und Wachstum
2. Geschäftsverlauf Im 180. Jahr seit Bestehen des Familienunternehmens konnte sich Steinhaus nicht positiv gegenüber dem Vorjahr entwickeln. Dabei sind die Umsatz- und Absatzeinbußen vor allem auf die Teilauslistung im Rahmen preislicher Auseinandersetzungen mit Kunden zurückzuführen. Aber auch der Wegfall des Pandemie-Effektes aus dem Vorjahr hat seinen Teil zu dieser Entwicklung beigetragen. Der Nettoumsatz des Unternehmens schloss im Geschäftsjahr 2021 mit 127,9 Mio. € um ca. 8,3 Mio. € oder -6,1% niedriger als im Vorjahr ab. Dabei konnte die Sparte Pasta&mehr deutlich stärker wachsen als die Sparte Braten&mehr.
Mengenbezogen ging die vom Familienunternehmen hergestellte Tonnage um -3,1% zurück. Der Großteil des Rückgangs entfiel, wie zuvor bereits aufgeführt, dabei auf die Pasta. Aber auch der Braten&mehr Bereich konnte die Verkaufsmenge aufgrund eines insgesamt rückläufigen Marktes sowie eines schlechten Grillgeschäftes nicht behaupten. Dennoch konnte die Stellung von Steinhaus als Volumenmarktführer bei frischer Pasta in Deutschland sowie die Marktposition in Europa deutlich gehalten werden. Ferner konnte auch die markführende Rolle im Bedienungssemgent der Braten gefestigt werden. Der Umsatzanteil der fünf maßgeblichen Großkunden liegt bei ca. 90% und ist damit Spiegelbild der Lebensmittel-Handelslandschaft in Deutschland. Der Exportumsatz konnte erneut zulegen und erreichte einen Anteil von über 13%. Der Gesamtabsatz der Steinhaus Holding AG belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf ca. 47.100 to und sank damit um ca. -1.400 to zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Umsatz- und Ergebnisziele des Vorstands deutlich verfehlt und konnten in keiner Weise zufriedenstellen. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Ertragslage des Konzerns Die Ertragslage des Unternehmens war im Geschäftsjahr 2021 durch rückläufige Umsätze, vor allem aufgrund von Teilauslistungen sowie rigiden Preisverhandlungen im Handelsmarkenbereich und des reduzierten Pandemienachfrageeffekts geprägt. Ferner belasteten im zweiten Halbjahr stark steigende Kosten für Rohstoffe und Verpackungsmaterial das Ergebnis darüber hinaus. Insofern haben neben dem überproportionalen Umsatzrückgang auch noch steigende Preise auf der Beschaffungsseite den relativen und absoluten Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr deutlich gedrückt. Daneben bewirkte die Pandemie, insbesondere im zweiten Halbjahr, dass kurzfristige quarantäne- und infektionsbedingte Arbeitsausfälle die Produktivität deutlich drückten und damit die Personalkostensätze deutlich über dem Vorjahr lagen. Vor dem Hintergrund der Pandemie lagen die Reinigungskosten, die zu einem gewissen Teil auch die tägliche, flächendeckende Desinfektion von verschiedenen Oberflächen im Verwaltungs- und Produktionsbereich betreffen, wie zum Beispiel auch Handläufe und Türgriffe, noch einmal deutlich über dem Vorjahr. Die Abschreibungen lagen investitionsbedingt mit 4,0 Mio. € auf dem Vorjahresniveau. Für das Geschäftsjahr 2021 liegt bei der Steinhaus Holding AG ein konsolidiertes Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von ca. 1,9 Mio. € vor. Die Ergebniskennzahl EBITDA liegt auf dem Niveau von 5,9% (Vj. 11,3%). 3.2 Finanzlage des Konzerns Die Finanzlage des Konzerns definiert sich über die wesentlichen Kennziffern, die im Folgenden aufgeführt sind:
