Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 431345
Eingetragen
18.7.1986
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Der Betrieb einer Schlosserei sowie die Durchführung von Stahlbauarbeiten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Schmidt
seit 21.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konrad-Adenauer-Straße 67, 69469 Weinheim
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Erich Schmidt GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 7.124,01 4.906,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 462,00 1,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 462,00 1,00
II. Sachanlagen 6.662,01 4.905,01
1. technische Anlagen und Maschinen 2,50 2,50
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.659,51 4.902,51
B. Umlaufvermögen 394.891,09 293.078,08
I. Vorräte 280.800,00 103.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.647,27 190.076,68
1. sonstige Vermögensgegenstände 74.647,27 190.076,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 775,00 1.520,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.443,82 1,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.461,56 6.461,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 408.476,66 304.445,65

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 100.318,13 86.468,28
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 74.753,54 60.903,69
davon Gewinnvortrag 60.903,69 74.505,22
B. Rückstellungen 45.371,97 47.266,45
C. Verbindlichkeiten 262.786,56 170.710,92
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 32.237,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 32.237,18
2. sonstige Verbindlichkeiten 262.786,56 138.473,74
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 235.836,98 70.134,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 26.949,58 68.339,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 408.476,66 304.445,65

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2016 - 31.12.2016
EUR
1.1.2015 - 31.12.2015
EUR
1. Rohergebnis 514.888,02 598.375,20
2. Personalaufwand 363.944,02 443.388,47
a) Löhne und Gehälter 320.977,06 334.316,93
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 42.966,96 109.071,54
davon für Altersversorgung 6.881,38 8.840,24
3. Abschreibungen 3.394,81 3.870,36
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.394,81 3.870,36
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 128.727,64 146.131,42
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 297,41 2.282,99
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.018,81 19.618,36
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 2,11
8. Ergebnis nach Steuern 15.100,15 -12.352,53
9. sonstige Steuern 1.250,30 1.249,00
10. Jahresüberschuss 13.849,85 -13.601,53

Ergebnisverwendung

1.1.2016 - 31.12.2016
EUR
1.1.2015 - 31.12.2015
EUR
10. Jahresüberschuss 13.849,85 -13.601,53
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 60.903,69 74.505,22
12. Bilanzgewinn 74.753,54 60.903,69

Anhang


Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Firma Erich Schmidt GmbH hat ihren Sitz in Weinheim und ist imHandelsregister beim Amtsgericht  68149 Mannheim unter der Registernummer 431345 eingetragen.

Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in Abwicklung noch in Liquidation.

Der Jahresabschluss der Firma Erich Schmidt GmbH für das Geschäftsjahr 2016 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft hatte im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im Wesentlichen keine Veranlassung.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind.

Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse (§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.

Die außerordentliche Erträge und sonstige betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die Kriterien "typisches Leistungsangebot" und "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" entfallen.

Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern ausgewiesen.

Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus Managementleistungen.
 
Erträge aus Anlagenverkäufen, Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen, Erträge aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus Währungsgewinnen, Erträge aus Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Posten, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet.

Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden "Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden insoweit nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR (netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert zwischen 150,01 EUR und  410,00 EUR (netto) wurden entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von 410,01 EUR und 1.000,00 EUR (netto) wurden entweder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung über fünf Jahre abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.

Die Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
-  Ausleihungen zum Nennwert
-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte wurden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstiuten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.

Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Pensionsrückstellungen

Eine bestimmte versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei der Teilwertmethode wird von einer während der gesamten Dienstzeit gleichmäßigen Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie) abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der Vergangenheit. Die PUC-Methode führt regelmäßig zu niedrigeren Rückstellungswerten im Vergleich zum Teilwertverfahren.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC - Methode angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
  

Rechnungszins (Bilanzstichtag)
4,01
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
RT 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck
 


Bei erstmaliger Umstellung auf die Bewertungsverfahren nach BilMoG gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB bestand das Wahlrecht, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen zu verzichten. Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungsvorschrift bedarf der Erläuterung:

Der Zuführungsbetrag für Pensionsrückstellungen wurde über den Höchstzeitraum von 1Jahr verteilt.  Zu jedem Abschlussstichtag ist die Pensionsrückstellung im Anpassungszeitraum mit 0 des Zuführungsbetrags zu erhöhen.

Der erhöhte Zuführungsbetrag im Jahr 2010 beträgt 670,00€. Der Zuführungsbetrag beträgt 0. Die Überdeckung beträgt zum 31.12.2016  beträgt 0.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren nach § 249 Abs. 1 HGB i. V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 22.063€.

Die Pensionsrückstellung auf Basis des 10-Jahresdurchschnitts ist derzeit niedriger als die Pensionsrückstellung auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts. Der Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre besteht solange, bis der Unterschiedsbetrag null oder negativ wird. Eine Ausschüttung ist nur zulässig, wenn nach der Ausschüttung die Summe aus den frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag mindestens dem Unterschiedsbetrag entspricht!

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
  

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 01.01.
101.236,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12. (SOLL)
105.494,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
0,00
Erfüllungsbetrag von Pensionszusagen zum 31.12. (IST)
105.494,00


Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Zu gesetzlichen Vertretung waren befugt: Frank Schmidt

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Ausleihungen
7.498,74 EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0,00 EUR
Darlehen
26.949,58 EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00 EUR


 

Unterschrift der Geschäftsleitung

Weinheim, den 4. Januar 2018

 
_________________________________________________
Frank Schmidt
  Geschäftsführer der Erich Schmidt GmbH

Der Jahresabschluss der Erich Schmidt GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am 4. Januar 2018 festgestellt.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.948,74 EUR. Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 26.949,58 EUR.

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.078,38 EUR. Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 68.339,60 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2018 festgestellt.

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