Berliner
Weise GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
9.1.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
292,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
292,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.954,19 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.955,43 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.998,76 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
156,02 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.402,21 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
9.1.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.596,15 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.903,85 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.223,25 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.582,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.402,21 |
25.000,00 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Der Jahresabschluss 2013 der Firma Berliner Weise
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Firma wurde zum 9. Januar 2013 gegründet
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2013 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Der Ausweis der
nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen erfolgte
gem. § 272 Abs. 1 HGB als Nettoausweis unter der
Position Eigenkapital.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer
Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u
V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 8.582,81
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag EUR
|
Betrag EUR (Vorjahr)
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
3.396,00
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 23. Oktober 2014
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herr Prof. Dr. Andreas Aulinger, Hochschullehrer
Herr Markus Heudorf, Hochschullehrer
Den Geschäftsführern ist
Einzelvertretungsbefugnis erteilt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Berlin, 23. Oktober 2014
gez. Markus Heudorf, Kaufmann
gez. Prof. Dr. Andreas Aulinger, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2014 festgestellt.
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