Die Investitionen der Steinhaus Holding AG beliefen sich im Jahre 2021 auf ca. 1,8 Mio. € und bedienten vor allem Erweiterungs- und Modernisierungsfunktionen. Die Investitionen wurden dabei aus dem Cash-Flow finanziert. Der Netto-Cashflow lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei ca. 4,6 Mio. € (Vj. 5,8 Mio. €). Die Bankverbindlichkeiten wurden im Betrachtungszeitraum durch die planmäßigen Tilgungen in Höhe von 1,9 Mio. € auf insgesamt 11,0 Mio. € zum Ende 2021 reduziert. Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelbestand um +4,6 Mio. €. Der Steinhaus-Gruppe stehen insgesamt Kontokorrentkreditlinien i.H.v. 2,1 Mio. € zur Verfügung, die während des Berichtsjahres ausnahmslos nicht in Anspruch genommen wurden. 3.3 Vermögenslage des Konzerns Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um -3,6 Mio. € auf 65,5 Mio. € vermindert. Im Bereich der Aktiva resultierte der Rückgang vor allem aus der stichtagsbedingten Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-6,7 Mio €) sowie dem abschreibungsbedingten Rückgang des Anlagevermögens um -2,2 Mio €. Gegenläufig entwickelten sich die Vorräte um +0,3 Mio € sowie der Anstieg der liquiden Mittel um 4,6 Mio. € auf 17,8 Mio. €. Die Veränderung der Passivseite basiert maßgeblich auf drei Einflussgrößen. Aufgrund des positiven Ergebnisses stieg das Eigenkapital um 0,5 Mio. € auf 26,9 Mio. €. Die aktuelle Zinsentwicklung bewirkt einen Anstieg der Pensionsrückstellung um 1,1 Mio. € auf 14,3 Mio. €. Bilanzsummenmindernd wirkte sich der tilgungsbedingte Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1,9 Mio. € auf 11,0 Mio. € aus. Die Vermögenslage von Steinhaus stellt sich insgesamt weiterhin als solide dar. Die nachfolgende Kennzahlenübersicht verdeutlicht dieses.
Die Eigenkapitalquote ist wesentlich durch die Erhöhung des Eigenkapitals um +2,9 %-Punkte auf jetzt 41,1 % (Vorjahr: 38,2 %) gestiegen. 3.4 Gesamteinschätzung des Vorstands Insgesamt beurteilt der Vorstand den Verlauf des Geschäftsjahres 2021 als nicht zufriedenstellend. Die im Vorjahr getroffenen, realistisch erscheinenden Prognosen wurden in wesentlichen Punkten verfehlt. III. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 1. Entwicklungsausblick des Konzerns Gravierende Kostensteigerungen für Lebensmittelrohstoffe, Verpackung und Energie haben das Unternehmen bereits im Laufe des Jahres 2021 tangiert. Diese Kostensteigerungen setzen sich auf breiter Front auch im Jahre 2022 fort und werden voraussichtlich aufgrund zukünftig verstärkt auftretender Wetterphänomene und der grundsätzlichen inflatorischen Tendenz auch in den nächsten Jahren ein maßgeblicher Einflussfaktor auf die Ertragslage des Unternehmens sein. Vor diesem Hintergrund wird es in den nächsten Jahren immer wieder erforderlich sein, Preissteigerungen gegenüber dem Handel durchzusetzen. Vor allem die weitere Preisentwicklung von Hartweizengrieß, Molkereiprodukten sowie von Rind- und Schweinefleisch auf der einen Seite, aber auch die perspektivisch anhaltende Kostenzunahme im Energiesektor und Verpackungsbereich haben einen direkten, aber im Umfang unabsehbaren Einfluss auf die Ertragsentwicklung des Unternehmens. Jenseits dieser momentan maßgeblichen Einflussfaktoren sieht sich das Familienunternehmen Steinhaus mit seiner Sortiments- und Produktentwicklungspolitik, der personellen Aufstellung sowie der strategischen Ausrichtung weiterhin sehr gut positioniert. Auch zukünftig will das Unternehmen, insbesondere aufgrund seiner Nähe zu den Verbraucherwünschen, ein maßgeblicher Ideengeber und damit Wertschöpfungstreiber für die Handelskunden sein. Die Produkte werden auch zukünftig durchweg im gehobenen bis hohen Qualitätssegment angesiedelt sein und sowohl auf fleischhaltiger als auch vegetarischer und veganer Basis hergestellt sein. Darüber hinaus wird nach der, in absehbarer Zeit hoffentlich endlich, "überstandenen" Pandemie eine weitere Forcierung des europäischen Geschäftes angestrebt. Unternehmensausblick für 2022 Die Preiserhöhungsforderungen gegenüber dem Handel konnten zwar weitestgehend durchgesetzt werden, dieses allerdings oftmals erst mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung. Diese Kostendeckungslücke wird im Laufe des Jahres 2022 nicht aufgeholt werden können. Vielmehr kommt die Frage auf, ob die umgesetzten Preiserhöhungen auch zur Deckung der inflationären Entwicklungen der Kostenpositionen ausreichen werden, insbesondere vor dem Hintergrund des erfolgten Überfalls von Russland auf die Ukraine. Für das Geschäftsjahr 2022 plant der Vorstand mit einem Nettoumsatz von ca. 137 Mio. €, was einem Wachstum im hohen einstelligen Prozentbereich gleichkommt. Der Vorstand geht davon aus, wie zuvor bereits dargelegt, dass die Rohertragsmarge aufgrund des Preisdrucks, weiter zurückgehen wird. Insgesamt wird von einem EBITDA für das Jahr 2022 ausgegangen, welcher in etwa auf dem gleichen Niveau wie das aktuelle Jahr liegen wird. Im Geschäftsjahr 2022 wird vor allem in die Erneuerung des Anlagen- und Maschinenparks in beiden Segmenten investiert. Darüber hinaus werden Reparaturen in verschiedenen Gebäudeabschnitten erforderlich und diverse Ersatzinvestitionen kleineren Umfangs getätigt werden. Die Investitionssumme wird deutlich über dem Vorjahr liegen. Auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft wirken wesentliche Chancen und Risiken ein. Steinhaus verdeutlicht deren unterschiedliche Bedeutung im Rahmen des Chancen- und Risikomanagementsystems, indem die Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen der Chancen und Risiken auf die voraussichtliche Entwicklung des Geschäftsverlaufes und die Lage der Gesellschaft dargestellt wird. 2. Risikobericht Das maßgebliche Risiko für das Familienunternehmen Steinhaus geht im Jahre 2022 von den, in ihrem Umfang unabsehbaren, flächendeckenden Preissteigerungen der Bezugsgüter aus sowie damit einhergehend auch eine latente Gefahr von Lieferengpässen. Die maßgeblich erntebedingte Situation hat sich mit dem stattfindenden Ukraine-Krieg noch einmal drastisch verschärft und erweitert. Mit einer weiter steigenden Weltbevölkerung wird es grundsätzlich ohnehin zu einer stetig steigenden Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen kommen. Dabei trifft der Nachfragezuwachs zumeist auf ein unterproportional steigendes Angebot. Darüber hinaus führen die Erderwärmung und die damit einhergehenden Wetterphänomene verstärkt zu dem Risiko von Missernten, aus denen wiederum überproportionale Preissteigerungen resultieren. Die hieraus erwachsende Notwendigkeit von Preiserhöhungen kann, wie zuvor bereits aufgeführt, zumeist nur mit deutlicher zeitlicher Verzögerung und unvollständig an die Kunden weitergegeben werden. Der strategische Einkauf sieht sich momentan mit enormen Herausforderungen konfrontiert, zum einen wettbewerbsfähige Preise zu verhandeln und auf der anderen Seite auch die Warenversorgung sicherzustellen. Eine solch toxische Gemengelage, welche mehrfach zu sehr kurzfristigen Verwerfungen auf der Beschaffungsseite geführt hat, ist dem Vorstand in seiner aktiven Zeit bisher noch nicht untergekommen. Daneben ist der Vertrieb gehalten, für die Handelskunden wettbewerbsfähige, aber gleichzeitig auch perspektivisch kostenadäquate Preise zu unterbreiten. Nachdem die Steinhaus Holding AG die aufkommenden Turbulenzen am Beschaffungsmarkt im auslaufenden vierten Quartal 2021 sowie dem beginnenden ersten Quartal 2022 recht gut in den Griff bekommen hatte, sind die ertragsseitigen Implikationen des Krieges in der Ukraine derzeit schwer zu beurteilen. Tendenziell werden diese Auswirkungen aber einen negativen Einfluss auf die Ertragslage haben. Das Familienunternehmen tritt den Risiken vor allem auf drei Ebenen entgegen.
Ferner bleibt die Corona-Pandemie ein weiterer, schwer zu kalkulierender Risikofaktor. Obwohl mittlerweile 75,5% der deutschen Bevölkerung grundimmunisiert ist, bleibt die latente Gefahr einer weiteren "Escape-Mutation" des Virus bestehen. Obwohl Steinhaus über ein sehr effektives Pandemie-Konzept verfügt, welches seine Wirksamkeit auch schon mehrfach unter Beweis gestellt hat, so hat die Omikron-Variante dennoch veranschaulicht, dass auch Steinhaus-Mitarbeiter nicht gänzlich geschützt werden können. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit laufend. In diesem Bereich wird kontinuierlich an der Verbesserung der Struktur, des Berichts- und Schulungswesens sowie der Analyse gearbeitet, um die Prozess- und Produktsicherheit noch umfänglicher zu garantieren. Etwaigen Wechselkursrisiken gedenkt Steinhaus durch Euro-Fakturierung und Wechselkursabsicherungen entgegen zu treten. Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken wurden Zinsswaps abgeschlossen. Bzgl. näherer Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf den Konzernanhang. Zur Abwehr anderer intrinsischer und extrinsischer Risiken hat Steinhaus im Jahr 2021 diverse Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. So wurden die Versicherungsumfänge auf dem sehr hohen Niveau gehalten und zum Teil sogar weiter optimiert. Nach der Überprüfung der gegenwärtigen Risikolage bestehen keine, den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken. 3. Chancenbericht Das Familienunternehmen Steinhaus konnte im Jahr 2021, auch aufgrund der neueingeführten frischen Pasta-Produkte, seine volumenseitige Marktführerschaft im Frische-Pastabereich in Deutschland weiter festigen. Auch zukünftig will das Unternehmen mit neuen Produktkreationen sowie wertschöpfenden Segmentausweitungen als Impulsgeber in diesem Marktsegment weiterhin überproportional und vor allem auch ertragsreich wachsen. Im Zuge des Abklingens der Corona-Pandemie soll der Export noch einmal verstärkt in den Fokus der Aktivitäten gerückt werden. Darüber hinaus verzeichnet der Markt für conveniente Frischeprodukte weiterhin ein deutliches Wachstum. Auch im Segment der Bratenprodukte verfolgt Steinhaus neue Produktkonzepte, um so zeitgemäße Kundenwünsche bedienen zu können. Hierfür wird neben dem direkten Austausch mit den Verbrauchern auch verstärkt auf der Grundlage von Marktforschungsergebnissen agiert. Insgesamt sieht sich das Familienunternehmen Steinhaus mit den im Unternehmen vorhandenen strategischen Ansätzen für die zukünftigen kundenspezifischen, technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gut aufgestellt.
Remscheid, im März 2022 gez. der Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021der Steinhaus Holding AG, RemscheidAKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1 Die zur Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben wurden im Wesentlichen in den Anhang übernommen. 2 Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 3 Im Sinne des § 265 Abs. 4 S.2 HGB, hat der Konzern mehrere Geschäftszweige. Die Umsatzerlöse gliedern sich in Umsatzerlöse aus den Segmenten Fleischwaren (27,8%) und Feinkost (72,2%). 4 Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben nach den für das Mutterunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert und bewertet. B. Angaben zum Konsolidierungskreis 5 Die Gesellschaft ist gemäß § 290 HGB Mutterunternehmen für folgende Gesellschaften, die alle im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.
6 Sämtliche einbezogene Tochtergesellschaften haben von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. C. Konsolidierungsgrundsätze 7 Das Eigenkapital wurde mit den Beteiligungsbuchwerten gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB (alt) nach der Buchwertmethode verrechnet. Für die Verrechnung wurden die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung zugrunde gelegt. Bei der ebenfalls mitkonsolidierten Bon Royal GmbH wurden die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Erwerbs zugrunde gelegt. 8 Passivische Unterschiedsbeträge werden wegen ihres Rücklagecharakters innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. 9 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden eliminiert. 10 Umsätze, Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften wurden verrechnet. 11 Zwischenergebnisse waren nicht zu eliminieren. D. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 12 Auf die Vermögensgegenstände und Schulden werden unverändert die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Vorjahres angewandt. 13 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Dabei wird für Computerhardware und Software gemäß BMF-Schreiben vom 26.02.2021 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. 14 Entsprechend den steuerlichen Regelungen werden Anlagegegenstände mit einem Einzelwert unter € 250,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt, und Anlagegegenstände mit einem Einzelwert von mehr als € 250,00 und bis € 1.000,00 in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre abgeschrieben. 15 In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tages-/ Marktpreisen am Bilanzstichtag angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den auch nach handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Bewertung der Vorräte werden Abschläge für eingeschränkte Verwertbarkeit, sowie nicht kostendeckende Verkaufspreise berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten i.S.d. § 255 Abs. 3 HGB einbezogen worden. 16 Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden pauschale Wertberichtigungen für Ausfallrisiken, Zahlungsabzüge und Zinsentgang abgezogen; zweifelhafte Forderungen werden einzeln wertberichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. 17 Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Zur bilanziellen Abbildung wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die Gesellschaften Steinhaus Holding AG, Steinhaus GmbH und die ff-Frisch-Food-Handel GmbH haben mit der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Frankfurt (Helaba) einen Vertrag über Finanztermingeschäfte abgeschlossen. Art der gesicherten Grundgeschäfte und der Sicherungsinstrumente Beim Grundgeschäft handelt es sich um variabel verzinsliche Darlehen. Die Designationszeitpunkte waren der der 22.12.2011 und der 17.10.2013. Art der Absicherungskategorie Die Swaps wurden in gleicher Höhe, mit gleicher Laufzeit, sowie mit gleichen Zinsfälligkeiten wie bei den zugrundeliegenden Darlehensverträgen vereinbart (Mikrosicherungsbeziehung). Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. Abgesicherte Kategorie Es handelt sich um Zinsswaps. Gesamtvolumen der durch die Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken Insgesamt wurden Darlehen in Höhe von 1.174.588,00 € abgesichert. Umfang und Zeitraum der Risikoabsicherung Swaps:
Die Gesellschaften verpflichten sich zur Zahlung der Festbeträge in Höhe der festgelegten Sätze. Im Gegenzug erstattet die Helaba den Basiszinssatz auf Basis des 3 Monats EUR-EURIBOR-Reuters. Darlehen:
Der Zinssatz ist variabel und errechnet sich auf der Grundlage des 3 Monats-Euribors plus 1 % bzw. 0,92%-Punkt. Durch die Zahlerswaps, werden die zugrundeliegenden variabel verzinslichen Darlehen in geeigneter Weise, mit einem fixen durchschnittlichen Zinssatz von 2,9% - 4,35% abgesichert. Die beizuliegenden Zeitwerte der Zinsswaps betragen T€ - 30,4. Da es sich bei den zugrunde liegenden Geschäften um geschlossene Positionen handelt, ergab sich kein Rückstellungsbedarf. 18 Die bestehenden Pensionsverpflichtungen werden mit den Beträgen bilanziert, mit dem die Schuld zu erfüllen ist (Erfüllungsbetrag). Für die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellung (§ 253 Abs. 1 HGB) wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck als Rechnungsgrundlagen verwendet. Bei der Bewertung wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,87 % p.a. (Vorjahr: 2,30 % p.a.) als Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB laut Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) für Restlaufzeiten von 15 Jahren für Dezember 2021 (10-Jahres-Durchschnitt) zu Grunde gelegt. Der sich hieraus ergebende Zinsaufwand wird im Zinsaufwand erfasst. Ebenso wird unverändert zum Vorjahr eine Regelgehaltserhöhung von 1,5 % p. a. und ein Rententrend von 1,5 % p. a. bei dieser Berechnungsweise berücksichtigt. Als versicherungsmathematische Methode wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) i.S.d. IAS 19 verwendet. Seit dem Geschäftsjahr 2016 wurde die Bewertung auf Basis des 10-Jahres- Durchschnitt angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB beläuft sich zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.413. 19 Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung bekanntgewordenen Risiken bezüglich des abgelaufenen Geschäftsjahres. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. 20 Die Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. 21 Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten werden zum Anschaffungskurs oder zum höheren bzw. niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz I. Anlagevermögen 22 Die Entwicklung des Anlagevermögens wird einschließlich der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in einem gesonderten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. II. Eigenkapital 23 Das Grundkapital beträgt € 5.000.000. Es ist eingeteilt in 469.661 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert, sowie 469.657 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennwert. 24 Der Bilanzgewinn entspricht dem der Muttergesellschaft. Die gesetzliche Rücklage beträgt gemäß § 150 AktG (2) 10% des gezeichneten Kapitals. III. Rückstellungen 25 Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Aufwendungen für Boni und Konditionen sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich. IV. Verbindlichkeitenspiegel 26 Die Verbindlichkeiten des Konzerns stellen sich wie folgt dar: (Vorjahreszahlen in Klammern)
27 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Grundschulden besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. V. Latente Steuern 28 Aus den unterschiedlichen Bewertungsansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bezüglich der Pensionsrückstellungen Handelsrecht: EUR 14.251.023 (Vorjahr: EUR 13.150.388); Steuerrecht: EUR 6.860.216 (Vorjahr: EUR 6.757.201), des Anlagevermögens Handelsrecht: EUR 29.178.689; (Vorjahr: 31.386.844); Steuerrecht: EUR 29.283.719 (Vorjahr: 31.495.437), sowie bei den Drohverlustrückstellungen Handelsrecht: EUR 164.215 (Vorjahr: EUR 210.127), Steuerecht EUR 0 (Vorjahr: EUR 0), ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 2.234.998 (Vorjahr: EUR 1.948.416) (bei einem Steuersatz von 30 %), die aufgrund der Ausnutzung des Aktivierungswahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert werden. VI. Haftungsverhältnisse 29 Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 30 Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte des Mutterunternehmens, sowie der Tochterunternehmen mit wesentlichen Risiken und Vorteilen bestanden nicht i.S.d. § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB. VII. Finanzielle Verpflichtungen 31 Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von T€ 23.096 (Vorjahr: T€ 13.544) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen betreffen die Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Zur Optimierung der Finanzierungsstruktur, zur Schonung der Liquidität und zur Verbesserung der Eigenkapitalquote wurden von der Gesellschaft Leasingverträge abgeschlossen. Risiken bestehen aufgrund der längerfristigen Vertragsbindung durch die Leasingverträge. Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2022 und 2026. F. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 32 Die Umsatzerlöse gliedern sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt auf:
Von den Gesamtumsatzerlösen entfallen 84,5 % (Vorjahr: 86,1 %), auf das Inland und 15,5 % (Vorjahr: 13,9 %) auf das europäische Ausland. 33 Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 192, sowie Erlöse aus Schadenersatzforderungen T€ 164. 34 Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung i.S.d. § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB gab es im Geschäftsjahr 2021 nicht. 35 Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten T€ 1.318 aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen. 36 Steuern vom Einkommen und Ertrag - Überleitungsrechnung
G. Sonstige Angaben I. Geschäfte mit nahestehenden Personen 37 Im Geschäftsjahr sind keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen zustande gekommen nach § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB. II. Veröffentlichung 38 Der Jahresabschluss des Mutterunternehmens Steinhaus Holding AG, Remscheid, zum 31.Dezember 2021 wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Ergebnis 2021 des Mutterunternehmens, der Steinhaus Holding AG, wird mit dem bestehenden Bilanzgewinn verrechnet. III. Abschlussprüfer 39 Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 19 HGB gliedern sich die Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungsleistungen wie folgt:
IV. Mitarbeiter 40 Im Jahresdurchschnitt waren 604 (Vorjahr: 611) Mitarbeiter beschäftigt (davon 96 kaufm. (Vorjahr: 96) und 508 gewerbliche (Vorjahr: 485). V. Gesellschaftsorgane 41 Dem Aufsichtsrat gehören zum 31.12.2021 an:
42 Bzgl. der Gesamtbezüge des Aufsichtsrates macht die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit des § 314 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 43 Mitglieder des Vorstands sind:
44 Bzgl. der Gesamtbezüge des Vorstands macht die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit des § 314 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. VI. Nachtragsbericht 45 Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, bestanden nicht nach § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB.
Remscheid, den 11. März 2022 Götz Nafe Anja Steinhaus-Nafe Handelsbilanz Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Steinhaus Holding AG, Remscheid, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Steinhaus Holding AG, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 11. März 2022 DR.
WASSERMANN AUDIT GMBH
Dipl.-Kfm. Ludwig Bettag, Wirtschaftsprüfer Dr. Boris Heller, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDas Geschäftsjahr 2021 war für die Steinhaus Holding AG ein nur unterdurchschnittlich erfolgreiches Jahr. Zwar trafen Neuprodukte und Vermarktungsansätze auf einen positiven Widerhall bei Kunden und Endverbrauchern, doch die belastende Entwicklung auf den Rohstoffmärkten sowie die personellen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie ließen ein besseres Ergebnis für das Geschäftsjahr nicht zu. Die Gewinnerwartungen für das Geschäftsjahr 2021 wurden damit nicht erreicht. Beratung und Überwachung Der Aufsichtsrat hat die ihm nach den gesetzlichen Anforderungen der Satzung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und dem deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Er hat sich regelmäßig und ausführlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik, wesentliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie den Gang der Geschäfte, insbesondere der Rentabilität, in schriftlicher und mündlicher Form berichten lassen. In alle zustimmungspflichtigen Geschäfte sowie jene von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat mit einbezogen. Mithilfe monatlich kommunizierter Kennzahlen und kurzfristiger Informationen sowie Quartalszahlen waren die Aufsichtsratsmitglieder laufend in das Geschäftsgeschehen eingebunden. Weiterführend erfolgte in diversen Telefonaten ein ergänzender Informationsaustausch. Neben den grundsätzlichen Erkundigungen des Aufsichtsrates zur Risikobewertung des Unternehmens wurde in den Zeiten der Corona-Pandemie ausführlicher über die vom Vorstand diesbezüglich eingeleiteten Planungen, Analysen und Maßnahmen diskutiert. Sitzungen des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2021 in drei Sitzungen zur operativen Lage sowie der strategischen Entwicklung des Unternehmens. Gegenstand der Sitzungen waren die strategischen Herausforderungen der einzelnen Unternehmenssparten sowie deren strategische Ausrichtungen. Ferner wurde in diesem Zusammenhang auch immer wieder über die Exportausrichtungen beraten. Darüber hinaus nahm der Umgang mit und die proaktive Abwehr von möglichen pandemischen Implikationen einen umfänglichen Diskussionsumfang ein. In der Dezembersitzung wurde die Budgetplanung vom Vorstand präsentiert und vom Aufsichtsrat verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurden auch die sich abzeichnende Verschärfung der Beschaffungssituation eruiert und mögliche Maßnahmen diskutiert. Daneben wurden die möglichen Vorgehensweisen zu Rechtsstreitigkeiten und technischen Produktionsausstattungen erörtert. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses Der noch nicht testierte Jahres- und Konzernabschluss wurde Zusammen mit dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung im April 2022 an die Mitglieder des Aufsichtsrates übermittelt. Der aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss 2021 sowie der Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden von den Abschlussprüfern der Dr. Wassermann Audit GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen und Prüfberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zugesandt. Nach dem abschließenden Ergebnis hat auch der Aufsichtsrat keine Einwände erhoben und auf der Sitzung am 11. Mai 2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt sowie den Konzernabschlusses 2021 gebilligt. Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses, der Liquidität sowie Finanzplanung schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag der Gewinnverwendung des Vorstandes an. Corporate Governance Die Gremien der Steinhaus Holding AG stehen für eine verantwortungsbewusste, auf langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Steinhaus Holding AG legen größten Wert auf eine gute und ethische Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Personalien Am 15. März 2022 verstarb der langjährige Vorstandsvorsitzende und Hauptaktionär der Steinhaus Holding AG, Herr Karl-Ullrich Steinhaus. Da seine Aktienanteile im Vorwege bereits im Rahmen einer Schenkung mit Nießbrauch belastet übertragen worden waren, hat sich nach seinem Ableben keine maßgebliche Veränderung in der Besitzstruktur ergeben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und die geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Remscheid, Mai 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Matthias Händle, Vorsitzender |
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